PEGAS357
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Wrangler TJ4.0
Bj. 1998
Hallo Forum,
ich weiß, dass es bereits einige Themen hierzu im Forum gibt.
Dennoch, für mich war es nicht immer hundertprozentig klar, ob es nicht doch eine Art „Grauzone“ mit „Billig-LED-Scheinwerfern“ wäre oder doch nicht.
Daher war ich bei einem Sachverständigen/Gutachter bei DEKRA und möchte nun meine Erfahrung mit Euch teilen.
Versuche mich kurzzufassen…
Zum Erwerb: Erworben als Konvolut „diverse Ersatzteile Jeep Wrangler“ in der Bucht. Neben vielen Dichtungen, Simmeringen, div. Zollschrauben, Blechen, Ölen etc. (teilweise von MOPAR) waren auch zwei LED-Scheinwerfer neu und originalverpackt dabei.
Zu den LED-Scheinwerfern: Kein Hersteller, keine Herstellernummer oder Ähnliches auffindbar. Im oberen Bereich Stempel SAE DOT E9 vorhanden.
Optisch – finde ich – sehen die richtig klasse aus! Keine Kratzer, alles super sauber verarbeitet, nichts optisch zu bemängeln.
Einbau: Total simpel, alte raus – neue rein. Plug-and-play. Da die Scheinwerfer noch eine Anschlussmöglichkeit für die Blinker hatten, habe ich mir schnell eine Ader der Blinker abgezweigt und auch angeschlossen. Somit waren folgende Lichtfunktionen vorhanden: Positionslicht(Standlicht), Abblendlicht, Fernlicht und Blinklicht(Fahrtrichtungsanzeiger).
Erster Test: Radio an und alle Funktionen durchgetestet. Bei Abblendlicht und Fernlicht werden die Sender gestört. Radio hören – nicht möglich. Der Rest ohne Einschränkungen.
Zweiter Test: SB-Waschanlage und mit dem Hochdruckreiniger aus allen Richtungen Wasser marsch. Beim Abtrocknen mit dem Mikrofasertuch konnte ich bereits feststellen, dass ich kleine Kratzer auf der Oberfläche der Scheinwerfer bekommen habe. Bei weiteren Tests kann ich berichten, dass der Kunststoff definitiv nicht kratzfest ist. Im Gegenteil – die Oberfläche lässt sich leicht zerkratzen. Ansonsten, auch nach Wochen alles dicht.
Dritter Test: Lichttest bei Nacht. Unterschied zu den originalen wie Tag und „Nacht“. Wesentlich heller und viel angenehmer. Ich war sehr positiv überrascht.
Vierter und für mich der wichtigste Test: Habe bei einem Sachverständigen bei DEKRA um einen Termin gebeten, zwecks der Überprüfung der Kraftfahrzeugaußenbeleuchtung. Habe im Vorfeld erzählt worum es gehen wird und somit um eine fachliche Auskunft gebeten. Und so lief das ab:
Nach erster optischer Begutachtung wurde angemerkt, dass die Scheinwerfer weder ein ECE-Prüfzeichen noch eine Typprüfnummer haben. Mir wurde das ausführlich und lange erklärt aber hier ein Teilauszug aus Wikipedia: Anhand dieser würde man herausfinden können, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Als nächstes wurden die Scheinwerfer mit dem Lichttester geprüft(getestet?). Lichtstärke und Lichtfarbe lagen im absoluten grünen Bereich. Jedoch konnte man sehen, dass das Abblendlicht keinen Knick, bzw. keinen 15%-en Anstieg zur rechten Seite hatte. Somit hat der Scheinwerfer keinen asymmetrischen Lichtanteil, sondern mehr oder weniger durchgehend symmetrische Lichtverteilung.
Zum Blinklicht im Scheinwerfer: Verboten aus zwei Gründen:
Zusammengefasst: Wenn die Polizei jemanden mit diesen Scheinwerfern im Straßenverkehr erwischt, kann der/die-jenige Glück haben, dass die Polizisten (aus Unwissenheit) sich mit der „SAE DOT E9“ Kennzeichnung zufriedengeben. Soll es aber „hart auf hart“ kommen, so ist man mit dieser Kraftfahrzeugaußenbeleuchtung definitiv illegal unterwegs.
Hier gibt es auch keine „Grauzone“! Alles ist ganz klar und deutlich geregelt!
Mit nicht zugelassenen Scheinwerfern entscheidet lediglich Euer Glück ob Ihr straffrei weiterfahren dürft oder Ihr mit Konsequenzen rechnen müsst - Aufgrund von Fahren ohne Betriebserlaubnis.
ich weiß, dass es bereits einige Themen hierzu im Forum gibt.
Dennoch, für mich war es nicht immer hundertprozentig klar, ob es nicht doch eine Art „Grauzone“ mit „Billig-LED-Scheinwerfern“ wäre oder doch nicht.
