Wichtig: Ein Evoluzzer beim TÜV

Diskutiere Wichtig: Ein Evoluzzer beim TÜV im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; ...Gott was soll ich sagen....Jetzt hat das Wort Hohlraumversiegelung eine neue Bedeutung...   hört sich witzig an, aber kann für alle EVO oder...
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Molle

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...Gott was soll ich sagen....Jetzt hat das Wort Hohlraumversiegelung eine neue Bedeutung...
 
hört sich witzig an, aber kann für alle EVO oder LED Fahrer wichtig sein.....
 
jetzt aber los:
 
Musste zum Tüv am letzten Mittwoch. Der Prüfer schlug bei meinem Freundlichen auf und ich saß gemütlich im Büro und hielt meinen Büroschlaf, als...ja was? Der Freundliche mich anrief und mir mitteilte, dass die Handbremse ungleich ziehen würde und der Wagen mit diesen Scheinwerfern nicht die nötige Plakette bekäme.....Caramba, mir kochte direkt der Blut:
 
Ich: kann nicht sein - hat E Prüfzeichen.
Freundl: nee geht nicht rüber übern Tüv. Weil das ja Halogenscheinwerfer sind, sagt der Prüfer...
Ich: Hallo???????? Das ist ein LED-Scheinwerfer...
Freundl: Ja, keine Ahnung, kann da nix machen...
Ich: Ich melde mich gleich mal wieder....
 
Ich am dekompensieren, Schnappatmung..... :angryfire:
 
OK, dachte ich, ruf mal den Importeur an....
 
Ich: Mit den Evos komm ich nicht übern TÜV. Die sagen das wäre ein Halogenscheinwerfer mit LED...
Imp: Hallo? Sind die bescheuert?
Ich: Ja was soll ich machen?
Imp: Die haben doch E-Prüfzeichen.
Ich: Ist dem Prüfer egal. Der hat wohl von Halogen gefaselt.
Imp: Ich melde mich gleich nochmal.
 
Da fiel mir ein, dass der Prüfer vielleicht denkt, dass eine LED-Birne in den vermeintlichen Halogenscheinwerfer eingesteckt wurde.
 
Ich rief beim Freundlichen an und ließ mir den Prüfer ans Telefon geben.
 
Ich: Die haben E-Prüfzeichen.
TÜV: Egal das sind Halogenscheinwerfer mit LED drin.
Ich: Mann, das sind LED-Scheinwerfer. Haben Sie sich die angeschaut?
TÜV: Ja
Ich: Haben Sie die Kühlrippen gesehen?
TÜV: Ja.
Ich: Das sind verschweißte LED-Scheinwerfer und keine Halogenscheinwerfer mit LED-Leuchtmitteln drin. Wenn man die öffnet sind die im Arsch.
TÜV: Egal. Die kann ich so nicht genehmigen. Da steht HCR drauf, Halogen mit Abblend und Fernlicht bedeutet das. Und da da LEDs drin sind, kann ich die Plakette nicht geben.
Ich: Wie lange sind Sie noch da?
TÜV: Ungefähr ne Stunde.
Ich: OK, ich ruf noch mal an.
 
Weiter dekompensiert, DEFI rausgeholt und nen Kaffee getrunken, damit ich so richtig in Fahrt kommen konnte. :motz: :rail:
 
Dann habe ich den Importeur angerufen und mit Ihm per Telefon sein Lager besichtigt. Die Scheinwerfer waren alle so gekennzeichnet. Aber wie das so ist, wenn so ein Typ von einer staatlichen Institution dir einen erzählt, fängst du doch an zu zweifeln.
 
Dann haben wir beide zeitgleich am Rechner gesessen und uns gefragt, was der Kerl vom TÜV eigentlich von uns will. Alle Regularien gecheckt auf der Webseite der EU, UNO was weiß ich. Und da stehen die Regularien drin und zwar auf Englisch, Franz und Russ. Reg. 112 angeschaut. Aha.......beschreibt die Zulassungsnotwendigkeiten für "Filament Lamps and Light emitting Diodes (LED)" Hmmmmmmmm...filament.......aha....Fadenleuchten sprich Glühfaden.....Weiter gelesen und dann kam der Gong. Da wird z.B. von "Headlamp or HC" oder  Headlamp for HR oder für HCR gesprochen.............
 
