tolenius
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Meinen Jeep Wrangler JKU Rubicon, V-MAX 172 km/h, habe ich durch das nachträglich eingebaute 2,5" AEV Fahrwerk etwas verbreitert bzw. höhergelegt.. Alles eingetragen! Etwa Fahrwerk, Spurverbreiterung wie die 285/70 R17 BF Goodrich T/A KO2 mit Speedindex R. 170 km/h. Winters fahre ich die m.E. für tiefe Temperaturen / Schnee für mich mit Berghütte bestens geeigneten Nokian Hakkapeliitta . Speedindex Q. 160 km/h.
Nun hatte ich am Mittwoch meinen feinen Rubicon beim Freundlichen für Service mit anschliessendem TÜV. Als ich den Wagen am Nachmittag abholte, stand im TÜV Bericht etwas von schwerem Mangel, der sofort behoben worden sei.
Ich habe dann genauer hingesehen. Offensichtlich habe ich beim Rädertausch von Sommer- auf Winterräder den 160 km/h Aufkleber vergessen anzubringen. Alles muss seine Richtigkeit haben. Der TÜV weiss ja nicht dass ich mit dem Geländewagen ohnehin nicht auf die Rennstrecke fahre, auf der Autobahn gerne den Tempomat bei 110 km/h einstelle dann gemütlich cruise, und im Gelände sowieso nach Gefühl wie Gehör schleiche. Auch scheint ihm eine mündliche Kommunikation mit der Werkstatt, in der er gerade prüft, unmöglich, er muss erst etwas in die Papiere eintragen. Na ja.
An Euch alle daher der jahreszeitliche Hinweis: dass Reifen mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden können, wird in § 36 StVZO explizit geregelt. Sind die Winterreifen erst einmal aufgezogen, kommt man um den peinlichen Aufkleber mit der zulässigen maximalen Winter-Höchstgeschwindigkeit am Armaturenbrett nicht herum. Zumindest dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto maximal schnell ist.
Dass man von der Polizei angehalten wird, die den Aufkleber kontrollieren möchte, ist mehr als unwahrscheinlich. Doch wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einer schlecht gelaunten Rennleitung kommt, kann selbst wegen eines fehlenden Aufklebers ein Bußgeld von 20 Euro aufgebrummt bekommen. Besser man sorgt vor und hat einen entsprechenden Aufkleber bei sich. Den gibt es im Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern – meist sogar umsonst. Lässt mandort die Reifen aufziehen, bekommt man ohnehin einen – geklebt.
Nun hatte ich am Mittwoch meinen feinen Rubicon beim Freundlichen für Service mit anschliessendem TÜV. Als ich den Wagen am Nachmittag abholte, stand im TÜV Bericht etwas von schwerem Mangel, der sofort behoben worden sei.
Ich habe dann genauer hingesehen. Offensichtlich habe ich beim Rädertausch von Sommer- auf Winterräder den 160 km/h Aufkleber vergessen anzubringen. Alles muss seine Richtigkeit haben. Der TÜV weiss ja nicht dass ich mit dem Geländewagen ohnehin nicht auf die Rennstrecke fahre, auf der Autobahn gerne den Tempomat bei 110 km/h einstelle dann gemütlich cruise, und im Gelände sowieso nach Gefühl wie Gehör schleiche. Auch scheint ihm eine mündliche Kommunikation mit der Werkstatt, in der er gerade prüft, unmöglich, er muss erst etwas in die Papiere eintragen. Na ja.
An Euch alle daher der jahreszeitliche Hinweis: dass Reifen mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden können, wird in § 36 StVZO explizit geregelt. Sind die Winterreifen erst einmal aufgezogen, kommt man um den peinlichen Aufkleber mit der zulässigen maximalen Winter-Höchstgeschwindigkeit am Armaturenbrett nicht herum. Zumindest dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto maximal schnell ist.
Dass man von der Polizei angehalten wird, die den Aufkleber kontrollieren möchte, ist mehr als unwahrscheinlich. Doch wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einer schlecht gelaunten Rennleitung kommt, kann selbst wegen eines fehlenden Aufklebers ein Bußgeld von 20 Euro aufgebrummt bekommen. Besser man sorgt vor und hat einen entsprechenden Aufkleber bei sich. Den gibt es im Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern – meist sogar umsonst. Lässt mandort die Reifen aufziehen, bekommt man ohnehin einen – geklebt.