Daher war ich bei einem Sachverständigen/Gutachter bei DEKRA und möchte nun meine Erfahrung mit Euch teilen.
Versuche mich kurzzufassen…
Zum Erwerb: Erworben als Konvolut „diverse Ersatzteile Jeep Wrangler“ in der Bucht. Neben vielen Dichtungen, Simmeringen, div. Zollschrauben, Blechen, Ölen etc. (teilweise von MOPAR) waren auch zwei LED-Scheinwerfer neu und originalverpackt dabei.
Zu den LED-Scheinwerfern: Kein Hersteller, keine Herstellernummer oder Ähnliches auffindbar. Im oberen Bereich Stempel SAE DOT E9 vorhanden.
Optisch – finde ich – sehen die richtig klasse aus! Keine Kratzer, alles super sauber verarbeitet, nichts optisch zu bemängeln.
Einbau: Total simpel, alte raus – neue rein. Plug-and-play. Da die Scheinwerfer noch eine Anschlussmöglichkeit für die Blinker hatten, habe ich mir schnell eine Ader der Blinker abgezweigt und auch angeschlossen. Somit waren folgende Lichtfunktionen vorhanden: Positionslicht(Standlicht), Abblendlicht, Fernlicht und Blinklicht(Fahrtrichtungsanzeiger).
Erster Test: Radio an und alle Funktionen durchgetestet. Bei Abblendlicht und Fernlicht werden die Sender gestört. Radio hören – nicht möglich. Der Rest ohne Einschränkungen.
Zweiter Test: SB-Waschanlage und mit dem Hochdruckreiniger aus allen Richtungen Wasser marsch. Beim Abtrocknen mit dem Mikrofasertuch konnte ich bereits feststellen, dass ich kleine Kratzer auf der Oberfläche der Scheinwerfer bekommen habe. Bei weiteren Tests kann ich berichten, dass der Kunststoff definitiv nicht kratzfest ist. Im Gegenteil – die Oberfläche lässt sich leicht zerkratzen. Ansonsten, auch nach Wochen alles dicht.
Dritter Test: Lichttest bei Nacht. Unterschied zu den originalen wie Tag und „Nacht“. Wesentlich heller und viel angenehmer. Ich war sehr positiv überrascht.
Vierter und für mich der wichtigste Test: Habe bei einem Sachverständigen bei DEKRA um einen Termin gebeten, zwecks der Überprüfung der Kraftfahrzeugaußenbeleuchtung. Habe im Vorfeld erzählt worum es gehen wird und somit um eine fachliche Auskunft gebeten. Und so lief das ab:
Nach erster optischer Begutachtung wurde angemerkt, dass die Scheinwerfer weder ein ECE-Prüfzeichen noch eine Typprüfnummer haben. Mir wurde das ausführlich und lange erklärt aber hier ein Teilauszug aus Wikipedia: Anhand dieser würde man herausfinden können, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Als nächstes wurden die Scheinwerfer mit dem Lichttester geprüft(getestet?). Lichtstärke und Lichtfarbe lagen im absoluten grünen Bereich. Jedoch konnte man sehen, dass das Abblendlicht keinen Knick, bzw. keinen 15%-en Anstieg zur rechten Seite hatte. Somit hat der Scheinwerfer keinen asymmetrischen Lichtanteil, sondern mehr oder weniger durchgehend symmetrische Lichtverteilung.
Zum Blinklicht im Scheinwerfer: Verboten aus zwei Gründen:
- Kein ECE-Prüfzeichen oder Typprüfnummer wo man nachlesen könnte, dass dies beim Scheinwerfer zugelassen ist.
- Zwei Blinker nebeneinander und in einer Ebene nicht zulässig. Es soll wohl Regelungen geben die das erlauben aber nur wenn der Abstand der Fahrtrichtungsleuchten „groß genug“ ist. Alles detailliert irgendwo niedergeschrieben – in meinem Fall ist es definitiv nicht erlaubt!
Zusammengefasst: Wenn die Polizei jemanden mit diesen Scheinwerfern im Straßenverkehr erwischt, kann der/die-jenige Glück haben, dass die Polizisten (aus Unwissenheit) sich mit der „SAE DOT E9“ Kennzeichnung zufriedengeben. Soll es aber „hart auf hart“ kommen, so ist man mit dieser Kraftfahrzeugaußenbeleuchtung definitiv illegal unterwegs.
Hier gibt es auch keine „Grauzone“! Alles ist ganz klar und deutlich geregelt!
Mit nicht zugelassenen Scheinwerfern entscheidet lediglich Euer Glück ob Ihr straffrei weiterfahren dürft oder Ihr mit Konsequenzen rechnen müsst - Aufgrund von Fahren ohne Betriebserlaubnis.
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