Ziehen Ungeprüfter (Landwirtschaftlicher) Anhänger 30km/h mit Jeep in Schweiz erlaubt?

Diskutiere Ziehen Ungeprüfter (Landwirtschaftlicher) Anhänger 30km/h mit Jeep in Schweiz erlaubt? im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo erstmal.   Hab mich die letzten Wochen in diesem Forum zum Thema Jeepkauf und Wartung eingelesen. Meist sehr qualitative Einträge, Danke.  ...
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Chiroptera

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Hallo erstmal.
 
Hab mich die letzten Wochen in diesem Forum zum Thema Jeepkauf und Wartung eingelesen. Meist sehr qualitative Einträge, Danke.
 
Den Jeep möchte ich, um damit auch meinen alten (40j) Bauwagen aus Holz transportieren zu können und trotzdem ein (geiles!) Auto und nicht nur einen Traktor zu haben.
 
Nun haben mir zwei Autoversierte Leute gesagt, dass ich mit einem Jeep den uneingelösten Bauwagen eh nicht ziehen dürfe! Glaub ich aber nicht. Dachte nämlich, in der Schweiz seien die einzigen Vorschriften zum ziehen, dass man bei 12% Steigung anfahren kann, Bremsen kann und eine Lichtanlage hat.
 
Hab nun einen Text gefunden, dass es tatsächlich seit 1994 verboten sei, man aber daran sei, das rückgängig zu machen (viele Beschwerden von Bauern).
 
Hab mich über den aktuellen Stand zu informieren versucht, werde aber einfach nicht schlau aus dem Juristendeutsch.
 
Weiss jemand, ob man in der Schweiz nun einen uneingelösten Wagen mit Höchstgeschwindigkeit 30km/h mit einem 4WD ziehen darf oder nicht?
 
Danke schon im Voraus.
 
Simon
 

Chiroptera

Guest
Scheint eine gute Frage zu sein, wenn bis jetzt noch keine Antwort gefunden wurde. Kämpfe mich noch immer durch die Gesetzestexte. Falls ich die Antwort finde, schreibe ich sie natürlich hier nieder.
 
Mich interessiert übrigens auch, wie die Antwort auf die gleiche Frage in EU-Ländern lautet. Antworten sind auch dazu sehr willkommen.
 

Chiroptera

Guest
Bin glaube ich, gerade fündig geworden. Leider lautet die Antwort (in der Schweiz und dies erst seit 1994): nein.
 
dazu folgende Gesetzestexte (http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760247/index.html):
 
 
Verkehrszulassungsverordnung,1 VZV
vom 27. Oktober 1976 (Stand am 1. Januar 2013)
 
Art. 3 Ausweiskategorien
1 Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt:
B:
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden;
 
 
Art. 72 Ausnahmen
1.  Weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder benötigen:
Abs. c. folgende Anhänger, unter Ausschluss der Ausnahmeanhänger:
1.
landwirtschaftliche Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an Traktoren sowie an Motorfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h,
2.
landwirtschaftliche Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Garantiegewicht von höchstens 1500 kg an Motorfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h und Allradantrieb,
 
 
 
 
Na dann bleibt mir ja nichts anderes übrig, als den Jeep auf 30km/h zu plombieren :rail: :no:
(oder eine Plombe mit verstecktem ein/aus-Schalter :xmas: , nur wäre da das Problem, wenn man geblitzt oder kontrolliert würde.....)
 
Warum kann dann eigentlich ein Granny 3.5 t ziehen, wenn er ja nur 750 kg darf??? Ist doch totaler Schwachsinn!
 
 

susiq

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Du kannst schon mehr ziehen, dazu brauchst Du in der Schweiz aber scheinbar eine andere Fahrerlaubnis als "B". Das man einen Bauwagen mit höchsten 30 km/h ziehen darf, kann ich nachvollziehen. Das ist ja schließlich kein Wohnwagen und technologisch und fahrwerktechnisch ziemlich einfach gehalten.
 
catmanjag

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hopeless case
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Wenn ich das jetzt richtig sehe ist das Problem dene Fahrerlaubnis, nicht die Technik o.Ä.?!?
 
