wipi13
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- Jeep Wrangler TJ 2,5 l Bj. 97
@ Kardan
Zu Deiner Info: beim TÜV Austria kann man keine Typisierung für Reifen durchführen - ganz sicher nicht - ich habe es probiert!
Nur die staatlichen Stellen - siehe auf der Regierungsseite:
oesterreich gv.at themen freizeit_und_strassenverkehr kfz 13 Seite.061630.html
oder google:
Suchbegriff: Österreich - Typisierung von Kfz -Umbauten
Ich weiß, in Deutschland ist das viel freier und leichter !
Als ich meinen Jeep von den USA 1997 importierte über Rotterdam, holte ich mir eine deutsche Begutachtung in Deutschland! Mit dieser Begutachtung musste ich dann zur STAATLICHEN KFZ-Überprüfung in Innsbruck und bekam eine Einzelgenehmigung!
Wohl gemerkt: nur möglich mit einer vorherigen deutschen Überprüfung !
Frag mich nicht warum - ich weiß es nicht!
In meinem Fall sind nur diese drei staatlichen Stellen zuständig:
Einzelgenehmigung und Ausnahmegenehmigung von Fahrzeugen gem. §31 und §34 KFG
TÜV-Astria hat in meinem Fall leider nichts zu melden und gar keinerlei Rechte!
Zu Deiner Info: beim TÜV Austria kann man keine Typisierung für Reifen durchführen - ganz sicher nicht - ich habe es probiert!
Nur die staatlichen Stellen - siehe auf der Regierungsseite:
oesterreich gv.at themen freizeit_und_strassenverkehr kfz 13 Seite.061630.html
oder google:
Suchbegriff: Österreich - Typisierung von Kfz -Umbauten
Ich weiß, in Deutschland ist das viel freier und leichter !
Als ich meinen Jeep von den USA 1997 importierte über Rotterdam, holte ich mir eine deutsche Begutachtung in Deutschland! Mit dieser Begutachtung musste ich dann zur STAATLICHEN KFZ-Überprüfung in Innsbruck und bekam eine Einzelgenehmigung!
Wohl gemerkt: nur möglich mit einer vorherigen deutschen Überprüfung !
Frag mich nicht warum - ich weiß es nicht!
In meinem Fall sind nur diese drei staatlichen Stellen zuständig:
Einzelgenehmigung und Ausnahmegenehmigung von Fahrzeugen gem. §31 und §34 KFG
- Zuständigkeit:
Für die Einzelgenehmigung ist der Landeshauptmann zuständig, in dessen örtlichen Wirkungsbereich der rechtmäßige Fahrzeugbesitzer seinen Hauptwohnsitz oder Firmenstandort hat. - Auskunft und Terminvereinbarung zur Fahrzeugvorführung:
- für die Prüfstellen Neusiedl/S., Eisenstadt und Stoob-Süd
7000 Eisenstadt, Rusterstraße 135
Tel.: 057-600/6200 (Montag bis Freitag 08:30 - 11:30) - für die Prüfstellen Loipersdorf und Rudersdorf
Tel.: 0664/6125818 (Montag bis Freitag 08:30 - 11:30)
- für die Prüfstellen Neusiedl/S., Eisenstadt und Stoob-Süd
TÜV-Astria hat in meinem Fall leider nichts zu melden und gar keinerlei Rechte!
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