Winterreifen - dem Gesetzgeber ist was eingefallen:

Diskutiere Winterreifen - dem Gesetzgeber ist was eingefallen: im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Thematik Winterreifen - auch für 'alte Hasen' ändern sich (in D) seit Jahrzehnten vertraute Details: Ein Winterreifen wird gekennzeichnet...
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Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Thematik Winterreifen - auch für 'alte Hasen' ändern sich (in D) seit Jahrzehnten vertraute Details:
  • Ein Winterreifen wird gekennzeichnet ausschließlich durch das Schneeflockensymbol nach der ECE-Regelung 117 (vgl. unten).
    Die M+S-Markierung definiert keinen Winterreifen.
  • Befreiung von Spezialfahrzeugen sowie von Einspurfahrzeugen, insbesondere Motorräder, von der Winterreifenpflicht
  • Lkw und Busse müssen nicht nur - wie bisher - die Räder der Antriebsachsen sondern auch die Räder der vorderen Lenkachsen sowie der permanent angetriebenen Achsen mit Winterreifen ausrüsten.
  • Die Restprofiltiefe für Winterreifen ist jetzt gesetzlich auf 3 mm Festlegung (bisher 1,6 mm). 
  • Verantwortlich für die Einhaltung der Winterreifenpflicht ist auch der Fahrzeughalter als neuer Bußgeldtatbestand mit 75 Euro bewehrt, gegenüber 60 Euro für den Fahrer.
Übergangsregelung
  • Die Anforderung an Winterreifen mit Schneeflocke soll ab dem 1. 1. 2018 gelten. Dann müssen Winterreifen die Schneeflocke besitzen.
  • Reifen mit dem M+S-Kennzeichen dürfen bis spätestens zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden, aber nur dann, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden.

Dazu ein Link => https://blog.reifen-vor-ort.de/jetzt-ist-es-gesetz-die-veraenderte-winterreifenpflicht-tritt-in-kraft?utm_campaign=RVO-Blog&utm_content=56631050&utm_medium=social&utm_source=facebook
 
 

Dieses Zeichen wird das einzig gültige Symbol zur Kennzeichnung von Winterreifen:
Das Schneeflockensymbol oder 3 Peak Mountain Snow Flake, 3PMSF.

 
 
cherokee xj

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Hallo Hans,
 
was die Mindestprofiltiefe angeht, eine durchaus längst überfällige Neuregelung.
 
Ebenso das nunmehr die Thematik geregelt ist, was denn nun ein echter Winterreifen ist und welcher nicht.
 
Danke für diesen informativen Beitrag und Gruß
 
Micha
 
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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Hi Micha - so ist es!
 
Schönen Sonntag noch - Gruß
 
Gurti

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Die Schneeflocke taucht ja auch jetzt schon auf so manchem Reifen auf der nicht mal Lamellen hat - wird dann eben als Tiefschneespezialist definiert. Bis 2024 wird die Schneeflocke dann wohl auch auf MT - Reifen zu finden sein so wie heute das M+S.
Winterreifen müssen ja nur in einigen Wintereigenschaften besser sein als ein Referenzreifen, das ist eine Hürde die jeder irgendwie schaffen kann. Zur Not nimmt man einen Slick als Referenz :thefinger_red:
 
raik

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(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2
 
1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
 
2.die mit dem Alpine-Symbol
(Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

 
 
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4.....
 
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
 
a) für die Dauer derVerwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder ....
 
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
 
Ich hätte lieber drauf verzichtet. Ein wiklich schwarzer Tag für die Geländewagenfraktion. Im Absatz 4 steht nichts mehr von M+S Reifen. Ich bezweifle, dass sie die AT und MT Pellen zu echten Winterreifen machen werden.
 
Die eigentliche Katastrophe ist nämlich die Tatsache, dass sich die Ausnahmen von Absatz 5 (Speedindex < Vmax) ausschließlich auf Absatz 4 beziehen. Die Übergangsreglung für die M+S Reifen steht aber in Absatz 4a. Die Ausnahme für M+S Reifen wurde ersatzlos gestrichten.
Das heißt schlicht und einfach, es ist mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr zulässig, M+S Reifen auf Fahrzeugen zu fahren, deren Vmax höher als der Geschwindigkeitsindex des Reifens ist. Das heißt wiederum eine Menge Leute hier dürften ab sofort ihre Fahrzeuge nicht mehr fahren. Worauf die Versicherungen bei kommenden Unfällen besonders achten werden, dürfte auch jedem klar sein. Schon bei der nächsten HU kann für viele Schluss sein, wenn sie auf einen Prüfer treffen, der mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut ist.
 
