In Deutschland muss die Reifenprofiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche (Hauptprofil) laut § 36 Absatz 2 Satz 4 StVZO mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln. Wird man mit einem PKW mit einer Bereifung unter 1,6 mm von der Polizei kontrolliert, ist ein Bußgeld fällig. Bei konkreter Gefährdung kann allerdings die Weiterfahrt untersagt werden.
Um die verbleibende Profiltiefe leichter sichtbar zu machen, sind sogenannte Indikatoren (TWI-Markierungen) vorhanden, kleine Höcker in mehreren Profilrillen, die eine Restprofiltiefe von 1,6 mm anzeigen. Oft werden diese durch die Buchstaben TWI am Reifenrand markiert, um das Auffinden zu erleichtern.
Die Lebensdauer eines Reifens ist begrenzt. Auch beim Stillstand zeigt der Reifen Alterserscheinungen und Versprödung des Gummis. Bereits seit den 1980er Jahren ist auf der Seitenwand die sogenannte Dot-Nummer einvulkanisiert. Die drei- bzw. vierstellige Zahl zeigt die Produktionswoche und das -Jahr an. Selbst bei ausreichend Profil ist es nicht empfehlenswert Reifen die an die 10 Jahre alt sind weiter zu nutzen.
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Mit diesen Informationen solltest Du in der Lage sein, dir selbst eine Meinung über deinen Reifenhändler zu bilden.
Gruß
Jürgen
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