Hallo?????? H steht nicht für Halogen sondern für Headlamp, auf Deutsch "Fahrzeugscheinwerfer"......Boahhhhhh....
 
Alles umkringelt und zum Freundlichen gefaxt. Der Importeur (sensationell die Unterstützung) parallel dazu auch und was sagte der Prüfer?
 
Hm, ja sieht gut aus aber wir müssen das ja prüfen.
 
Fazit: Plakette bekommen aber nicht ohne zu bemerken, dass die Geschichte intern weiter geprüft würde. Ich wäre jetzt durch, aber das wäre ja alles seltsam.
 
Ja warum können die nicht sagen, dass sie das noch nicht gesehen haben und des Englischen nicht so mächtig sind? :motz:
 
Egal....falls Euch das auch passiert! Denkt dran!
 
H steht nicht für Halogen, sondern für Headlamp!! :deal:
 
In diesem Sinne
 
So long
 
Euer Molle
 
 
 
 
 
 
 
 
 
OlDirty

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Autoautodidakt
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Ich finde bei sowas immer vor allem interessant, mit welcher Selbstsicherheit der augenscheinlich falsche (oder zumindest nicht mit Fakten belegte) Standpunkt vertreten wird und damit einem selbst das Leben unnötig kompliziert gemacht wird.
 

crusaderJK

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Ich hätte jetzt genau genommen dem Prüfer Recht gegeben. Ist zwar sehr pedantisch, aber "HCR" bezeichnet tatsächlich einen Halogenscheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht.
Das Problem resultiert wohl daraus, dass LEDs noch recht neu sind und es für diese keine eigene Bezeichnung gibt.
Xenonscheinwerfer beispielsweise werden mit einem "D" statt "H" gekennzeichnet.
 

Ghost

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Tatsächlich: HCR findet man sofort über Google als "Halogen Fern- und Abblendlicht".
Doof, dass das bei den LED auch draufsteht.
 
In einem Land, in dem alles seine absolut präzise Bezeichnung hat, z. B. eine Drehtür ist eine Personenvereinzelungsanlage, bringt so eine Doppelbedeutung natürlich einen Amts-, Würden- oder Plakettenträger in Bedrängnis. Verstehen kann man ihn schon.
 
Gut, dass der Importeur geholfen hat. Schlecht, dass er das nicht schon wusste.
 

Wuchtbrumme

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Da sieht man halt, dass es doch noch Tücken für die Umrüstung gibt.
 
Nur wenn es (noch) keine Kennzeichnung für LED Scheinwerfer gibt, wie sind dann die jetzt schon eingesetzten Serien LED Scheinwerfer bei diversen Autos gekennzeichnet?
 
Molle

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ich habe da auch in mehrere Regularien reingeschaut. Und nirgends entdecke ich das Wort Halogen oder Xenon. Es geht ausschließlich um "Glühfadenlampen" oder LEDs und die Art wie Licht emittiert wird....is ja auch egal........die müssen halt beim TÜV sich mal auf den neuesten Stand bringen.
 
Dem Importeur kann man keinen Vorwurf machen. JW Speaker hat die Prüfzeichen bekommen, weil sie die LEDs nach Vorschrift designt bzw. gebaut haben. Vorteilhaft wäre, wenn man die "Urkunde" zu den Scheinwerfern legen würde, dann würden sich Fragen erübrigen. Aber vielleicht wird das ja noch was....
 

crusaderJK

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Ich denke es sind eher die Hersteller der Scheinwerfer, die nochmals über die Bücher müssen.
Gab es nicht bei den Trucklites auch schon ein Problem, dass ein Pfeil für Linksverkehr auf der Scheibe war, obwohl der Scheinwerfer für Rechtsverkehr gedacht war?
 

Foley

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Sollte man pinnen inkl. dem gefaxten Dokument von dir. Falls einer von uns, oder evt auch ein Defender-Fahrer über Google danach sucht weil er das gleiche Problem hat könnte das hilfreich sein. 
 
Danke für deine Info ;) Die teilweise Inkompetenz von TÜV Prüfern ist im Motorradbereich noch schlimmer ...
 
