Das würde aber bedeuten das ich mir nicht einmal einen Oldtimer aus z.b USA importieren kann?
Moin,
erstmal muss Stand heute der Europäische Rat den Beschluss des EU-Parlamentes umsetzen. Dann muss der vollständige Verordnungstext (EU) 2019/631 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und man kann ihn in Ruhe sichten, bevor er dann ins nationale Recht überführt wird.
Die „voraussichtlichen“ Änderungen der Verordnung finden sich hier:
Klick
Wenn man im alten Verordnungstext den Geltungsbereich der Verordnung im Artikel 2 Abs. 1 a) für Pkw‘s sichtet, findet sich dies:
(1) Diese Verordnung gilt für die folgenden Kraftfahrzeuge:
a) | Klasse M1 gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG („Personenkraftwagen“), die in der Union erstmals zugelassen werden und zuvor nicht außerhalb der Union zugelassen waren („neue Personenkraftwagen“); |
Quelle:
Alte Fassung
damit gilt die aktuelle Verordnung bislang nicht für importierte „M1“-Oldtimer von außerhalb der EU.
In der angedachten Verordnungsänderung wird im Artikel 2 Abs. 1 a) zwar etwas geändert, aber nicht der Passus mit „zuvor außerhalb der Union zugelassen waren …“:
Auszug aus dem oben verlinkten Änderungsentwurf:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
(a)Absatz 1 wird wie folgt geändert:
(a)Unter Buchstabe a wird die Bezugnahme auf „Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG“ durch „Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) 2018/858“ ersetzt.
Quintessenz: Erstmal tief atmen und den kompletten neuen Verordnungstext abwarten, wenn er veröffentlicht wurde. Regelungslücken freuen sich dann darüber, gefunden zu werden
Gruß
Tom