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über Räder bzw. Reifen-/Felgen-Kombinationen wird so viel Quatsch erzählt und geschrieben - das ist unglaublich
Auch die Herren Gutachter oder Werkstattbesitzer kommunizieren manchen Mist, vergleichbares gilt für Reifenhändler und Zubehörverkäufer.
Aber dieses passiert i.d.R. nicht aus Böswilligkeit, sondern weil sie es auch nicht besser wissen
Ganz objektiv:
Im Endeffekt entscheidet genaugenommen ein Reifenhersteller, für welche Felgengröße seine Reifengröße zugelassen ist.
Diese Details findet man in der ‚Technischen Dokumentation‘ eines Reifenherstellers.
Welche Reifengrößen der Felgenhersteller in seinem Gutachten zur Felge aufführt, entspricht nur den erwarteten Anforderungen der Zielgruppe.
Für den Felgenhersteller macht es nämlich wirtschaftlich keinen Sinn, im Gutachten alle möglichen Reifengrößen aufzuführen.
Daraus ergeben sich u.A. nachfolgende realen Beispiele:
- Die aktuellen Felgen an meinen Jeeps:
Im Gutachten für diese Felgen sind mehrere Jeep-Modelle aufgeführt – LK 114,3
Allerdings sind die Felgen auch auf weiteren Jeep verwendbar, die dort nicht aufgeführt sind (MJ & KJ)
Abhängig vom aufgeführten Modell stehen dazu verschiedene Reifengrößen mit den entsprechenden Auflagen aufgeführt.
16“: 215/65, 225/70, 235/60, 235/70, 255/55, 255/60
Defakto montiert und legalisiert habe ich die Größen 265/70 am XJ Mod.94 und 265/75 am XJ Mod.97
Natürlich musste ich am Gutachtertermin dokumentieren, warum diese Kombination technisch zulässig ist.
Der Gutachter hat dann geprüft, ob die weiteren Anforderungen wie z.B. Radabdeckung, Freigängigkeit, … usw. erfüllt sind.
- Als Beispiel die Felgengröße 7x15 – sie begleitet mich seit knapp 3 Jahrzehnten.
Diese Felgengröße habe ich an einem VW Golf I legalisiert mit 195/50
Diese Felgengröße habe ich an einem Jeep CJ legalisiert mit 255/90 (als 33/10.5)
Diese Felgengröße habe ich an einem GMC Blazer legalisiert mit 275/60/15
Wenn man sich die Unterschiede der einzelnen Dimensionen anschaut, könnte es einem ‚schwindelig‘ werden.
Aber unter uns – wenn man sich damit wirklich beschäftigt, ist das nicht so schwer
Hinweis - beim Gutachtertermin gilt es aber oft noch weitere Anforderungen zu meistern.
Dazu gilt es sich zu den Terminen mit Räder-Umrüstungen ‚vernünftig‘ vorbereiten.
Denn im Zweifelfall wird man mit Anforderungen konfrontiert wie Bremsgutachten, Abgasgutachten, … .
Daran scheitert dann so manche Umrüstung, die rein technisch eigentlich kein Problem ist.
Abschließend zurück zu dem Jeep des Thread-Starters – klar darf/kann man diese Räderkombi fahren.
Eine entsprechende Freigabe (für den Gutachtertermin) kann man sich vom Reifenhersteller besorgen.
Vor dem Gedanken des Legalisierens sollte man sich aber überlegen
- will man wirklich diese Reifengröße fahren
- will man wirklich dieses Profil fahren.
Bei JA sollte man sich informieren, welche Auflagen zum Legalisieren erfüllt sein müssen.
Dann kann man das Thema angehen … oder es vielleicht doch eher bleiben lassen.
Rückblickend – es geht mehr, wie man oft meint.
Aber bei 'einfach hinfahren' erntet man sehr oft nur Frust.
Jetzt bleibt mir nur, ein entsprechendes glückliches Händchen beim Umsetzen zu wünschen B)
Bodo