Lg
 

dopero

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dirkmuc schrieb:
Der fehler ist doch eindeutig beim Hersteller zu suchen. wer Seine LEDs als HCR bezeichnet hat die dazugehörigen Normen nicht gelesen.
 
Der Hersteller beantragt eine Genehmigung seines Scheinwerfers bei den zuständigen Behörden. Wenn diese den Antrag für einen LED Scheinwerfer mit der Kennzeichnung eines Halogenscheinwerfer durchwinken, ist das wohl nicht (nur) die Schuld des Herstellers.
 
Und wenn man dann z.B. nur CR draufschreibt, kommt der nächste Prüfbeamte und sagt er kann das so nicht abnehmen, da keine Biluxlampe im Scheinwerfer verbaut ist... 
 
 

dirkmuc

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dopero schrieb:
 
Der Hersteller beantragt eine Genehmigung seines Scheinwerfers bei den zuständigen Behörden. Wenn diese den Antrag für einen LED Scheinwerfer mit der Kennzeichnung eines Halogenscheinwerfer durchwinken, ist das wohl nicht (nur) die Schuld des Herstellers.
 
Und wenn man dann z.B. nur CR draufschreibt, kommt der nächste Prüfbeamte und sagt er kann das so nicht abnehmen, da keine Biluxlampe im Scheinwerfer verbaut ist... 
 
wenn das so geht dann hat die zuständige Behörde auch Mist gebaut. Wenn es wie bei bei der CE Kennzeichnung läuft und der Hersteller sich selber zertifiziert hat der Hersteller ein Problem. Wobei nach etwas Recherche nach meinem jetzigen verständnis ersteres der Fall ist, siehe auch

http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs101-120.html

gruss
 

Det65

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Ich sag ja immer wieder, dieses E-Prüfzeichen hat eigentlich keinen Nährwert, jeder der was herstellt klatscht dieses Logo da rein!


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Molle

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Ich schick morgen mal den Auszug aus dem PDF. Ich komme jetzt nicht dazu.... Halogen gibt es da nicht.

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dirkmuc

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Die ECE Kennzeichnung wäre mit MD (Lichtquellenmodul) statt HCR eventuell besser.
 
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@dirkmuc
 
genau das sit die Seite und dort kann man alles nachlesen
 
....so ich habe mal aus der 112 zwei Seiten entnommen. AUf jeden Fall kommt das Wort Halogen nirgends vor, in der Reg. 112 sind auch noch Beispiele, wie ein Scheinwerfer zu beschriften ist und das ist bei den Speaker alles korrekt.
 
Einigen wir uns darauf, dass H auf keinen Fall Halogen bedeutet und vielleicht Headlamp. Dirkmuc hat recht. Eine eindeutige Kennzeichnuing mit einem speziellem Symbol wäre vielleicht eine Lösung. Oder nur ein Symbol und eine vernünftige Schulung der TÜV Mitarbeiter, denn dann müssen die sich nur eins merken. Aber dann richtig. :thefinger_red:
 

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dirkmuc schrieb:
Da muss ich dir wiedersprechen. das H steht für Halogen

Siehe auch das Beispiel:
 

hmmmmmm....sehe ich anders. Da steht auch "a headlight emitting a gas discharge..." und das ist meines Wissens Xenon-Technik.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Xenon-Gasentladungslampe und das Symbol ist die 30 (neben E4), wenn ich das richtig verstehe
 
Ich denke, dass die Bezeichnung H unglücklich ist.......
 

dirkmuc

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OK, einigen wir uns darauf das wir die Lampenhersteller auf ein paar Millionen Euros verklagen da die Kennzeichnung verwirrend ist.... ;-)
 
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....ja bin ich dabei. Beim TÜV ist ja nix zu holen......... :no:
 

dopero

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dirkmuc schrieb:
Die ECE Kennzeichnung wäre mit MD (Lichtquellenmodul) statt HCR eventuell besser.
Ein Modul ist nur die austauschbare, lichterzeugende Einheit eines Scheinwerfers.
 
P.S.
In der ECE R112 kann man im Anhang I die Mitteilung einer Genehmigungsbehörde an den Hersteller sehen. Selbst bescheinigen ist da nicht möglich.
 
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