Ich könnte :urgh:
 
Gurti

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Also einen Satz Ganzjahresreifen für die Straße und die MTs dann dranschrauben wenn man den Weg kennt wo Polizeiautos nicht folgen können :thefinger_red:
Der Nachrüstmarkt wird's danken, bald braucht fast jeder integrierte Wagenheber und 12V - Schlagschrauber...
 
raik

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Wenn man die Wahl hat, durchaus eine Möglichkeit.  ;)  Nur meine Reifengröße 255/85R16 gibts nur von 3 Herstellern als MT bis 160 km/h. Da das auch die einzige eingetragene Reifengröße ist, wars das bei meinem 4 Liter. Ich muss mich jetzt wirklich ernsthaft mit der Möglichkeit der Reduzierung der Vmax beschäftigen. Der einzige Weg, wenn ich meine Reifengröße behalten will.
 
Gurti

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Die "echten" Geländewagen sind bei dieser Geschichte nicht vergessen sondern absichtlich übergangen worden. Das kommt davon wenn Ideologie vor Kompetenz geht :motz:
31er gibt es selbst als Sommerreifen auch nur seeeehr wenige in H, aber ich verlasse mich vorläufig darauf daß die Schneeflocke bald auf allen Reifen in Geländewagengrößen drauf ist. Den BFG AT2 gibt es ja auch schon mit Schneeflocke, da kann man auch einem MT ein paar Lamellen in die Profilblöcke schnitzen und eine Schneeflocke drauf machen. Die Hersteller wollen ihre Reifen ja schließlich verkaufen...
Das nächste was uns erwartet ist ein Winterreifenverbot im Sommer.
 
Leute, fragt euren zuständigen MdB was er/sie davon hält und denkt bei der Wahl daran...
 
raik

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Da gehe ich absolut konform mit dir. Die "Vorarbeit" mit den POR Reifen nicht zu vergessen. Jetzt ist die gewerbliche Nutzung auch in der StVZO festgeschrieben. Nix Übersetzungsfehler oder so. Jetzt steht es schwarz auf weiß in einer deutschen Verordnung. Die Nutzung von Geländereifen durch Privatpersonen hat man damit auf ein Minimum reduziert.
 
Was die Reifenhersteller angeht bin ich allerdings nicht so optimistisch. Für den überwiedenden Teil der modernen SUV´s ist das unrelevant. Firmenflotten können mit POR-Reifen ausgestattet werden. Bleibt dann nur noch der verschwindend geringe Teil der echten Geländewagenfahrer, die dann auch noch einen AT oder MT Reifen fahren wollen. Und hier fallen z.b. die Landy und Landcruiserfahrer raus, denn die können ja auf einen POR-Reifen zurückgreifen. Wirtschaftlich gesehen daher eher uninteressant...
 
Gurti

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Ich habe im Zweifelsfall auch keine Hemmungen ein Gewerbe anzumelden. Mit der Absicht einer Gewinnerzielung, kann ja nix dafür wenn wegen der staatlichen Gängeleien nur Verluste dabei rauskommen :angel:
Zum Beispiel betreibe ich nebenberuflich ein Bergungsunternehmen, spezialisiert darauf in den Graben gerutschte PKW rauszuziehen sofern das mit dem Jeep geht. Die Seilwinde nebst der erforderlichen Stoßstange ist dann natürlich Betriebsausgabe und der Jeep kein PKW oder Geländewagen mehr sondern Bergungsgerät... :devil:
 

Jeeper4x4

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Ich mache mir da vorläufig keine Gedanken drüber.
Haben doch die Übergangsfrist und bis dahin kann noch viel passieren.
Bin mir absolut sicher das die da nochmal nachbessern.
Ansonsten gilt: bis Ende des Jahres einfach noch einen "alten" neuen Satz Reifen kaufen.
 
 
raik

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Rostphobiker
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Welche Übergangsfrist? Ja, dass du sie als Winterreifen einsetzen darfst, richtig. Aber nicht, dass du sie fahren darfst, wenn der Geschwindigkeitsindex des Reifens niedriger als die Vmax deines Fahrzeugs ist. Das gilt nur noch für das Alpine-Symbol->siehe Gesetzestext. Diese Regelung gilt jetzt schon, ohne irgendwelche Übergangsfristen.
 

