Auszug aus dem DGM-Reglement Klasse "Original":
3.4.1.3 Zubehör und Sonderausstattungen
Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Herstellerwerk bzw.
Hauptimporteur geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne dieses Reglements, sofern im übrigen
keine Einschränkungen vorliegen.
3.4.14 Differentialsperre
3.4.14.1 Hinterachsdifferentialsperre
Für die hintere Antriebsachse ist die Differentialsperre, so wie ihre Betätigung freigestellt.
3.4.14.2 Zusätzliche Differentialsperre
Weitere Differentialsperren sind erlaubt, wenn diese serienmäßig sind.
Gab es nun eine nach og Reglement "serienmäßige" vordere Differentialsperre oder nicht?