Wolfsruede
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Nach dem Einbau meiner neuen J.W. Speaker 8700 habe ich festgestellt, dass sie keine integrierten Standlichter haben. Es sind nur 3 Kabel (Masse, Hi und Lo) vorhanden.
Da ein PKW Standlichter haben muss ist mir klar.
Mein Wrangler JK hat aber vorne orange Positionsichter. Meine Frage ist nun, reichen diese Positionslichter auch als Standlicht, obwohl sie orange sind?
Der Gesetzestext "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge" in der CH lautet:
Stand-, Schluss-, Markier-, Park-, Bremslichter und Kontrollschildbeleuchtung
Art. 751 Stand-, Schluss-, Markier- und Parklichter dürfen nicht blenden und müssen nachts bei klarem Wetter auf eine Entfernung von 300 m sichtbar sein. 2 Stand-, Schluss-, Markierlichter und Kontrollschildbeleuchtung müssen stets leuchten, wenn die Fern-, Abblend- oder Nebellichter eingeschaltet sind. Die Stand-, Schluss- und Markierlichter können auch als Parklichter dienen, wenn sie nicht mehr als 0,40 m vom Fahrzeugrand angebracht sind.7
Trifft das auch umgekehrt zu, dass Markierlichter auch als Standlichter dienen dürfen?
Da ein PKW Standlichter haben muss ist mir klar.
Mein Wrangler JK hat aber vorne orange Positionsichter. Meine Frage ist nun, reichen diese Positionslichter auch als Standlicht, obwohl sie orange sind?
Der Gesetzestext "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge" in der CH lautet:
Stand-, Schluss-, Markier-, Park-, Bremslichter und Kontrollschildbeleuchtung
Art. 75
Trifft das auch umgekehrt zu, dass Markierlichter auch als Standlichter dienen dürfen?