TÜV moniert fehlenden Winterreifenaufkleber - schwerer Mangel

Diskutiere TÜV moniert fehlenden Winterreifenaufkleber - schwerer Mangel im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Meinen Jeep Wrangler JKU Rubicon, V-MAX 172 km/h, habe ich durch das nachträglich eingebaute 2,5" AEV Fahrwerk etwas verbreitert bzw...
tolenius

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Meinen Jeep Wrangler JKU Rubicon, V-MAX 172 km/h, habe ich durch das nachträglich eingebaute 2,5" AEV Fahrwerk etwas verbreitert bzw. höhergelegt.. Alles eingetragen! Etwa Fahrwerk, Spurverbreiterung wie die 285/70 R17 BF Goodrich T/A KO2 mit Speedindex R. 170 km/h. Winters fahre ich die m.E. für tiefe Temperaturen / Schnee für mich mit Berghütte bestens geeigneten Nokian Hakkapeliitta . Speedindex Q. 160 km/h.

Nun hatte ich am Mittwoch meinen feinen Rubicon beim Freundlichen für Service mit anschliessendem TÜV. Als ich den Wagen am Nachmittag abholte, stand im TÜV Bericht etwas von schwerem Mangel, der sofort behoben worden sei.

Ich habe dann genauer hingesehen. Offensichtlich habe ich beim Rädertausch von Sommer- auf Winterräder den 160 km/h Aufkleber vergessen anzubringen. Alles muss seine Richtigkeit haben. Der TÜV weiss ja nicht dass ich mit dem Geländewagen ohnehin nicht auf die Rennstrecke fahre, auf der Autobahn gerne den Tempomat bei 110 km/h einstelle dann gemütlich cruise, und im Gelände sowieso nach Gefühl wie Gehör schleiche. Auch scheint ihm eine mündliche Kommunikation mit der Werkstatt, in der er gerade prüft, unmöglich, er muss erst etwas in die Papiere eintragen. Na ja.


An Euch alle daher der jahreszeitliche Hinweis: dass Reifen mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden können, wird in § 36 StVZO explizit geregelt. Sind die Winterreifen erst einmal aufgezogen, kommt man um den peinlichen Aufkleber mit der zulässigen maximalen Winter-Höchstgeschwindigkeit am Armaturenbrett nicht herum. Zumindest dann, wenn die Winterreifen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als das Auto maximal schnell ist.

Dass man von der Polizei angehalten wird, die den Aufkleber kontrollieren möchte, ist mehr als unwahrscheinlich. Doch wer in eine allgemeine Verkehrskontrolle mit einer schlecht gelaunten Rennleitung kommt, kann selbst wegen eines fehlenden Aufklebers ein Bußgeld von 20 Euro aufgebrummt bekommen. Besser man sorgt vor und hat einen entsprechenden Aufkleber bei sich. Den gibt es im Reifenhandel und bei Autoteile-Discountern – meist sogar umsonst. Lässt mandort die Reifen aufziehen, bekommt man ohnehin einen – geklebt.
 
Dave1989

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Prinzessin Lada
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Dass man von der Polizei angehalten wird, die den Aufkleber kontrollieren möchte, ist mehr als unwahrscheinlich.
Aber wenn man wegen etwas anderem angehalten wird, ist die Chance ziemlich groß, dass die Reifen auch kontrolliert werden. So zuimindest bei mir in den 3-4 Kontrollen in 12 Jahren. ;)

Und der Aufkleber ist ja ein alter Hut. Es geht um die erreichbare Geschwindigkeit, nicht um das, was man fährt.
 
guzzi97

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..das mit dem "Aufkleber " ist doch schon so alt, wie es Winterreifen gibt :D
Es geht ja darum, was mann fahren könnte ...daher auch die Ausnahme in der STVO mit dem entsprechenden
Aufkleber im "Sichbereich"
I.d.R. "pappt" das meine Werke beim Wechsel der Reifen drauf (ausser beim SRT, die haben das "W" ) :)

Ganz "Pfiffige" stellen den "max. Speed" auch noch im BC ein, sodass die Kiste dann eh nicht schneller fährt
(wird sehr gerne bei Mietwagen gemacht)

Aber, dass das fehlen des Aufklebers ein "schwerer Mangel bei der HU" ist, ist schon frech.
 
