Zusatzscheinwerfer

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cherokee89

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Hallo

Ich hab mal ne Frage: Ich will 1 Paar Zusatzscheinwerfer aufs Dach montieren. Ist dies erlaubt in der Schweiz?
Ich hab auf dem Dach 1 Paar Dachträger.Die allerdings,soweit ich dies beurteilen kann,nicht viel Gewicht aushalten.Ich hatte mal einen Bierbank drauf.Also den Tisch und die 2 Bänke.Da hingen die dinger schon durch.Der Tisch und die Bänke lagen mehr auf dem Dach als auf den Trägern.Und über jede Unebenheit auf der Strasse klapperte es auf dem Dach,da der Tisch jedesmal auf dem Dach aufschlug.Die Dachbox,die ich hätte wage ich garnicht drauf zu montieren.Denn wenn die voll ist,hab ich alles auf dem Dach.

Nun dachte ich,da die Dinger sowieso nicht viel aushalten,könnte ich den einen ganz nach forne schieben und da 2 Zusatzscheinwerfer drauf montieren.Ich würde sie dann mit nem Stecker dazwischen montieren,damit ich den Träger samt Scheinwerfer mühelos abnehmen kann,wenn ich mal die Dachbox montieren will oder sonst was auf dem Dach transportieren.Oder genügend weit auseinander,damit die Box dazwischen passt.Dies müsste ich dann noch genauer anschauen.Für die Dachbox,und sonstige Lasten,bin ich auf der suche nach spabileren Trägern.

Nun meine Frage:Sind Zusatzscheinwerfer auf dem Auto erlaubt?Und wenn ja,dürfen die während der Fahrt brennen,oder sind nur Arbeitsscheinwerfer für im Stand erlaubt?
Sind hier fielleicht Schweizer,die sich damit auskennen?Oder solche,die sich mit den Schweizer Gesetzten auskennen?
Ich weiss,dass bei uns im Kanton Bern bei Lastwagen 1 Paar Zusatzscheinwerfer erlaubt sind.Egal,ob auf dem Dach oder in der Stossstange.Aber wies bei PKW`s aussieht,weiss ich nicht.

Gruss Andreas
 
lukasheitzjf

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Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter hat die sogenannte "Richtlinie 2a" herausgegeben, in der die wesentlichsten Umbauvorschriften beschrieben sind. Die ist da erhältlich (im Webshop), kostet allerdings 12 Fränkli. Da ich die vor einiger Zeit mal käuflich erworben habe, habe ich interessehalber kurz nachgekuckt. In der Abteilung "Beleuchtungsanlage" steht allerdings nichts drin diesbezüglich, ausser eben was wir schon wissen, dass es bei Lastwagen möglich ist. Zusätzlich wird darin erwähnt, dass diese (auf den Lastwagenkabinen) separat auf Vibration und Einstellung zu prüfen sind.

Da bei uns diese Lampenanordnung selten bis gar nie zu sehen ist, fürchte ich dass sie nicht zugelassen ist.
 
cherokee89

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Danke,bei den ganzen Verordnungen blicke ich noch nicht ganz durch.Ich muss dies mal in einer ruhigen Minute genauer anschauen und durchlesen.

Dieses Büchlein mit den Umbauvorschriften brauche ich in diesem Falle wohl nicht zu kaufen,wenn nur zu den LKW`s was drin steht.hehe.

Ich hab solchen Zusatzscheinwerfer auch schon gesehen auf Jeep`s.Allerdings weiss ich nicht,aus welchem Land diese Fahrzeuge waren.
Was ich weiss,dass einer hier in der Nähe mit Zusatzscheinwerfer auf nem Cherokee herumfährt.Allerdings hat der ein Abschleppunternehmen und arbeitet mit dem TCS zusammen.Da giebts wohl sondervorschriften.Und wahrscheinlich sind diese auch Arbeitsscheinwerfer.Also nur im Stand in Betrieb.
Mein Nachbar hatte mal eine Panne mit seinem Fahrzeug.Da kam dieser Herr mit dem Cherokee.War am Abend.Und da waren diese Scheinwerfer eingeschaltet,während er arbeitete.Hab mich allerdings nicht geachtet,ob er sie zum Wegfahren ausgeschaltet hat.
Ich denke Arbeitsscheinwerfer wären erlaubt.Denn es giebt ja viele Fahrzeuge hier,die solche montiert haben.Nur leuchten diese dann eben nur im Stand.Nicht während der Fahrt.
 
cherokee89

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@ CHerokeeCH
Musstest du die eintragen lassen?
Und wie und wo hast du die angeschlossen?
 

