COC-Papiere für einen Import

Diskutiere COC-Papiere für einen Import im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo zusammen,   so langsam werden die technischen Mängel an meinem Grand Cherokee ZJ weniger und das Wetter wieder besser. Aus diesem Grund...
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WallE92

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Hallo zusammen,
 
so langsam werden die technischen Mängel an meinem Grand Cherokee ZJ weniger und das Wetter wieder besser.
Aus diesem Grund wollte ich mich so langsam an den Reifenkauf (Sommer oder Allwetter) machen, da mein Wägelchen nur Winterreifen besitzt.
Um passende Reifen suchen zu können, benötige ich natürlich die erlaubten Dimensionen - welche im KFZ-Schein natürlich nicht mehr drinstehen. Da steht nur die unpraktische Größe 215/75 r15. Momentan sind aber 225/70 r15 montiert.
 
Da der Wagen ein Import aus dem Jahr 1992 ist und wohl eine Einzelabnahme bekommen hat, würde mich interessieren, ob und wie ich an neue COC-Papiere komme, oder ob es ggf. ähnliche Papiere gibt, damit ich nachweisen kann, dass die jeweilige Reifengröße legal ist. Leider habe ich auch keinen alten Fahrzeugschein mehr, da der Wagen vor mir schon 6 Vorbesitzer hatte ;-)
 
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann  :thumbs-up: .
 
Grüße aus Augsburg
Valentin
 
BlackTrailhawk

BlackTrailhawk

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1) 1992 gab es noch keine COC Papiere.
2) COC Papiere gibt es kostenpflichtig beim Hersteller. Die sind auch bezogen auf die FIN. Ob FCA für ein Fahrzeug von 1992 ein COC ausstellt, bezweifle ich.
3) Du hast vermutlich ein Nordamerika-Import!? Die Einzelbetriebserlaubnis hat vielleicht noch der erste deutsche Eigentümer bzw. der Importeur. Wenn du die Besitzer-Historie nachvollziehen kannst, dann frag dort mal nach. Alternativ kannst du bei der Zulassungsstelle nachfragen, bei der Einzelbetriebserlaubnis für die Erstausstellung der deutsche Fahrzeugpapiere vorgelegt wurde.

Viel Glück!
 
ninja

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Hast du schon mal in den Downloads gestöbert ?
215/75/15 !!! geht ja gar nicht, ist ja kein Jimny :)
 

WallE92

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Oh Vielen Dank!
Auf die Idee mit den Downloads bin ich gar nicht gekommen.
Da bin ich reifentechnisch auch fündig geworden. 
 
Der Wagen ist ein Import aus Nordamerika. Ist auch 1992 schon importiert worden. Auf dem original englischsprachigen Handbuch ist sogar noch der Aufkleber vom Importeur angebracht. Notfalls kann ich ja da auch mal anfragen.
Die Reifengröße, welche in meinem Schein drin steht, ist im Gutachten übrigens auch genannt ;-).
 
Hat mir sehr weitergeholfen.
 
Kann also auch geschlossen werden, es sei denn, es interessiert jemanden, wie das mit den COC-Papieren ausgeht.
 
Headman

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WallE92 schrieb:
Oh Vielen Dank!
Auf die Idee mit den Downloads bin ich gar nicht gekommen.
Da bin ich reifentechnisch auch fündig geworden. 
 
Der Wagen ist ein Import aus Nordamerika. Ist auch 1992 schon importiert worden. Auf dem original englischsprachigen Handbuch ist sogar noch der Aufkleber vom Importeur angebracht. Notfalls kann ich ja da auch mal anfragen.
Die Reifengröße, welche in meinem Schein drin steht, ist im Gutachten übrigens auch genannt ;-).
 
Hat mir sehr weitergeholfen.
 
