Strafe bei einem Rotdelikt

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2501ratte

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Servus Mädelz

ein Fahranfänger (Führerscheinbesitz etwa 6 Monate) fährt mit einen PKW bei Rot über die Ampel und ein Foto wurde gemacht

wie hoch fällt dort die Strafe aus


wie immer ein danke sehr für die antworten


Grüsse Dirk :hehe:
 
onkellinus

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Hi,

min. 50 €, min. 3 Punkte!

Möglicherweise Fahrverbot?
Möglicherweise Nachschulung?


:hehe:
 
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danke für die Antwort Ralf

aber geht es einwenig genauer :hehe:


Grüsse Dirk :p
 
headranger

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Alla hopp dann...
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Servus Mädelz

ein Fahranfänger (Führerscheinbesitz etwa 6 Monate) fährt mit einen PKW bei Rot über die Ampel und ein Foto wurde gemacht

wie hoch fällt dort die Strafe aus
wie immer ein danke sehr für die antworten
Grüsse Dirk :hehe:
So ganz auf die Schnelle:

4 Punkte, Bußgeld 125 €, 1 Monat Fahrverbot und Nachschulung einschließlich Verlängerung der Probezeit.
Vielleicht weiß es ja jemand Rechtskundiger noch ausführlicher?

Gruß
Hans
 
2501ratte

2501ratte

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danke für die Antworten und die Frage ist als gelöst anzusehen

jetzt werd ich mal Glücksbringer spielen und das Telefon bemühen :p


Grüsse Dirk :hehe:
 
DieTerMiete

DieTerMiete

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Glücksbringer?!?

Hmm, entweder magst du den anderen nicht

...oder, du bist in der Position die Sache unter den Tisch Fallen zu lassen :p
dann werde ich bei Zeiten mal auf dich zurück kommen :hehe:


Gruß Chriss
 

AMBo

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wäre er in der position, würde er aber auch, zumindest ungefähr, die strafen kennen
ich würde eher auf dieses sympathieding tippen :hehe:
 

LouZipher

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DieTerMiete - nur mal gefragt, wo haste das Bildchen her?
Ich frag, weil es exakt das ist, was ich mir mal aus dem Film gecaptured hab ... :hehe:
 
DieTerMiete

DieTerMiete

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Das Filmchen hab ich hier! :p
aber das bild ist mir so zugeflattert!

zurück zum Thema:
Ja, wenn er die möglichkeit hätte sollte er die Strafen schon kennen...
aber vielleicht kennt er Leute und die kennen wieder welche... :hehe:

Gruß Chriss
 
Murphy Law

Murphy Law

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weil wir grad bei dem netten thema bildchen sind
macht euch mal etwas schlau über solche verwendeten bildchen- nicht dass ihr wie ich depp mit tausende vo eu in den beutel müsst
das stichwort ist: URHEBERRECHT- (und jeder hans und franz hat wohl an irgendwas rechte)
btw deren verletzung- nicht dass da der eine oder andere aufm bauch landet
bei mir gings drei jahre ohne probs- bis ich aus heiterem himmel eine klage am hals hatte
es haben sich zig anwälte auf sowas spezialisiert und durchforsten das netz um dicke kohle zu machen-
also lieber genau prüfen ob da nicht was kommen kann

und nein- auch wenn man sich so ein bildchen käuflich erwirbt- dann gehörts einem - aber man darf es nicht im netz benutzen unter umständen- ohne lizenz zu zahlen
Tja hättst mich mal gefragt, ich hätt´s Dir sagen können. Hat ich vor 10 Jahren eine Hausarbeit drüber schreiben dürfen, müssen, wollen, können, wie auch immer. Aber der Kuchen ist eh gegessen :top: :jester:
 
CJ8Scrambler

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und nein- auch wenn man sich so ein bildchen käuflich erwirbt- dann gehörts einem - aber man darf es nicht im netz benutzen unter umständen- ohne lizenz zu zahlen

... na ja, so oder so ähnlich ...

Urheberrechte sind dazu da die Urheber zu schützen, bzw. ihnen Geld (sprich: Honorar) für urheberrechtlich geschützte Werke zu garantieren. Und das ist auch okay so (sagt der Urheber in mir).

Ansonsten sollten beim "Kauf" urheberrechtlich geschützter Werke (oder eben der Honorarzahlung für solche Werke) auch die Nutzungsrechte VORAB definiert und festgelegt werden - das schützt Urheber UND Nutzer. Und dann gibt es (normalerweise) auch keinen Huddel.

