@Reina
Also, laut Polizeidirektion Oberbayern, ist das M&S-Symbol in einer Kontrolle ausreichend für den Belang des Paragraphen für die angepaßte Bereifung!
Nun lies genau und du wirst sehen, dass ich nie das Gegenteil behauptet habe. Natürlich erfüllen viele Reifen nur mit M&S Symbol die geforderten Wintereigenschaften. Hast du das
Fehlen z.B. Winterreifenmerkmale ist der Reifen ungeeignet
überlesen?? Das heißt ganz einfach, dass nach diesen typischen Winterreifenmerkmalen geschaut wird und sind die bei einem Reifen mit M&S Symbol vorhanden, ist dieser Reifen natürlich geeignet. Es geht nur um die Reifen, die dieses Symbol zu unrecht tragen. Und der Klassiker wäre da z.b. ein MT-Reifen.
Ich habe auch nie behauptet, dass das Schneeflockensymbol gefordert ist!! Vielmehr habe ich nur darauf hingewiesen, dass die sich keine Gedanken machen müssen, was natürlich nicht heißt, dass alle Reifen ohne diesem Symbol, ungeeignet wären!
Nur, ich glaub mal nicht, daß es hier zur Kontrollen kommen wird, bei dem Fahrzeuge rausgezogen werden, der Beamte sich beugt und guggt, ist denn da ein Flockensymbol.
Auch hier gilt, ich habe nie gesagt, dass dieses Symbol drauf sein muss! Nur das Winterreifenmerkmale vorhanden sein müssen!
Dazu haben die schlichtweg kein ausreichendes Personal.
Dazu brauchst man auch kein zusätzliches Personal. Das macht das Arbeiten im Gegenteil sogar einfacher. In jeder Polizeiinspektion gibt es einen Sachgebietsleiter Verkehr. Hier läuft alles zusammen, was auf dem Verkehrssektor anfällt. Unter anderem auch die Verkehrsstatistik. Hier wird Monat für Monat festgehalten wieviele Vmz (Verwarnung mit Zahlungsaufforderung) - Wischer, Vmz-persönlich, E-Belege (Erfassungsbelege bei Verstößen im Bußgeldbereicht), Alkohol- und Drogendelikte, Straftaten im Verkehr usw. angefallen sind.
Um diese Zahlen konstant zu halten, sind viele Kontrollen nötig. Um es mal vorsichtig auszudrücken. Man ist Fzg-Führern "dankbar" die sich quasi auf dem Präsentierteller anbieten. Und was ist einfacher, als im Winter Geländewagen rauszupicken. Dazu kommt natürlich, dass es viele Beamte gibt, die sich auf bestimmte Fahrzeuggruppen spezialisiert haben und diese dann verstärkt kontrollieren. Ein weiterer Tatbestand macht dann Kontrollen noch interessanter.
Als "Insider" kann ich dir versichern, wir werden das kontrollieren und auch verwarnen (ohne Behinderung) bzw. anzeigen (mit Behinderung).
Man sollte bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, warum dieser Tatbestand eingefügt wurde. Schlicht und einfach um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Menschen vor Verletzung, Vermögensnachteil durch Sachschaden oder gar Tod zu schützen. Und da können wir Pseudowinterreifen nicht gebrauchen, nur weil einige Fahrzeugbesitzer meinen, die Optik des Kfz sei das allentscheidende Kriterium! Wer das nicht einsieht, der muss eben mit den oben genannten Konsequenzen leben.
Was der Tatbestand " Sie passten als Führer des Kraftfahrzeugs die Ausrüstung nicht an die Wetterverhältnisse an" alles hergibt, sollte jedem klar sein.