Winterreifenverbot - ITALIEN in der Zeit vom 15.Mai - 14. Oktober

Diskutiere Winterreifenverbot - ITALIEN in der Zeit vom 15.Mai - 14. Oktober im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo zusammen,   wie Ihr sicher wisst, ist in den Sommermonaten in Italien das Fahren mit Winterreifen (M+S) und SpeedIndex Q praktisch verboten...
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jeepy23

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Hallo zusammen,
 
wie Ihr sicher wisst, ist in den Sommermonaten in Italien das Fahren mit Winterreifen (M+S) und SpeedIndex Q praktisch verboten, sofern das Fahrzeug ueber 160 kmh (oder 152 sowas bei entsprechender Berechnung) laeuft.
 
Im Buschtaxi gibt's da bereits einen recht interessanten Fred dazu. Das waere ja faktisch fuer jeden JK (bei aelteren Jeeps kann die Hoechstgeschwindigkeit vielleicht retten) ein Einreiseverbot.
 
Da ich hier im Forum noch nichts dazu gefunden habe, oeffne ich mal einen Fred fuer neue Erkenntnisse und ggf persoenliche Erfahrungen hier :)
 
sonnige Gruesse
Mike
 
markk

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Interessant, danke für den Hinweis, ist bisher an mir vorbei gegangen!
Richtiger (und wirksamer) wäre die Überschrift aber mit "WinterreifenVerbot",
 
Markus
 
markk

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Info des ADAC:
 
 
In Italien dürfen ab dem 15.05.2014 spezielle Winterreifen während der Sommermonate nicht mehr verwendet werden. Das Verbot gilt auch für deutsche Kraftfahrzeuge.
Es handelt sich jedoch nicht um ein generelles Verbot, in den Sommermonaten Winterreifen zu benutzen. Ab dem 15. Mai dürfen auf italienischen Straßen folgende Kraftfahrzeuge nicht mehr gefahren werden: 
 
  • Kraftfahrzeuge die mit Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q oder darunter ausgerüstet sind.
  • Kraftfahrzeuge deren Reifen einen höheren Index (ab „R“) besitzen und deren Geschwindigkeitsindex unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegt.
 
So, jetzt mal zur Rechnung: Mein XJ ist mit 180 angeben und hat (incl. dem Sicherheitszuschlag) "T"-Reifen (=190km/h) eingetragen. Montiert sind Grabber AT² mit S-Index (180km/h). Bedeutet ich falle unter den zweiten Punkt dieser Verordnung! :angryfire:
 
Markus
 

jeepy23

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ups :(
@Admins: Kann jemand den Betreff vielleicht abaendern, sollte eigentlich Verbot nicht Pflicht heissen, wie XJHunter richtig anmerkte.
Bei den draktonischen Strafen bis 1,6kE / Einbehaltung von Fahrzeug, Grossmutter etc. waere es gut, wenn es jeder latent betroffene finden wuerde..
 
cherokee xj

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Threadtitel editiert und Thema verschoben ;)
 

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Bevor es hier weiter geht mit den Befürchtungen, lest bitte den letzten Artikel HIER
 

dirkmuc

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hallo,

habe gerade gelesen das es ab dieses jahr eine neue regelung gibt die besagt, dass mindestens ein reifen mit dem geschwindigkeitsindex aufgezogen sein muss wie der der im schein steht, also im fall von meinem JKU mindestens S.

das bedeutet den tod von offroadreifen wie den cooper stt.......

die strafen sind drakonisch. ob es kontrolliert wird weiss ich natuerlich nicht, aber der brenner ist ja eine nette stelle zum abkassieren.

gruss aus italien
dirk
 

kaiser179

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Hallo zusammen
 
Danke für die Infos !
Muss mal den Zöllner fragen wenn ich mich nächste Woche nach Italien begebe.
Vielleicht kann er mir genaueres sagen.
 
markk

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na, der Zöllner wird sich damit so gut auskennen wie ein Angler vom Tunnelbau!
 
Markus
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Fakto wären auch Allwetterreifen betroffen???
 
:rofl:
 

jeepy23

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mein italienisch reicht leider gerade zum Pizzabestellen... Aber nachdem selbst die Auslegungen der AutomobilClubs, Muttersprachler etc nicht wirklich identisch erscheinen, fuercht ich der Zoellner - und scho gar kein Carabiner - wird das wirklich blicken. Und hilft mir wenig, dass ich klagen kann, wenn der uniformierte mir mein Auto vor Ort stillegt..
Denke, es wird von den Dienstanweisungen abhaengen, die aus Rom in die Welt entsendet werden. Daher bin ich mal gespannt auf die ersten RealLive-Berichte mutiger Jeeper.
 