Von daher "gehört" Dir nicht das Bildchen, sondern lediglich ein gewisses, fest umrissenes Nutzungsrecht an dem Bildchen.

Um das mal zu erklären, oder es zumindest zu versuchen: Ein Journalist (oder Fotograf) erstellt einen text, ein Bild - für einen Auftraggeber. Und dann will eben der Fotograf, der Schreiber, dafür Geld, Honorar. Und wenn er für das Blatt x oder y schreibt, dann wird er (in der Regel) eben dafür bezahlt. Und wenn die Texte oder Bilder hinterher "überall", auch im WWW, auftauchen, dann kann es eben Ärger mit der Zeitung oder dem Magazin x oder y geben, oder eben mit dem Urheber selbst.

Schließlich repariert ein Kfz-Mechaniker für einen vereinbarten Lohn auch nur einen Wagen - und nicht zehn.
 
grimaldur

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Schließlich repariert ein Kfz-Mechaniker für einen vereinbarten Lohn auch nur einen Wagen - und nicht zehn.
ja aber nicht jeder der den wagen fahren will
muß dann dem mechaniker die rechnung nochmal bezahlen :top:
und du darfst den wagen verkaufen, da kommt der mechaniker auch nicht und sagt ja aber die reparatur ist mein, da hast du nur nutzungsrechten, verkaufen nur ohne meine reparatur

also meine meinung ist, wenn ich was kaufe, ist es mir.
wenn ich ein bild in digitaler form kaufe, ist es mir
und was mir gehört, tja damit mache ich was ich will :jester:

leider sind die gesetze bei "künstler" anders, die wollen das ;), das glas, das geld vom :wave:, und das geld von jeden der sich das :nuts: angesehen hat.

wobei die waren künstler sind die die es geschaffen haben diese bes... gesetze zu machen.

:wub:
 
steelhorse

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also meine meinung ist, wenn ich was kaufe, ist es mir.
wenn ich ein bild in digitaler form kaufe, ist es mir
und was mir gehört, tja damit mache ich was ich will :jester:
Kapitaler Irrtum.

Entweder willst du das, was hier mit viel Mühe erklärt wurde nicht verstehen, oder du kapierst wirklich nicht.

Da wollen Leute hier anderen Mitgliedern einen Rat geben, damit sie nicht in die Schei.... fassen und dann kommt eine derart, ich bitte um Nachsicht, aber eine derart dusselige Antwort.

Deine Meinung, was du machen kannst und was nicht, in allen Ehren, sie ist aber keinen Pfifferling wert, wenn du einem professionellen Abmahner auf den Leim gehst, der dir das Fell über die Ohren ziehen läßt.

Aber es soll ja Menschen geben, denen schlicht und einfach nicht zu helfen ist.

Max
 
grimaldur

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Entweder willst du das, was hier mit viel Mühe erklärt wurde nicht verstehen, oder du kapierst wirklich nicht.

der da immer gleich agressiv, nimm mal valium oder sowas
Deine Meinung, was du machen kannst und was nicht, in allen Ehren, sie ist aber keinen Pfifferling wert, wenn du einem professionellen Abmahner auf den Leim gehst, der dir das Fell über die Ohren ziehen läßt.

hab ich was anderes gesagt, nö hab nur gesagt das ich das :jester: finde
Aber es soll ja Menschen geben, denen schlicht und einfach nicht zu helfen ist.
lesen lernen hilft, valium auch
Max
:top:
 
DieTerMiete

DieTerMiete

... ich hab doch auch keine Ahnung.
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Ich glaube die Diskusion hatten wir vor einiger Zeit schon! :jester:

was ist jetzt nun mit der roten Ampel?


Gruß Chriss
 

LouZipher

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Ja ja :top: da ist meins ja wohl "echt" mir ;)

Zur Ampel; mal abgesehen vom recht, was ist wohl schlimmer;

... wenn einer bei dunkelgelb oder hellrot noch drüberwitscht
... oder Captain Hirni, der vor einer leuchtend grünen Ampel langsamer wird, bremst und evtl. gar noch stehen bleibt :jester:
 

hape

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ab wie viel sekunden gibts denn bei einer rotfahrt führerscheinentzug und nicht nur ein bußgeld?
und wie ist es wenn man bei der rotlicht-blitzampel nur die erste kontaktschleife überfährt (weils eventuell rutschig war) und die zweite aber nicht?
 
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