30km/h für solcherlei Hänger sind schon nicht schlecht; ich mein in D gilt dafür : 6km/h.
 

susiq

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Simon, nur so aus Neugierde, Wie schnell würdest Du denn mit Deinem Bauanhänger fahren??
 

RTandreas

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Hallo,
 
mal abgesehen von den rein juristischen Spitzfindigkeiten (die eh für die Katz sind, was zählt ist nur die Physik! also Naturgesetze)
Bauwagen sind im allgemeinen nicht gefedert und haben keine Bremsen und oft sehr alte Reifen. Das schränkt den Geschwindigkeitsbereich schon drastisch ein. Zu schnell und nur das Zugfahrzeug bremst kann schnell nen Unfall bedeuten. Zu schnell bei ungefederter Achse und schlechter Straße / Resonanz geht auch nicht lange gut. Zudem sind die Dinger meist recht hoch auf dem Fahrgestell gebaut (Bodenfreiheit) m,it entsprechendem Schwerpunkt, und nu mal schnell ungefedert und schnell gebremst inne Kurve :rofl:  Bauwagen werden in D meist hinter LKW gezogen mit max 20kmh, ein Kompromiss aus Bremsen können und Straßenlage in Verbindung mit benötigter Fahrzeit. Bei 30 kmh sollte schon alles fitt sein, die Energie steigt ja mit dem Quadrat der (Fahr)Geschwindigkleit.
Soweit ich es noch weiß ist in D alles unter 6kmh zulassungs und Führerscheinfrei, Haftpflicht (evtl. auch über Prifathaftpflicht) aber muss - ist auch gur wenn Kinners nen 6kmh Plastetrecker fahren und Fußgänger umschubsen!!
Bis 20kmh so wie Einachser alte Trecker gelten wieder andere regeln auch noch einfacher als für "richtige" Fahrzeuge.
Ungebremst gelten für PKW und deren viel höhere Geschwindigkeiten bei Anhängern nicht umsonst 750kg max und Tempo 80. Mit 3,5 t am Haken/Kugel wirds auch bei 30 schon bergab manchmal buschig vor allem wenn man ohne Motorbremse fährt.
Drosseln des Jeep, einfach nur mit Reduziergetriebe fahren :jester:   machen manche bei Treckern auch so, verschweißen den Schnellganghebel und schon ist es ein 6kmh Trecker mit ohne alles bei den Bürokratten.
 
Gruß
 
Andi
 

Chiroptera

Guest
Naja, für 30 km/h gibts auch bei uns Regeln. Die sind aber nicht sonderlich streng:
- der Anhänger muss Bremsen haben (Auflaufbremsen wie bei meinem tuns aber auch)
- muss Licht haben (Blinker, Fahr- und Bremslicht)
- das Zugfahrzeug muss genügend Kraft und Gewicht haben, um bei 12% Steigung anzufahren (der Untergrund wird dabei aber nicht genauer umschrieben)
- Hinten am Anhänger muss ein reflektierendes Warn-Dreieck sowie ein Tempo-30-Aufkleber angebracht sein.
 
Mein Bauewagen ist gefedert.
 
 
Selbstverständlich würde ich damit nur 30 km/h fahren wenn das Gesetz es so will ;)
 
Ja, vielleicht wäre es ja möglich, mit einem anderen Führerausweis. Moment, ich prüfe das schnell....
Ja, das könnte gehen:

BE:

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen;
Allerdings müsste ich dann wohl meinen Bauwagen prüfen (wegen dem Art. 72 von oben) und um die Prüfung für den Führerausweis BE zu machen. Und ich weiss nicht, ob der durchkommen würde. Zumal ich noch nie einen Fahrzeugausweis dafür hatte. Weiss auch nicht, ob er jemals einen hatte. Es ist nur so ein Täfelchen aufgeschraubt, auf dem max. Achsenlast, Gesamtgewicht, Baujahr und Serieennummer oder sowas stehen. Vielleicht war das ja der Vorgänger vom Fahzeugausweis? Hergestellt wurde er übrigens in Deutschland. Und zum prüfen müsste ich ihn erstmals versteuern (hab ich bisher unterlassen, da er mit 40 jahren wohl eh nichts mehr an Steuern einbringen würde).
 
