Hemidriver
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... für Fahrzeuge mit ODB in der Schweiz.
Personenwagen, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung ("Abgastest") in die Werkstatt. Dieser Systemwechsel rechtfertigt sich nach Ansicht des Bundesrats, weil OBD-Systeme unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent überwachen und allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett anzeigen. Zeigt die Warnlampe eine Fehlfunktion an, dann ist für das betreffende OBD-Fahrzeug ein Werkstattbesuch vorgeschrieben. Der Fahrzeughalter hat nach dem erstmaligen Aufleuchten der Warnlampe einen Monat Zeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Umwelt nicht durch Fahrzeuge mit entsprechenden Fehlfunktionen belastet wird.
Das ist meiner Ansicht nach ein bürokratischer Fortschritt.
Personenwagen, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung ("Abgastest") in die Werkstatt. Dieser Systemwechsel rechtfertigt sich nach Ansicht des Bundesrats, weil OBD-Systeme unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent überwachen und allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett anzeigen. Zeigt die Warnlampe eine Fehlfunktion an, dann ist für das betreffende OBD-Fahrzeug ein Werkstattbesuch vorgeschrieben. Der Fahrzeughalter hat nach dem erstmaligen Aufleuchten der Warnlampe einen Monat Zeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Umwelt nicht durch Fahrzeuge mit entsprechenden Fehlfunktionen belastet wird.
Das ist meiner Ansicht nach ein bürokratischer Fortschritt.