Wandler schaltet plötzlich nicht mehr

Diskutiere Wandler schaltet plötzlich nicht mehr im Cherokee / Liberty KJ, KK Forum Forum im Bereich Cherokee Forum; Bitte lass uns hier das Ergebnis wissen, was heraus gekommen ist.

Raubritter

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Franky

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Auf jeden... Thx nochmal
 
SKJeep

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....der Verkäufer ist der meinung dass ihn das alles nix mehr angeht... werde diesbezüglich morgen den Rechtsschutz Kontakten...
Na ja, dann aber das ganze BEVOR jegliche Reparaturarbeiten klären. Oder auch ja, aber dann unter Aufsicht von eine sachverständige und berechtigte Person.

Es gilt sog. Schutzrecht gegen versteckte Mängel. Ich weiss nicht genau was im Kaufvertrag steht und bin auch kein Expert in diese Materie, aber falls Du
es als voll fahrbereites Fahrzeug erworbte ist Recht an deiner Seite. Ausgenommen das der Verkäufer ausdrücklich gestattet hat das es Mängel gibt, etaws is rebaraturbedürftig, bzw. nicht voll funktionsfähig..usw usw udnd Du hast es unterschrieben. Dann wäre es schwierig.
 
Franky

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Hy Comunity...

Also rechtstechnisch schaut es in AUT so aus, dass der Privatverkäufer ausdrücklich im Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließen muss, ansonsten
haftet er genau wie ein Händler. Entweder nimmt er das Auto zurück und erstattet den vollen Kaufpreis (zzgl. angefallener Kosten, Werkstatt, Schleppen, etc..) oder er Repariert den Schaden, oder ich lasse reparieren und bekomme das bezahlt.
Aso hatte ich kauftechnisch Glück im Unglück, weil keine Gewährleistungsklausel verankert war und der Schaden nach 30 km auftrat.

Ich würde ihn lieber repariert behalten, weil er ansonsten echt gut in Schuss ist....

Mal sehen was der Mechaniker sagt....

PS.: Ursachenforschung mittels Fachmann jederzeit erlaubt.
 
DIRTY-EGG

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..mal ganz doof gefragt...den hebel vom verteilergetriebe hast du auch mal bewegt...?

nicht, daß das vtg im leerlauf ist....
 
Franky

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Hallo leute... Also heute mal die wanne abgenommen.... Mann oh mann... Filterdatum 2006...öl rotbraun bis braun und alles voller schwarzem schlack... Keine metallstücke, am magnet feiner metallschlick... Morgen neue filter und öl, dann mal schaun...
 

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Franky

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Ps. : hebel bewegt sich wenn man schaltet...
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Pass auf, dass der Filter richtig sitzt! auch den kleinen Siri für den Filter mittauschen!
 
Franky

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Ja... Bestelle einen kompl. Satz... Da is der norm dabei... Hmm... Jetzt wo du es ansprichst... Beim ausbau is mir so ein teil nicht unter gekommen...
 
Stutz

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Hi,
und? schon irgendwelche Änderung vom Getriebeverhalten?

Noch ein möglicher Fehler. Das Getriebe-Relais könnte kaputt sein. Es wird über den TCM (Computer-Getriebesteuerung) geschaltet.

Wird z.B. das Getriebe-Relais abgeschaltet, dann wird der Magnetventil-Block nicht mehr mit Spannung versorgt und das Getriebe arbeitet nur mehr im "Notbetrieb". Nach dem Zurücksetzen des Steuergerätes aktiviert der TCM wieder das Relais - wenn es dann in Ordnung ist.

Wenn es nun bei dir "nur" der Dreck im Getriebe war und es hat keine bleibenden Schäden, dann hast du Glück gehabt. Ansonsten beneide ich dich nicht bei der Weitersuche.

Grüße von Otto
 
Stutz

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Oh mei,
wie häufig das Gleiche: Zuerst kommt die Frage, dann reißen sich hier alle den "Hintern" mit möglichen Lösungen auf - ja, und dann kommt nichts mehr.

Daher meine Frage zurück: Was is`n jetzt mit deinem "Kübel"?
 
Franky

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Hallo... Sorry das es kein Update in der Zwischenzeit gibt, der Frust ist groß und alles beim alten.