Schmid

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hi,

für Zulassungsfragen und evtl. machbarem in der Schweiz weiss der bei Castyoffroad.ch bestens bescheid.
Einfach mal anrufen und fragen. (kostet ja nichts)

Grüsse aus Liechtenschein
 
CHerokeeCH

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@ CHerokeeCH
Musstest du die eintragen lassen?
Und wie und wo hast du die angeschlossen?

Eingetragen wurde da nix.

Die unteren über eigenen Schalter/ Relais, die oberen mit Schalter/ Relais, wobei ich den Schaltstrom am Fernlicht abgenommen habe.
 
Ozymandias

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Fernscheinwerfer dürfen in jeglicher Höhe montiert werden, eingetragen wird nix in der Schweiz, je nach Strassenverkehrsamt kanns Diskussionen geben wenn der Herr in Blau den Begriff "Eigenblendung" kennt.

Aber eben, grundsätzlich sind 2 Zusatzfernscheinwerfer erlaubt.
 
cherokee89

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Dann Kannst du jedes Paar einzeln ein/ausschalten?
 
cherokee89

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@Ozymandias: Was meinst du mit "Eigenblendung"?Ich kenne diesen Begriff auch nicht. :)
 
Ozymandias

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Das ist das Streulicht was auf deine Motorhaube fällt und diese beleuchtet, durch dieses Licht verengen sich deine Pupillen und du siehst trotz Scheinwerfern weniger als ohne diese.
Das kann umgangen werden indem man die Scheinwerfer zurückversetzt montiert auf dem Dach sodass die Dachkante einen Schatten wirft der über die vordere Haubenkante geht.
Muss man ausmessen wie weit hinten das ist. Aber am einfachsten ist es eine Schnur zu spannen von der Oberkante des Scheinwerfers zur Haubenkante, die Schnur muss an der Dachkante einen knick bekommen dass es optisch passt

Grüessle
 
cherokee89

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Achso.Wieder was gelernt. :)

Ich gehe mich heute mal umschauen,was es da so giebt und ob ich was ideales finde,um die Scheinwerfer zu montieren.Mal ein bisschen Ideen sammeln.
Wie ist das mit dem ein/ausschalten der Scheinwerfer?Müssen die über den Schalter der Lichtanlage gesteuert sein?Oder kann ich einen Schalter einbauen,der nür für die Scheinwerfer auf dem Dach zuständig ist?Und ist es erlaubt die als Standlicht einzuschalten oder nur als Fernlicht?Wie hell dürfen die sein?Also wieviele Watt dürfen die Birnen haben?
 
Ozymandias

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Die dürfen nur zusammen mit dem Fernlicht geschalten sein, können aber natürlich einen eigenen Schalter haben wenn man sie nicht benutzen möchte.
Standlicht ist nicht gestattet sonst müsstest du sie ganz an die seitliche Dachkante setzen damit sie als Markierungslicht durchgehen, hab das mass jetzt nicht im Kopf meine aber dass es 10cm waren, bei nem Auto kaum zu machen da der äusserste Punkt der Karosserie zum messen genommen werden muss, sprich bei dir die Wölbung der Tür.
Beleuchtungsstärke ist einfach die normale gestattet, sprich 55Watt pro Leuchte.
 
cherokee89

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OK,das heisst ich muss mal rausfinden,an welchen Kabeln ich diese Scheinwerfer anschliessen muss.
Gut,ich denge Auf dem Dach montierte Scheinwerfer können den Gegenferkehr ziemlich blenden.Wenn ich ein bisschen überlegt hätte,hätte auch mir einfallen können,dass sie als Abblendlicht nicht unbedingt taugen.
Giebts da auch Vorschriften,wo und in welchen Abständen sie montiert werden dürfen?Oder darf ich die beliebig montieren?Also mit dem Streulicht habe ich ja was gelernt.Das werde ich berücksichtigen beim anbauen.Dann habe ich sicher keine Probleme.
Bei den normalen Scheinwerfern gibts dieses Gerät,womit man das bild der Lichter anschauen und einstellen kann.Gibts da bei Zusatzscheinwerfern auf dem Dach auch sowas?Und wie weit dürfen die Leuchten?Also,nach wievielen Metern müssen die auf den Boden leuchten?Bei den normalen Lichtern müssen ja die Abblendlichter nach meineswissens 150 Metern am Boden sein.Giebts da bei den Lichtern auf dem Dach auch solche Vorschriften?