Kann also auch geschlossen werden, es sei denn, es interessiert jemanden, wie das mit den COC-Papieren ausgeht.
Moin,

wie oben schon beschrieben - für Dein Auto gibt es kein COC Papier - das gibt es nur für EG Typ genehmigte Fahrzeuge. Wenn Du viel Glück hast bekommst Du von FCA eine Datenblatt zur vorlage beim TÜV - wenn nicht dann wende dich an den TÜV - z.B. TÜV Süd in München - ein Herr Gerst kann Dir sicher helfen - kostet aber.

Viel Erfolg und Gruß

Heiko
 
Amphiranger

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Hilft im Grunde aber alles nix! Bei einer Einzelbetriebserlaubnis ist NUR das erlaubt, was in der ZB1 steht. Das gilt auch für Bereifung, die eigentlich Serienbereifung ist. Aber wenn es nicht vermerkt ist in der ZB, ist Essig, weil Einzelbetriebserlaubnis und nix ABE oder so.
Mit den Gutachten im Download oder dem Datenblatt kannst du zum TÜV fahren und ein Gutachten nach §19.2 bzw.§21 StVZO erstellen lassen, mit dem Du dann die Reifen beim Straßenverkehrsamt eingetragen bekommst. Erst wenn es in der ZB1 steht, ist es legal und die Betriebserlaubnis erteilt.
 
Wo die neue ZB anstelle des Fahrzeugscheins eingeführt wurde, flogen alle Alternativbereifungen aus den Bemerkungen unter Feld 22 (früher Ziffer 33) raus. Leider war dies etwas voreilig umgesetzt worden, bezog sich diese Anweisung doch einzig auf EG und ABE Fahrzeuge, nicht aber auf Genehmigungen die im Einzelverfahren zustande gekommen sind. Glücklich, wer noch den alten Brief hat, wo noch alles drin steht. Mit dem zum SVA und nachtragen lassen. Ansonsten sind die Alternativbereifungen und sonstige einst genehmigte Sondergrößen weg! Vom Amtsschimmel verschluckt.  :cheeburga:
Das ist schon manchem sauer aufgestoßen... :urgh:
 
Ach ja, und um das Maß voll zu machen: Heute gelten natürlich entsprechend gesteigerte Anforderungen hinsichtlich der Nachweisbarkeit. Wo man früher einfach gesagt hat: "Ey, das Rad ist vom Panzer, der wird das Gewicht des Kleinwagens schon tragen!", wird heute der Nachweis über den Impacttest gefordert. Ist also nicht gesagt, dass die Räder, die schon immer drauf waren und seither gehalten haben, deren Genehmigung leider vom Amtsschimmel gefressen wurde, nun auch wieder genehmigt werden!
Wär ja auch noch schöner, schliesslich leben wir ja in Deutschland! 
Und Geld kostet das ganze Prozedere natürlich auch und nicht zu knapp... :deal:
Dafür, dass man da nix für kann...  :shoot:
 

WallE92

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Okay, danke für die Informationen. Leider gibt es wie gesagt keinen alten Brief mehr, nur noch die zwei Zulassungsbescheinigungen.
Ich habe auf der Website vom TÜV Augsburg gelesen, dass man über die sämtliche nötigen Papiere nachbeziehen bzw. neu ausstellen lassen kann, gerade bei alten Autos und Importfahrzeugen.
Da ich sowieso mit meinem Wohnwagen bald dorthin muss, werde ich dort einfach mal nachfragen. Dass man hierzu Geld in die Hand nehmen muss bin ich schon gewohnt. War bereits auch so bei der Eintragung der Anhängelasten - hat mein Dicker auch nur 2400kg bekommen, aber für mich reicht es :)
Wenn der TÜV mir nicht helfen kann, wende ich mich einfach an die Firma, welche mir auch die Eintragung der Anhängelast ermöglicht hat. Da sollte dann schon was gehen. 
 
Ist zwar eigentlich eher eine Technikfrage aber vielleicht weiß hier einer bescheid: Kann ich auf den Grand Cherokee ZJ PreFace eigentlich auch die 16' Felgen des Facelifts montieren? Die sind irgendwie einfacher zu bekommen und wenn ich das sowieso alles eintragen lassen muss.....
 
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