Rubi42

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Ihr redet hier nur von den Winterreifen, im konkreten Fall bräuchten doch auch die Sommerreifen wegen den 2 km/h einen Aufkleber, oder nicht?
Wenn wir so weitermachen, haben Reifen in Zukunft einen RFID Chip, welcher das Auto auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit drosselt :motz:

Übrigens, gemäss Auskunft von der MFK ist in der Schweiz das reduzieren der Höchstgeschwindigkeit illegal :banghead:
Das ist ja noch dämlicher als die Reifenregelung in Italien...
 
guidolenz123

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Vor Jahren: Mein Ford Explorer hatte ein eingetragene V-max (von erinnerlich) 191 Km/h...die Pneus eine zuläss. V-max von 190 Km/h..der TÜV hatte doch glatt gemeckert...
 
copklaus

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Wenn der Reifen die Betriebserlaubnis tangiert, ist das natürlich ein schwerer Mangel. Was sonst? Der Aufkleber heilt den Mangel. Besser als kein Reifen, oder?
 
OldTom

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Vor Jahren: Mein Ford Explorer hatte ein eingetragene V-max (von erinnerlich) 191 Km/h...die Pneus eine zuläss. V-max von 190 Km/h..der TÜV hatte doch glatt gemeckert...
Was will er sonst auch machen? Der Prüfer hat hier keinen "Spielraum". Würde vor Gericht auch nicht bestehen, wenn die Reifen nicht den entsprechenden Speed Index haben.
 
Rubi42

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Ich finds schade, dass die Autohersteller da nicht mehr mitdenken. 191 oder (auf dem Papier) 189 wird wohl die wenigsten Käufer abschrecken, also könnten sie die Autos doch so zulassen, dass es besser zu den vorhandenen Reifenindexen passt.
Und grad bei Wrangler und co könnte man 2 Geschwindigkeitsversionen zulassen (Z.B. Sport mit 189 und Sahara/Rubicon mit 159).
Wie ist denn das beim JL Rubicon, der wird doch mit MT's ausgeliefert. Hat der dann schon ab Werk den Kleber am Armaturenbrett?
 
tolenius

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Wenn der Reifen die Betriebserlaubnis tangiert, ist das natürlich ein schwerer Mangel. Was sonst? Der Aufkleber heilt den Mangel. Besser als kein Reifen, oder?
Richtig.

Ich kratze mich eben am Kopf, warum der extern anreisende TÜVler nicht einfach dem Mechaniker seiner Auftragswerkstatt bei "dieser Art von schwerem Mangel" sagt, hier, Aufkleber anbringen, statt Formulare zu wälzen. Bzw. warum die zunächst Service dann TÜV durchführende Werkstatt den fehlenden Aufkleber übersah.
 
BeSchm

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Richtig.

Ich kratze mich eben am Kopf, warum der extern anreisende TÜVler nicht einfach dem Mechaniker seiner Auftragswerkstatt bei "dieser Art von schwerem Mangel" sagt, hier, Aufkleber anbringen, statt Formulare zu wälzen. Bzw. warum die zunächst Service dann TÜV durchführende Werkstatt den fehlenden Aufkleber übersah.
Die TÜVler haben doch inzwischen genauso Vorgaben wie oft sie was finden müssen. Selbes Verhalten wie bei der Polizei zb.
Und wenn man als Tüv 10 Autos am Stück ohne Mangel hat dann muss sowas halt auch irgendwo mal erwähnt werden....
 
Gerd

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und was willst du uns jetzt mit dem Beitrag erzählen ? das du jetzt einen schönen neuen Aufkleber besitzt ?
diese Aufkleber gibts doch schon Zeit Jahrzehnten . .
also nichts Neues .
der TÜV hat nur seinen Job gemacht
 

Det65

Guest
Dieses ist für ältere Autos zu beachten.....ich zitiere.....
Wenn ein vor dem 1. Mai 2009 zugelassenes Auto also 210 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweist, errechnet sich der Sicherheitsaufschlag wie folgt:
210 x 0,01 + 6,5 = 8,6
Addiert man den Sicherheitsaufschlag mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, erhält man die zu montierende Reifenklasse. Das Auto im Beispiel müsste also nicht zu Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H, sondern zu Geschwindigkeitsindex-Reifen mit V (mit 218,6 km/h) wechseln.

Dies gilt für alle Speedindexe


Gruß D
 
Headman

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...Urrrrralt, ist schon eeewig so...

Und nebenbei liegt das Versäumnis für mein Verständnis bei dem der die WR drauf gemacht hat -klar ist der Halter rechtlich der Verantwortliche -aber eine anständige Werkstatt montiert die WR und bringt einen evtl. notwendigen Aufkleber an -so hab ich das zumindest gelernt. Ansonsten ist doch alles gut- "Gefahr erkannt -Gefahr gebannt" und ein Bapperl vorn im Jeep und hoffentlich auch eins hinten dran - Passt doch ;)

G Heiko
 
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