zGG 2805 kg WJ Diesel 3.1 Bj. 99

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Die Schallmauer von 2,8 kg war ja (glaube ich) mal gut für´s Sparbuch in Sachen Kfz-Steuer. Das Auflasten sollte das Fahrzeug in die Lkw-Klasse heben und somit Steuern sparen.
Jetzt habe ich im Netz aber gelesen, dass diese Auflastung auch dazu führt, den Wagen in Sachen Umweltplakette wesentlich schlechter zu bewerten und somit entweder gar keine oder
beispielsweise nur "gelb" anstatt "grün" zu bekommen.
Laut TÜV spielt das bei meinem Diesel-WJ 3.1 keine Rolle, da der keinen Filter hat und somit als "Dreckschleuder" sowieso in keine Großstadt fahren darf. Hat dieses zGG von 2805 kg für mich
dann überhaupt irgend einen positiven Wert? Wer kennt sich hier aus?

Gruß

Andi
 
Kenne mich nicht aus, habe aber diesen Link gefunden:
http://www.rechtsanwalt-winkler.de/ge/steuerrecht/keine-lkw-zulassung-mehr-f-r-gel-ndewagen.html
 
hi , leider gibts keine steuervorteile mehr für über 2,8 tonner.is schon lange raus ! nur noch echte lkw steuer bei fahrzeugen mit entsprechender ladefläche , unabhängig vom gesamtgewicht !
 
Danke für die Antworten. Das mit der Steuer hatte ich noch im Hinterkopf, auch dass es nicht mehr funktioniert (das sehe ich ja an meinem Kfz-Steuerbescheid ). Da es für den WJ keinen Rußpartikelfilter gibt (Aussage Fachwerkstatt), gibt´s ja auch keine Plakette. Somit sind die 2,8 Tonnen eigentlich für nichts mehr nütze - außer dass ich mir den Wagen bis unters Dach vollstopfen kann...
 
Du kannst natürlich die Rücksitze ausbauen, die Halterungen und die Befestigungen der Sicherheitgurte entfernen (dauerhaft), dann einen Ladeboden und eine halbhohe Trennwand einbauen. Dann zum TüV fahren und als LKW offener Kasten umschlüsseln lassen, sowie die Anzahl der Sitzplätze auf 2 ändern. Dann dürfte der Zulassung als LKW nichts mehr im Wege stehen. Und denk dran: die Ladefläche muss länger sein, als der Fahrgastraum! Das sollte aber bei einem WJ kein Thema sein.... Diese Vorgehensweise funktioniert heute immer noch.
 
Du kannst natürlich die Rücksitze ausbauen, die Halterungen und die Befestigungen der Sicherheitgurte entfernen (dauerhaft), dann einen Ladeboden und eine halbhohe Trennwand einbauen. Dann zum TüV fahren und als LKW offener Kasten umschlüsseln lassen, sowie die Anzahl der Sitzplätze auf 2 ändern. Dann dürfte der Zulassung als LKW nichts mehr im Wege stehen. Und denk dran: die Ladefläche muss länger sein, als der Fahrgastraum! Das sollte aber bei einem WJ kein Thema sein.... Diese Vorgehensweise funktioniert heute immer noch.
 
Das es heute immer noch funktioniert würde ich so nicht behaupten- es hängt vom FA und dem jeweiligen Sachbearbeiter ab.
Jüngst bei einem HDJ 80 alles noch erlebt.
TÜV-seitig was alles o.k.! aber das FA geht ja auch nach dem äußerlichen Erscheinungsbild!- zumindest war es in WAF so.
Einen Kreis weiter war es dann wieder kein Problem!
Soviel zu "einheitlichen " Gesetzen des Schröpferstaates.
GM
 
Genau OM617,

es wäre bei Ausbau der Sitze und Gurte und deren Befestigungspunkte dauerhaft unbrauchbar gemacht ein LKW-geschlossener Kasten ;-) von der techn. Seite wenn die Ladefläche mind.51% größer ist als die Sitzfläche. Dann aber noch eine Trennwand.
Das Finanzamt hier und auch in vielen anderen Stätten möchte bei einem Geländewagen-Umbau zum LKW die Seitenfenster demontiert haben und dafür Bleche eingeschweißt haben (also optisch echt grausam).
Unfair nur das ein T4 Multivan nach der Sitzgeschichte die Seitenscheiben behalten darf...

Naja, man möchte einfach das Geld haben. Man muss selbst entscheiden wie man es macht, aber irgendwo geht das Geld eh weg...

Ich würde aber das Fahrzeug niemals ablasten wenn es einmal ein zGG von 2,8t. hat. Und das Gewicht ist ein guter Grund weshalb man diese Fahrzeuge in NL so günstig bekommt. Die zahlen nach Gewicht und haben im Quartal fast so hohe Steuern wie wir im Jahr für 5,2ltr. zahlen.

MfG
 
Achso,

bevor einer die Befestigungspunkte zuschweißt...

Einfach eine Schraube eindrehen und diese festschweißen. Das kann mit etwas Arbeit wieder rückgängig gemacht werden.

Und egal was der gute Prüfer sagt, die techn. Umrüstung hat nichts mit der Beurteilung vom FA zu tun, wie hier schon gesagt wurde.
 
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