hier ein Auszug was härter wird.
Für viel Wirbel sorgte letzte Woche eine Pressemeldung, nach der aufgrund verschärfter Zulassungsbestimmungen im kommenden Jahr 95 Prozent aller H-Kennzeichen eingezogen werden könnten. Hintergrund war die zum 1. März 2007 anstehende Neuregelung des Zulassungsrechts durch Inkrafttreten ...
... der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. Unter anderem war die Rede davon, dass nur noch extrem originale Fahrzeuge im Zustand 2 oder besser ein H-Kennzeichen erhalten sollten – eine Anforderung, die tatsächlich nur ganz wenige Fahrzeuge erfüllen könnten.
Nach einem ausführlichen Gespräch mit Oldtimer-Info gab das Bundesverkehrsministerium am Dienstag Entwarnung: Die Veränderungen sind weitaus weniger drastisch als geschildert und unterscheiden sich nur in Nuancen von der jetzt bereits geltenden Regelung, ein flächendeckender Kahlschlag ist ebensowenig geplant wie eine ausschließliche Förderung top erhaltener oder top restaurierter Elite-Oldtimer.
„Gepflegter“ Zustand ersetzt „gebrauchten“ Zustand
Hans-Dieter Hesse, Referent in der Abteilung S33 des Bundesverkehrsministeriums und Vorsitzender der zwölfköpfigen Arbeitsgruppe zu diesem Thema, nimmt der Sache die Dramatik. Entgegen des Presseberichts müssen H-Anwärter-Autos künftig nicht im Zustand 2 oder gar besser sein, das Ministerium hat vielmehr eine eigene Zustandsnote erschaffen, die im wesentlichen der bisher für die Erteilung maßgeblichen Classic Data Note 3 entspricht, die Formulierung „gebrauchter Zustand“ wird allerdings durch die Formulierung „gepflegter Zustand“ ersetzt.
Auch die als Neuerung dargestellte turnusmäßige Überprüfung der Originalität und des Erscheinungsbildes während der zweijährlichen Hauptuntersuchung ist ebenfalls ein alter Hut. Seit Bestehen des H-Kennzeichens waren die Prüforganisationen verpflichtet, diese beiden Punkte zu überprüfen, nur gemacht wurde es in der Regel selten. Die Möglichkeit das „H“ als begünstigenden Verwaltungsakt zurückzunehmen, weil dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (zum Beispiel beim nachträglichen Einbau nicht zeitgenössischen Zubehörs) bestand seit jeher.
Ministerium setzt auf Augenmaß der Sachverständigen
Hans-Dieter Hesse setzt hier vor allem auf das Augenmaß erfahrener Sachverständiger, die Entscheidung über den gepflegten Originalzustand treffen ab März nächsten Jahres nicht mehr nur TÜV und Dekra, sondern auch GTÜ und KÜS sowie die diesen Organisationen angeschlossenen Classic Data Partner, die bereits seit Jahren regelmäßige Schulungen in punkto Originalität und Zustandseinstufung erhalten.
Die nächste Verbesserung betrifft zeitgenössisches Zubehör. Ab nächstem Jahr gibt es ein H-Kennzeichen für alle Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich bzw. üblich waren. Wer also erst 2007 seinen Kadett B mit zeitgenössischen Irmscher-Teilen aufmotzt, erhält die H-Zulassung. Die Meldung, dass für ein H-Kennzeichen nur noch Umbauten akzeptiert werden, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung vorgenommen wurden, ist falsch. Bei den im Vorkriegsbereich üblichen Umkarossierungen nach 15 oder mehr Jahren und bei „Specials“ dieses Zeitraums sollen die Prüfer großzügig verfahren.
Unkontrolliertes Ansteigen der H-Zulasssungen soll verhindert werden
Hans-Dieter Hesse, dessen Angaben Oldtimer-Info von einem weiteren Mitglied der Arbeitsgruppe bestätigt wurden, betont vor allem, dass diese Änderungen ausschließlich auf die Zukunft gerichtet sind. Ziel war es, ein unkontrolliertes und sprunghaftes Anwachsen der H-Zulassungen in den kommenden Jahren zu vermeiden. Man hatte hierbei vor allem die Fahrzeuge von Mitte der 70er Jahre an aufwärts im Auge, die in riesigen Stückzahlen gebaut wurden und die generell auf eine höhere Lebensdauer ausgelegt sind. Von diesen Autos sollen nur die guten Exemplare mit einem pauschalen Steuersatz von EUR 195,00 pro Jahr gefördert werden, man will verhindern, dass massenweise aufgebrauchte aber noch straßenverkehrstaugliche Siebthand-Exemplare über die Straßen rollen, die das Ansehen des Oldtimers in der Öffentlichkeit eher schädigen als fördern.
Der Begriff „Patina“ ist dem ehemaligem Dekra-Mitarbeiter durchaus bekannt, es geht ihm nicht darum, in Ehren gealterten Autos das „H“ zu verweigern, sondern die jetzt geltende Automatik zu verhindern, dass jedes verkehrstaugliche Auto über 30 Jahre ein historisches Kennzeichen erhält.
Bestandsschutz für bestehende Zulassungen
Bester Beweis hierfür: Für bereits erteilte H-Kennzeichen und 07er-Nummern soll es auch in dieser Hinsicht einen Bestandsschutz geben.