Ich habe versucht im Einvernehmen mit dem Verkäufer eine Lösung zu suchen, schaltet natürlich auf stur.. auf den Rep. Kosten will und kann ich nicht sitzen bleiben, also steht das Auto bei einer JEEP Werkstätte, da jetzt mal der ganze Zirkus mit dem Rechtsschutz vonstatten gehen muss..,. also Kostenvoranschlag (Werkstatt vermutet dass der Wandler kaputt ist, oder dass Getriebe getauscht werden muss...450-4800€) jetzt müssen die 10 Tage abgewartet werden dass die Klage bei Gericht eingeht, dann nochmal warten auf Antwort vom Verkäufer, dann wieder warten auf die Gerichtsentscheidung, dann hoffen dass keine Berufung kommt, dann hoffen das alles auf einmal bezahlt werden kann.... Ich kann verlangen dass das auto repariert wird (Gewähleistung 1/2 Jahr) oder eine Wandlung, dh. der Kauf wird rückabgewickelt....
ich denke wenns mal soo einen schlechten Start nimmt, ist es besser er nimmt den Wagen zurück, denn wenn er die Rep. zahlen muss und dann immer noch nix geht und weiter repariert werden muss, muss er wieder zahlen (2 Reparaturversuche) und dann muss er ihn erst zurücknehmen und Kaufpreis zurückerstatten... abgesehen von den Gerichtskosten...
Ich bin also derzeit zum Autoschnorrer geworden weil ich mir von einem Freund ein Auto in der Zwischenzeit leihen muss und es ist ein Zeitspiel geworden.... selber, bzw. durch befreundete Mechaniker darf in der Zeit natürlich nichts gemacht werden (Gerichtssachverständige abwarten)....

Persönlich bin ich zwar der Meinung, dass der Wandler nicht defekt ist, bzw. das Getriebe kaputt is, weil alles ohne Geräusche oder ruckeln passiert ist und keine Metallstücke gefunden wurden... ich hätte auf den Ventil-Steuerblock getippt (solenoid), auf ein elektrisches Problem oder maximal die Ölpumpe, aber ich bin nun mal kein Mechaniker...

Besonders Schade ist es, weil ich eigentlich mein Wunschauto gefunden hatte und ich echt lange suchen musste bis ich einen gefunden hatte der Karosserie und tragwerkstechnisch so gut beinander war....

Ich schreibe natürlich sobald es was neues gibt, oder ich mein Geld wiederbekomme um einen neuen JEEPkauf Versuch zu starten.
 
Heisseluft

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Lalala...
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In AT kann man sofort Klage einreichen?

Unabhängig davon muss der Gerichtssachverständige zweifelsfrei nachweisen, dass der Verkäufer von dem anstehenden Schaden gewusst haben muss (Arglist). Also Manipulationen, Reparaturversuche, ect. Das dürfte sehr schwer sein. Ich habe den Eindruck, dass dein Anwalt dich nicht allumfassend beraten hat, kann aber auch täuschen....
 
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Franky

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Hallo...

NEIN!! Ich habe natürlich nicht sofort geklagt... zuerst habe ich versucht Privat mit ihm zu sprechen, das verlief halt nicht gut, weil er den Standpunkt vertrat, dass er das Auto verkauft hat und alles was folgt nicht mehr sein Problem sei.
Dann habe ich meinen Rechtsschutz gebeten dem Verkäufer direkt anzuschreiben, die Gesetzeslage zu erklären, was die halt so machen... Daraufhin hat er nicht oder besser gesagt recht unangemessen reagiert, und jetzt wird eben das ganze erst in eine Klage gewandelt und bei Gericht eingegeben.
Der Sachverständige hat zu beurteilen ob der Mangel (versteckt bzw. schleichend) oder ein ursächlicher Vorschaden bereits vor Verkauf bestanden haben kann...sollte er im Zuge seiner Arbeit darauf stoßen, dass Manipuliert wurde, dann erst wird von Arglist gesprochen. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, danach gilt die Beweislastumkehr wo ich Vorschäden beweisen müsste, aber seinen wir ehrlich nach ca. 3 Stunden und gefahrenen 30 Km.....
 
steinfeld

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Ich misch mich nur ungern in solche Angelegenheiten ein, hatte aber mal einen ähnlichen Fall und fühle/leide deshalb mit dir mit - die Sache vor Gericht zu klären wird dir jede Menge Nerven kosten und kann sich ewig dahinziehen.