 
 

dirkmuc

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So wie ich das verstehe darfst du keine M&S Reifen mit einem index Q fahren wenn im Fahrzeugschein zB S gefordert wird.
 

pion

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Hallo,

ich hab einfach mal bei der Italienischen Botschaft angefragt und folgenden Schriftverkehr geführt:


Meine Anfrage


Sehr geehrte Damen und Herren der Italienischen Botschaft,

durch das Internet habe ich von einem Verbot von Winterreifen mit gewissen Geschwindigkeitsindex gelesen. (Transportministerium Rundschreiben Nr. 1049 vom 17. Januar)

Ich habe vor mit einem Jeep Wrangler mit der Bereifung „Cooper LT265/70R17 121/118/Q Discoverer S/T Maxx“ im Sommer in Italien mit meiner Familie den Sommerurlaub zu verbringen.

Da ich die Unterkünfte noch nicht gebucht habe stellt sich die Frage, ob ich mit diesen „Universalreifen Straße / Traktion (AT)“ nach Italien einreisen darf, oder ob ich besser in Kroatien die Unterkunft buche.

Mit freundlichen Grüßen

...
Antwort der Botschaft:


Sehr geehrter Herr ...,

das Rundschreiben, das Sie in Ihrer Mail zitieren, betrifft den Wechsel der Winterreifen, der bis 15. Mai vorgenommen werden muss. Das gilt aber nur für Winterreifen, deren Kenndaten sich von denen unterscheiden, die einschließlich des Speed-Index im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Die Verwendung von zugelassenen Winterreifen, d.h. solchen, deren Kenndaten im Fahrzeugschein eingetragen sind, ist zeitlich nicht eingeschränkt. Sie können also in allen Monaten des Kalenderjahres verwendet werden.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Reifen mit M+S Kennzeichnung und Speed-Code-Downgrade, also niedriger als das, was im Fahrzeugschein angegeben ist, (einschließlich All Season) bei Kontrollen von den zuständigen Organen außerhalb des Zeitraums 15. Oktober – 15. Mai als nicht konform betrachtet werden.


Da es sich hier um sehr technische Fragen handelt, ist können wir leider nicht beurteilen, ob die von Ihnen verwendeten Universalreifen für Ihr Fahrzeug zu den oben beschriebenen Fällen zählen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung des Einzelfalls an den Automobile Club Bozen: http://www.aci.it/laci/altri-contatti/ricerca-uffici-aci/lista-uffici-aci.html?no_cache=1

oder eine deutsche diplomatisch-konsularische Vertretung in Italien zu wenden.

 
Mit freundlichen Grüßen

 

Graziella Giraldi
Ambasciata d'Italia
Ufficio Emigrazione ed Affari Sociali
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel. +49 30 25440147
Fax +49 30 25440140
E-mail: graziella.giraldi@esteri.it
Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Giarldi,

leider ist im deutschen  Fahrzeugscheinen der Speed- Index gemäß Höchstgeschwindigkeit eingetragen (in meinem Fall S).
Traktion- Reifen (AT) haben aber durchwegs Q oder maximal R Speed- Index, werden aber mit M+S gekennzeichnet, damit diese auch mit niedrigeren Speed- Index in Deutschland gefahren werden dürfen.
Die Frage, ob man mit diesen Reifen weiter in Italien Urlaub machen kann wird zur Zeit in fast allen mir bekannten Internet- Foren über Geländewagen diskutiert.
Ihre Antwort bedeutet, wenn ich es richtig verstanden haben, dass ich mit meinen Reifen nicht einfahren darf.
Ich werde ihre Antwort und auch eventuell noch folgende unter Quellenangabe in o. g. Internetforen zitieren und bedanke mich für ihre zeitnahe Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen

...
 

dirkmuc

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das ist das ende von allen mud terrain reifen in italien.....
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
...und das Ende von Sommer-Italien mit entsprechenden Autos...
 
Wenn die uns nicht brauchen...schreiben wir doch alle ne Mail an das Ministerium, dass wir unseren Sommerurlaub nun woanders verbringen...wenn der Mailserver erst mal lahmliegt, wachen die vielleicht auf.... :thefinger_red:
 
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