Vorsicht beim Autoverkauf - Gewährleistungsklausel nichts wert!

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mikesch1960

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Aus gegebenem Anlass bitte ich Euch aufzupassen, wie und unter welchen Umständen ihr euren Wagen verkauft. Sonst kommt es euch teuer zu stehen, bringt im Nachhinein viel Ärger und es stößt euch bitter auf, glaubt es mir.
 
Grund hierfür ist der Irrglaube, das euch die Satzformulierungen: „unter Auschluss der Sachmangelhaftung, Gewährleistungsausschluss“ etc. vor Ansprüchen des Käufers schützen.
 
Ich rede hier die Millionen vorgedruckten Kaufverträge an, die meist aus dem Internet heruntergeladen wurden und wo diese Klauseln ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Die sind, in Sachen Garantieausschluss, juristisch garnix wert!
 
Ich benutzte einen Kaufvertragsvordruck der Fa. CARSTART - bei dem der Zusatz: „der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ vorgedruckt ist.
 
Zusätzlich schrieb ich da noch hinein: Fahrzeug wurde ausgiebig probegefahren . . . all das schützt nicht vor im nachhinein geforderten Minderungsbeträgen, im schlimmsten Fall wird eine Rückabwicklung des Verkaufes eingeklagt - und - die geht vor Gericht durch!
 
Ich habe vor ein paar Monaten einen 22 jahre alten ChevyVan mit so einem Kaufvertrag veräußert - mit tagesfrischer TÜV-Plakette obendrauf - und kann euch ein Lied davon singen. Nach absolut positiven Rückmeldungen nach der Heimfahrt (Telefonat) war eine zeitlang Funkstille - dann folgten ein paar Telefonate, wo die nette Käuferin sich höflich über einiges an dem Van erkundigte - und dann kam die Aufforderung, den Wagen wieder zurück zu nehmen und ihr den gesamten Kaufpreis zurück zu erstatten. Und zwar sofort, mit Androhung von Rechtsanwalt (was sie später auch wahrmachte).
 
Ich betone - dazwischen lagen mehrere Wochen - und - ich hab einen Van mit glanzfrischem TÜV-Stempel, prima laufend, sowohl im Gas- als auch im Benzinbetrieb verkauft - nach ner ausgiebigen Probefahrt von 2 Personen, die hier anwesend waren - der - nun plötzlich ein kollektiver Totalschaden sein soll.
 
Da flog ein 18seitiges Gutachten rein - das quasi nen Totalschaden bescheinigte - da ging plötzlich nix mehr - keine Bremsen, kein Benzinbetrieb, kein Gasbetrieb - da ist die Rede von völliger Verkehrsuntüchtigkeit und und und. Natürlich ist da auch jede rostige Auspuffschelle aufgeführt - also lachhafte Sachen bei nem 22 Jahre altem, amerikanischen exotischem Wagen. Jeder Öltropfen, der irgendwo gefunden wurde, ist aufgeführt.
 
Das schlimmste daran war die ersten Minuten beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - der - als er den Vertrag sah - direkt sagte: da ist ein Auschluss von Sachmängeln im Vertrag veranktert - der nutzt ihnen garnichts. Auch der handschriftlich noch dazu geschriebene Vermerk: wie ausgiebig probegefahren - kann ich mir in den Hintern stecken.
 
Der Herr erklärte mir dann, das diese vielen Millionen Kaufverträge rechtlich absolut nichts wert sind. Selbst der große ADAC hätte, bis vor kurzem, auch Millionen solcher Verträge unters Volk gestreut - die mit diesen Klauseln ausgestattet sind - und die ebenso rechtlich unhaltbar sind. Klasse.
 
Ich wills vereinfachen: Laufleistungsgerechte Mängel darf ein solcher Wagen haben - wenn aber ein schwerwiegender Mangel nachgewiesen wird - selbst nach vielen Wochen - da kriegt ihr Post - und die ist nicht schön. Dazu kommt, das ihr den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten müsst, den Wagen zurück nehmt - der - auf einmal nicht mehr rund läuft und an dem nichts mehr geht. Das dies zum Zeitpunkt des Kaufes anders war - interessiert keinen Menschen.
 
