TissiJKU
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Threadstarter
Schönen guten Tag zusammen,
ich habe vor an meinen JKU ein paar LED Scheinwerfer (A-Säule, Lichtbar, Heck, usw.) zu montieren.
Wie sieht das mit Eintragungen bzw. ABE´s und so weiter aus?
Wenn man die Teile als Arbeitsscheinwerfer / Offroadscheinwerfer bezeichnet, die sich nicht mit dem normalen Licht schalten lassen, dürfte das doch Eintragungsfrei sein, oder?
Habe die Woche meinen Tüv Mann gefragt, der war sich aber nicht sicher.
Meinte nur, das die nicht mit dem normalen Licht zusamen zu schalten sein dürfen und eben nicht im Straßenverkehr benutzt werden dürfen.
Es dürften auch keine zugelassenen Scheinwerfer sein, die als Arbeitsscheinwerfer Zweckentfremdet werden.
Könnt ihr mir da nen Tipp geben was da nur richtig ist, bzw wie ihr das gelöst habt?
ich habe vor an meinen JKU ein paar LED Scheinwerfer (A-Säule, Lichtbar, Heck, usw.) zu montieren.
Wie sieht das mit Eintragungen bzw. ABE´s und so weiter aus?
Wenn man die Teile als Arbeitsscheinwerfer / Offroadscheinwerfer bezeichnet, die sich nicht mit dem normalen Licht schalten lassen, dürfte das doch Eintragungsfrei sein, oder?
Habe die Woche meinen Tüv Mann gefragt, der war sich aber nicht sicher.
Meinte nur, das die nicht mit dem normalen Licht zusamen zu schalten sein dürfen und eben nicht im Straßenverkehr benutzt werden dürfen.
Es dürften auch keine zugelassenen Scheinwerfer sein, die als Arbeitsscheinwerfer Zweckentfremdet werden.
Könnt ihr mir da nen Tipp geben was da nur richtig ist, bzw wie ihr das gelöst habt?