kkk26

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Gurti schrieb:
Ich habe im Zweifelsfall auch keine Hemmungen ein Gewerbe anzumelden. Mit der Absicht einer Gewinnerzielung, kann ja nix dafür wenn wegen der staatlichen Gängeleien nur Verluste dabei rauskommen :angel:
Zum Beispiel betreibe ich nebenberuflich ein Bergungsunternehmen, spezialisiert darauf in den Graben gerutschte PKW rauszuziehen sofern das mit dem Jeep geht. Die Seilwinde nebst der erforderlichen Stoßstange ist dann natürlich Betriebsausgabe und der Jeep kein PKW oder Geländewagen mehr sondern Bergungsgerät... :devil:
Vergiss das gleich schnell mal wieder. Das nennt der liebe Staat dann Liebhaberei und du zahlst sehr hohe Strafen!
 

Jeeper4x4

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raik schrieb:
Welche Übergangsfrist? Ja, dass du sie als Winterreifen einsetzen darfst, richtig. Aber nicht, dass du sie fahren darfst, wenn der Geschwindigkeitsindex des Reifens niedriger als die Vmax deines Fahrzeugs ist. Das gilt nur noch für das Alpine-Symbol->siehe Gesetzestext. Diese Regelung gilt jetzt schon, ohne irgendwelche Übergangsfristen.
 
zur Not wird eben der Jeep gedrosselt, hätte damit kein Problem
weil max Speed fahre ich sowieso nicht.

 
 

martin61

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Das ganze hat wenigstens den vorteil dass alle mit halbwegs tauglichen winterreifen unterwegs sind bei schlechten strassenverhältnissen. Bis jetzt haben viele mit mt oder at reifen geglaubt sie seien für glatte strassen gut gerüstet.das gegenteil ist der fall.
 
Gurti

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Das nächste ist das Verbot von Winterreifen bei Temperaturen über 7° C, schließlich sind die auf heißer und nasser Straße auch nicht optimal. Das gibt hier im norddeutechen Flachland ein lustiges Rädertauschen, und im März muß man morgens auf Winterreifen zur Arbeit fahren und abends die Sommerreifen drauf schrauben. :jester:
 
LionRH

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na wie gut das ich die bfg ko2 mit schneeflocke hab ._.

auf dem neuen suv haben wir auf ganzjahrespellen mit schneeflocke bestanden. mal gucken wie die vredestein quadras im winter sind *-*

aber irgendwas werden die dann wieder zu meckern haben, umd wenn es die felgenform ist. immerhin könnte ja ein kind an einer kreuzung in die speichen fassen und sich einklemmen wenn man anfährt. dann sind nur noch disc felgen erlaubt *lach*
 
Bodo XJ

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Gurti schrieb:
Das nächste ist das Verbot von Winterreifen bei Temperaturen über 7° C, schließlich sind die auf heißer und nasser Straße auch nicht optimal. Das gibt hier im norddeutechen Flachland ein lustiges Rädertauschen, und im März muß man morgens auf Winterreifen zur Arbeit fahren und abends die Sommerreifen drauf schrauben. :jester:
 
... ich fahre aktuell einen Satz 'uralte' WR von Michelin.
Als Winterreifen wollte ich sie nicht mehr haben, aber aktuell ist es ein klasse Reifen.
Der ist so alt und durchgehärtet, dass er auch bei +30° gut funktioniert.
Das gibt es auch :angel:
 
 
Bodo XJ

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rubiwillys schrieb:
Das ganze hat wenigstens den vorteil dass alle mit halbwegs tauglichen winterreifen unterwegs sind bei schlechten strassenverhältnissen. Bis jetzt haben viele mit mt oder at reifen geglaubt sie seien für glatte strassen gut gerüstet.das gegenteil ist der fall.
 
... es gab schon die Zeit, dass ich im Winter den Satz mit den Michelin Alpine runter genommen habe
und bewußt auf Cooper STT gewechselt bin.
Die waren nämlich im Tiefschnee deutlich besser - mit den WR wäre ich fast da geblieben :frust:
 
 
sepple

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Gurti schrieb:
Die "echten" Geländewagen sind bei dieser Geschichte nicht vergessen sondern absichtlich übergangen worden. Das kommt davon wenn Ideologie vor Kompetenz geht :motz:
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Leute, fragt euren zuständigen MdB was er/sie davon hält und denkt bei der Wahl daran...
der goodyear duratrac wäre ja schon so ein mt mit schneeflocke , auch wenn er oft nicht als richtiger mt anerkannt wird , gerade wegen dieser kennzeichnung.
die runderneuerer haben sich auch schon auf die situaton eingestellt und die ersten mt-profile mit flocke beschriftet !
 
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