Hoffi
Member
Threadstarter
Hallo...
ich komme gerade vom TÜV.
Da ich letzte Woche von der Thematik gehört habe, daß es ab dem 1.1.2008
eine neue EU-Verordnung bezüglich der maximalen Höherlegung(30mm) und maximale
Reifenvergrößerung(10%) geben soll, wollte ich noch dieses Jahr das 4,5" Rubicon Express Fahrwerk
mit 3,5" Federn einbauen und eintragen lassen.
Unsere lokale TÜV-Prüfstelle hat in der Vergangenheit die Fahrwerk von Rubicon Express
ohne Probleme eingetragen. Der Kommentar des Prüfers (am Anfang des Jahres und noch heute):
"Die Teile sind viel stabiler als die Serienteile."
Aber!!!
Nach neuer Vorschrift dürfen Fahrzeugteile(die in "größeren" Stückzahlen gefertigt werden) nur noch
mit TEILEGUTACHTEN eingetragen werden.
Kurze Anmerkung: Der Prüfer ist sehr umgänglich und kooperativ!
Zur Zeit sieht er nur die Möglichkeit, wenn die Teile (oder vergleichbare) vielleicht auch in anderen Fahrwerken
verbaut sind und dafür ein Gutachten bestände. Dann könnte man dieses übertragen.
(Drahtstärke, Windungszahl und Material)
Es sagte zum Beispiel, daß die RE Federn die gleichen sind als die von Trailmaster by Maas.
Weiß jemand ob das stimmt?
Für die Trailmaster Federn gibt es z.B. ein Gutachten.
Hat vielleicht jemand nähere Infos(oder kann sie besorgen) zu den verwendeten Stahlsorten bei Rubicon Express?
(Längslenker, Track Bar, Federn)
Daraus könnte man dann die Festigkeit errechnen.
Oh man ist das eine Sch.... .
Gruß
Hoffi
ich komme gerade vom TÜV.
Da ich letzte Woche von der Thematik gehört habe, daß es ab dem 1.1.2008
eine neue EU-Verordnung bezüglich der maximalen Höherlegung(30mm) und maximale
Reifenvergrößerung(10%) geben soll, wollte ich noch dieses Jahr das 4,5" Rubicon Express Fahrwerk
mit 3,5" Federn einbauen und eintragen lassen.
Unsere lokale TÜV-Prüfstelle hat in der Vergangenheit die Fahrwerk von Rubicon Express
ohne Probleme eingetragen. Der Kommentar des Prüfers (am Anfang des Jahres und noch heute):
"Die Teile sind viel stabiler als die Serienteile."
Aber!!!
Nach neuer Vorschrift dürfen Fahrzeugteile(die in "größeren" Stückzahlen gefertigt werden) nur noch
mit TEILEGUTACHTEN eingetragen werden.
Kurze Anmerkung: Der Prüfer ist sehr umgänglich und kooperativ!
Zur Zeit sieht er nur die Möglichkeit, wenn die Teile (oder vergleichbare) vielleicht auch in anderen Fahrwerken
verbaut sind und dafür ein Gutachten bestände. Dann könnte man dieses übertragen.
(Drahtstärke, Windungszahl und Material)
Es sagte zum Beispiel, daß die RE Federn die gleichen sind als die von Trailmaster by Maas.
Weiß jemand ob das stimmt?
Für die Trailmaster Federn gibt es z.B. ein Gutachten.
Hat vielleicht jemand nähere Infos(oder kann sie besorgen) zu den verwendeten Stahlsorten bei Rubicon Express?
(Längslenker, Track Bar, Federn)
Daraus könnte man dann die Festigkeit errechnen.
Oh man ist das eine Sch.... .
Gruß
Hoffi