markk
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Threadstarter
Vor wenigen Wochen ist in Frankreich ein neues Gesetz rausgekommen welches es grundätzlich verbietet sich ohne vorherige Anmeldung (bei der Préfecture?) zu einer Veranstaltung zu treffen. Das bezieht sich nicht nur auf gemeinsame Offroadtouren, sondern auch ganz normale Fahrten zu einem gemeinsamen Ziel sind genehmigungspflichtig (also z.B. das Treffen in einem Gasthaus und die gemeinsame Fahrt dorthin, genauso wären auch Hochzeiten, Beerdigungen usw. betroffen).
Desweiteren sollen alle Leute die forst-und/oder Land-wirtschaftlich tätig sind die Berechtigung bekommen Offroadfahrer anzuzeigen bzw. ihre Fahrzeuge stillzulegen.
Nun ist klar, daß in Frankreich noch lange nicht alles so heiß gegessen wird wie es gekocht wird, aber in den ersten Wochen oder Monaten eines solchen Gesetzes ist die Unsicherheit erst mal recht groß.
Wer weiß nun etwas Neues? Wie wird die Umsetzung derzeit gehandhabt? Hat sich der typische, französische zuvile Ungehorsam schon geregt? Deckt man die Behörden mit Genehmigungsanfragen für jede blödsinnige Mini-Veranstaltung (gemeinsame Fahrt zum Tabac-Laden) ein?
Markus
P.S.: Vornicht allzulanger Zeit kam in Frankreich ein Gesetz raus, daß die "Personalisierung" von Motorrädern verbieten wollte. Es war so streng gefasst, daß man theoretisch nicht mal die originale, aber abgefahrene Bereifung hätte wechseln dürfen ohne 20.000 Euro Geldstrafe oder gar Gefängnis zu riskieren (kein Witz). Daraufhin ging ein Schreiben des Verkehrsministers an die ausführenden Behörden, daß das ganze so nun auch wieder nicht gemeint sei, und man durchaus andere Reifen, andere Blinker, ein Windschild usw. an ein Motorrad schrauben dürfe, ohne gleich dafür in den Knast gehen zu müssen. Also das Gesetz gibt es, man darf aber sein Mopped doch wieder so umschrauben wie man will!
Desweiteren sollen alle Leute die forst-und/oder Land-wirtschaftlich tätig sind die Berechtigung bekommen Offroadfahrer anzuzeigen bzw. ihre Fahrzeuge stillzulegen.
Nun ist klar, daß in Frankreich noch lange nicht alles so heiß gegessen wird wie es gekocht wird, aber in den ersten Wochen oder Monaten eines solchen Gesetzes ist die Unsicherheit erst mal recht groß.
Wer weiß nun etwas Neues? Wie wird die Umsetzung derzeit gehandhabt? Hat sich der typische, französische zuvile Ungehorsam schon geregt? Deckt man die Behörden mit Genehmigungsanfragen für jede blödsinnige Mini-Veranstaltung (gemeinsame Fahrt zum Tabac-Laden) ein?
Markus
P.S.: Vornicht allzulanger Zeit kam in Frankreich ein Gesetz raus, daß die "Personalisierung" von Motorrädern verbieten wollte. Es war so streng gefasst, daß man theoretisch nicht mal die originale, aber abgefahrene Bereifung hätte wechseln dürfen ohne 20.000 Euro Geldstrafe oder gar Gefängnis zu riskieren (kein Witz). Daraufhin ging ein Schreiben des Verkehrsministers an die ausführenden Behörden, daß das ganze so nun auch wieder nicht gemeint sei, und man durchaus andere Reifen, andere Blinker, ein Windschild usw. an ein Motorrad schrauben dürfe, ohne gleich dafür in den Knast gehen zu müssen. Also das Gesetz gibt es, man darf aber sein Mopped doch wieder so umschrauben wie man will!