Holzhacker18
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Kann jemand im Forum einen Tipp geben bezüglich AHK für den neuen WK Bj. 2012?
Dieses Märchen hält sich wacker in den Foren.das nächste mal würd ich aber wieder ne starre nehmen nach dem hinweis vom händler, aus versicherungstechnischen gründen ist die abnehmbare bei nichtgebrauch zu demontieren.
mfg robert
Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.
Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich.
Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein.
Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist.
ADAC, Juristische Zentrale
ich hab auch nicht behauptet das es vorschrift ist,Dieses Märchen hält sich wacker in den Foren.
Tatsache ist,
und den Elektrosatz werde ich garantiert von Mopar nehmen, schon um techn. Problemen aus dem Weg zu gehen, denn ob das Elektroset von den anderen Zulieferern mit dem Anhängerpaket zusammen harmoniert ist nicht ganz klar....bin auch noch am suchen, vermutlich wird es die Orig. von Mopar werden, denn ich werde auf alle Fälle eine starre montieren lassen, erstens weil ich sie immer dran habe und zweitens weil die abnehmbaren oft nach einiger Zeit zu "klopfen" beginnen, (ganz minimales Spiel, das in Verbindung mit einem Anhänger zu hören ist)
ich habe eine von Westfalia drunter.Kann jemand im Forum einen Tipp geben bezüglich AHK für den neuen WK Bj. 2012?
Hallo,
Hier noch schnell ein Bild geknipst.
Sorry wegen der Handy Qualität!
Wenn du willst mach ich den Kopf mal ran und knips ein Bild.
Gruß Jan
Ähm, ich meine natürlich MVG. MVS- das waren ja die mit dem Baggerverleih...Wenn du mit MVS, MVG meinst kann ich das nicht Bestätigen!