Ganz ehrlich: du hast ein fast 15 Jahre altes, amerikanisches Auto gekauft. Du sagst, dass du lange nach genau so einem Wagen in dem Zustand gesucht hast. Du hast einen Ankaufstest gemacht, wenn ich das aus einem vorangeganenen Beitrag richtig rausgelesen habe. Umgekehrt heißt sas, der Verkäufer hat dem zugestimmt? Ich kann mir schwer vorstellen, dass es hier um Arglist geht. Ich glaube, so bitter das auch ist, dass du einfach Pech hattest. So ein Automatikgetriebe kann eben irgendwann Probleme machen.

Der Verkäufer schaltet auf stur, das ist natürlich nicht die feine Klinge, klar. Und er hat im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Das kann man aber auch dahingehend interpretieren, dass seiner Meinung nach mit dem Auto zum Zeitpunkt des Kaufs alles in Ordnung war.

Ich bin der Meinung, die Angelegenheit würde deine Nerven schonen und schneller gehen, wenn du dir ein gebrauchtes Getriebe besorgst, es einbaust/einbauen lässt und die Sache abhakst. Dann kannst du deine Neuerwerbung fahren und sparst dir ewige Streitereien vor Gericht.

Das yind aber nur meine 2 Cents.

steinfeld
 
Franky

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Hy...danke für Deine Einwände und Erfahrungen.. was genau war bei Dir defekt? War es mit dem getriebetausch behoben?
 
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Bei mir ging es um ein ganz andres Auto, aber die Thematik war gleich - gekauft, angemekldet, abgeholt, 2 Tage/50km später Getriebeschaden.
 
Franky

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Sooo.... Hallo liebe Community,
Vielen lieben Dank nochmal, für die zahlreichen Feedbacks und guten Ratschläge.
Ich habe jeden Input verarbeitet und auch die Sache versucht objektiv zu reflektieren.

Zwischenzeitlich hatten wir gestern den Ersten Gerichtstermin und haben die Sache dort auch beenden können. Der Verkäufer hat das Auto zurücknehmen "müssen" (es wurde ihm im Verlauf der Verhandlung seitens des Richters dringend angeraten) und meine bisherigen Auslagen (Abschleppen, Diagnosen, etc.) bekomme ich auch zurück. Im Gegenzug organisiere ich den Rücktransport und habe auf bitte des Verkäufers eine Zahlungsfrist bis Juli gewährt.
Alles in Allem ist es doch noch "Gut" ausgegangen, bis auf die Tatsache, dass ich mich jetzt wieder auf die Autosuche machen muss.
Als Anmerkung bzgl. erwähnter Arglist während der Diskussion im Chatverlauf, im Zuge der Verhandlung (es war schon nach Abfassen der Niederschrift, es wurde quasi noch Smalltalk betrieben) wurde bzgl. des weiteren Daseins des Jeeps gesprochen, worauf der Käufer sagte:"...dann muss ich das Auto eben wieder von meinen Kumpl im Pfusch richten lassen und werde versuchen es wieder zu verkaufen, damit ich nicht ein volles Minus mache..."

Zusammengefasst, ich hatte Glück, dass mir der Schaden so früh entstanden ist und ich mein Geld ohne weites zurück bekomme. Aufgrund der Äußerungen des Verkäufers hält sich mein ''Mitleid'' aber in Grenzen.

Nochmals vielen lieben Dank an ALLE und beste Grüße.
 
raik

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Dann hoffen wir mal, dass alles so eintritt wie du dir das wünscht. Ansprüche ggü. einer Privatperson bei Nichtzahlung einzufordern, kann nämlich auch noch ein paar Kapitel füllen. Vor allem, wenn das Auto dann schon wieder bei ihm steht und du quasi weder das eine noch das andere hast. Der scheint ja finanzell doch etwas klamm dazustehen. Insofern würde ich das mental erst abschließen, wenn du die Kohle auch tatsächlich auf dem Konto hast.
 
Franky

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hy Raik...
ich bin Guter Dinge, dass ich das Geld bekomme.... Gerichtlich bestimmt ist es ja Zug um Zug, dh. Auto und Papiere erst ab Zahlung...
Arbeitslos issa auch nicht, und der Richter hat ihm erläutert dass er bei 14 Tage Zahlungsverzug exekutiert würde...
Aber danke für den Tip, falls er sich eher meldet dass er das Auto zum reparieren braucht werde ich an deine Warnungen denken...
 
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