 
Könnte ich denn in Deutschland 6km/h legal tuckeln? Auch ohne den Jeep zu drosseln?
Und gelten eigentlich in allen EU- Staaten die gleichen Regeln auf den Strassen oder gibts da nur den grossen Rahmen, in dem dann jedes Land selbst genaueres festlegen kann?
 
Das mit dem drosseln des Jeeps, indem man nur im Reduziergetriebe fährt funktioniert? Wieschnell fährt er dann noch? Aber gleich anschweissen wär halt schon schade!! Das sollte man doch ein- und ausschalten dürfen!
 
Hab mir noch was anderes überlegt. Meist gilt: wenn einer in seinem Land fahren darf, darf er damit auch ins Ausland. Wenn ich also ein Land finde, in dem das gehen würde, müsste ich mir da nen zweiten Wohnsitz (oder nur Briefkasten) zulegen, alles dort versichern und registrieren und dann rumtuckeln.
 
 
Vielleicht gibts ja doch noch Hoffnung... den Wagen einer Einzelprüfung zu unterziehen würde schätzungsweise 1000.- € kosten. Falls es ohne Fahrzeugausweis überhaupt möglich ist... Und dann müsste ich noch ca. 250.- € für den Führerausweis BE aufwenden (kann 2 Jahre ohne Lehrfahrer oder Beifahrer üben und dann einfach die Prüfung machen. Sehtest und Fahrausweis für Auto sind die einzigen Voraussetzungen. Achja, einen Anhänger der sehr schwer ist und min. 80 km/h fahren darf brauchts auch... müsste ich mir halt ausleihen, falls meiner nach der Prüfung nicht auch 80 km/h fahren dürfte.)
 
Leicht machens einem die Bürokraten schon nicht... aber wer nicht kämpft (oder spielt) der nicht gewinnt...
 
 
 

Chiroptera

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susiq

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Kauf Dir doch einen Traktor als Zugfahrzeug, dann bist Du alle Sorgen los
 

Chiroptera

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susiq schrieb:
Kauf Dir doch einen Traktor als Zugfahrzeug, dann bist Du alle Sorgen los
 

Ja, habe ich auch schon lange vor. Aber dann hab ich einen Traktor. Und ein Auto brauch ich trotzdem und das Auto passt nicht in den Bauwagen. Und der Traktor ist ein bisschen zu langsam um mal eben einkaufen zu gehen. Und der Traktor hat auch keinen Kofferraum um das Eingekaufte zu transportieren.
Warum also nicht einfach ein Auto, das so stark ist wie ein Traktor? Gute Frage, was? Ich glaub die Behörden wollens Leuten wie mir nicht so einfach machen. Ich soll gefälligst rackern bis der Rücken im Arsch ist und mich dann in meinem errrackerten Haus entspannen und wütend auf das Leben sein, dass es mir nicht mehr bietet... Ich würd aber vorher gerne noch was von der Welt sehen. Und zwar mit meinem selbst gebauten mobilen Heim am Auto, mit dem ich auch einkaufen fahren kann.
 
Aber ich weiss, dass wenn man nur gut genug sucht, man fast immer ein Schlupfloch in unserem Gesetzesgitter findet (so machens ja die grossen Fische und die Politiker auch). Jetzt mach ich mich halt dran zu schauen, was für ein Makup mein Bauwagen benötigt um so ein schmuckes Nummernschild zu bekommen... mittlerweile find ich mich ja nicht mal so schlecht zurecht im Paragrafenjungle. Ich halte euch natürlich auf dem laufenden.
 
catmanjag

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Ich raffs nicht ab....
 
Warum kaufst Du dir nicht einen Wohnwagen?
 
Zweitwohnsitz, Steuer und Versicherung ummelden, blablablaaaa - Dein Ernst???
 
Angenommen Du dürftest deinen Bauwagen mit dem Jeep mit 30km/h rund um die Welt ziehen - wo willst du damit hinfahren???
 
Oder, andere Idee: Ist der Bauwagen dein Zuhause?
 
Sorry, ich komm mir vor wie im falschen Film....
 
Simon ist dein richtiger Name? Du heißt nicht Thorty - oder so ähnlich?
 
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