Für den Anbau habe ich mir überlegt,irgendwo ein Aluflacheisen zu holen.Dann an beiden Enden ein Loch bohren.Habe auf dem Dach 2 "Schienen" in denen je 4 Vierecke aus Metall sind,mit nem gewindeloch drin.An je 2 diesen Plättchen sind je ein Plastikring mit nem Bügel drauf reingeschraubt.und an 4 dieser Plättchen sind die Dachträger reingeschraubt.
Da könnte ich die 2 vordersten Plättchen nehmen,um dieses Flacheisen anzuschrauben.Und da dann die Scheinwerfer drauf.So müsste ich auch keine Löcher ins Dach bohren.Und bin flexibel mit den Scheinwerfern.Kann sie dann beliebeig weit nach vorne oder hinten schieben.
Nur mit den Kabeln habe ich noch keine Idee.Wo und wie ich diese ins Fahrzeuginnere ziehe,damit sie möglichst nicht zu sehen sind und es gut aussieht.

PS: Mit dem Tüv habe ich 2 Jahre Ruhe.Denn der Wagen wurde erst gerade vorgeführt.und hat bestanden.Das heisst die Scheinwerfer können in jedem Falle 2 Jahre drauf bleiben.Ausser die Polizei hat was dagegen. :)
 
luftschmied

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Servus!

Zur Kabelführung: Ich hab das Stromkabel in der B-Säule auf der Beifahrerseite hochgezogen.
Oben ein Loch rein, gut abdichten und zwischen den Türen raus. Funktioniert tadellos und Du musst kein Loch
ins Dach machen. Dann hab ich einen Flachstecker und kann den ganzen Krempel fast rückstandslos
abbauen.

lg Willy
 
cherokee89

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Hallo,dies wäre eine gute Idee.Nur habe ich leider keine 4 Türen.Habe nur 2 Türen am Jeep.
So wies aussieht kann ich die Scheinwerfer auf dem Dach eh vergessen.Ich habe mal rumgefragt hier in der Umgebung.Habe verschiedene Meinungen erhalten,wies in unserem Kanton aussieht.
Aber im Grossen und Ganzen laufen alle darauf hinaus,dass es nicht erlaubt sei.Einer hat mir gesagt,dass es erlaubt ist,solangs Arbeitsleuchten sind.Das heisst,sie müssen so angeschlossen werden,dass ich sie erst einschalten kann,wenn das übrige Licht ausgeschaltet ist.
Unter den 5 Befragten hat mir nur einer gesagt,dass es erlaubt sei,wenn sie so geschaltet sind,dass sie nur brennen,wenn das Fernlicht eingeschaltet ist.bei Abblendlicht dürfen sie nicht brennen.
Einer hat gesagt,dass es verboten sei.Er aber auf seinen LandRover damals trotzdem Scheinwerfer gebaut hat.Hätte nie jemand etwas gesagt.Zum Prüfen habe er sie dann immer abgebaut und nach bestandenem TèV wieder draufgeschraubt.
 
Tim

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jeepless :-/
frag doch einfach auf der MFK nach, die sagen Dir schon was Sache ist. Von der Umgebung wirst immer 100 Meinungen bekommen...

...hier aufm Berg fährt auch n Landy rum mit 4 Scheinwerfern auf dem Dach. Ob die eingetragen sind? K.A.


Gruss, Tim :wave:
 
lukasheitzjf

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Ich hab die harte Tour probiert (wenn auch nur auf die Schnelle) und mir ist folgendes aufgefallen:

1. Bei den Fernlichtern ist die Anbringungshöhe nicht definiert, bei Nebel- und Abblendlichtern ist sie 1.50 Meter Oberkante, also kämen für die Dachmontage nur Fernlichter in Frage. Standlicht wäre auch möglich, macht da aber keinen Sinn (ausser als Schutz gegen Tiefflieger).

2. In Abschnitt 721 und 722 wird auf das Messverfahren eingegangen:
"721. Die Einstellung der Fernlichter ist nur vorzunehmen, wenn sie sich nicht zwangsläufig aus der Einstellung des Abblendlichtes ergibt, d. h. bei separaten Fernlichtern: in der Höhe und nach den Seiten; .... "
"722. Die Mitte des Fernlichtbündels muss auf der Vertikallinie und, bei 7,50 m entfernter Einstellwand, 5 Prozent tiefer liegen als die Horizontallinie."

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer soliden Befestigung, damit sich die Einstellungen z.B. durch Fahrtwind nicht verstellen. Für das Ein- und Ausschalten würden dann die Regelungen für Fernlichter gelten.
 
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