In meinem Fall hoffe ich, das ich, nach viel Schriftverkehr zwischen den Anwälten, mit einem Minderungsbetrag zwischen 1000 und 1500 Euro rauskomme, da ich den erhobenen schweren Sachmangel (wahrscheinlich) entkräften konnte.
 
Ich bin übrigens 53 Jahre alt - habe im meinem Leben schon einiges gefahren, gekauft, verkauft - aber sowas ist mir noch nicht passiert. In Zukunft wird nur noch ohne Kaufvertrag verkauf - ansehen, probefahren, Geld, Brief.
 
 
Mjolnir

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jeepfreund111

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ganz so einfach ist es aber nicht als privarperson weder garantie noch gewähleistung  das ist gesetz und fertig ........ anders bei verschwiegenen mängeln oder ferne streitpunkt ölverlusst        kenn ich auch beim verkauf drüber geredet das er tropft und stand extra im kaufvertrag  , wurde von mann und frau unterschrieben  ........ zwei wochen später  sind die handlampen zum anwalt     ...... wurde vom gericht abgelehnt  wegen wegen keiner ausicht auf erfolg ..........
 
 
 
mikesch1960

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denk, was du willst - lies durch, was ich geschrieben habe - und geh nicht ins Detail.
 
Ich red von nem „erheblichem Sachmangel" und nicht von nem strittigen Ölservice. Betone nochmal, ich verkauf nen 22 Jahre alten exotischen Ami-Van - mit nagelneuer TÜV-Plakette - der in Sprit- und Gasbetrieb lief, wie ne Uhr - was sie mir nach der Probe- und Heimfahrt auch bestätigte.
 
Und auf einmal, nach mehreren Wochen (Besichtigung, Anzahlung und somit Kauf) war am 3. August . . . nicht mehr verkehrstüchtig ist, nicht mehr bremst, überall ölt sowie mit Benzin- und Gasbetrieb nicht mehr läuft . . . den ich zurücknehmen soll, weil mich dieser scheis Kaufvertrag da reinreitet.
 
Es geht ja gerade um diese verschwiegenen schweren Mängeln . . . erklär mir mal, wie du Mängel in den Kaufvertrag schreibst, die das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht hat? Es geht nicht um ne rostige Auspuffschelle, ne, nach Meinung des Gutachters, falsch montierte Gasanlage (die mehrere Jahre bei mir prima funktionierte) oder um ne angeblich gebrochene Blattfeder hinten rechts . . .
 
Hammer ist doch, das dies überhaupt nach ner längeren Zeit bei nem Privatverkauf noch möglich ist.
 
Mittlerweile hat sie zurückgerudert, aber um Zahlung eines Minderungsbetrages zwischen 1000-1500 Euro komm ich nicht rum, das ist Fakt.
 
Ralf

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jeepfreund111 schrieb:
ganz so einfach ist es aber nicht als privarperson weder garantie noch gewähleistung  das ist gesetz und fertig ........ anders bei verschwiegenen mängeln oder ferne streitpunkt ölverlusst      
Sehe ich ebenso.
In dem hier vorliegenden Fall wäre natürlich auch interessant zu wissen, welche Mängel gerügt wurden.
Natürlich gibt es immer wieder A...löcher die das Recht strapazieren und zu ihrem Vorteil ausnutzen, da hilft kein noch
so guter Vertrag. Ärgerlich, wenn man wie der Themenersteller dann an so eine Person gerät.
 
Aber, die Mehrheit des Gebrauchtwagenhandels stellt sich eben anders dar. Da wird beschissen und betrogen nur um ein paar Euros mehr zu bekommen.
Wer einen Gebrauchtwagen ehrlich verkauft und bekannte Mängel angibt und schriftlich fixiert, kann so einen Vordruck auch weiter benutzen und sich auf den Ausschluß der Sachmangelhaftung berufen.
Tatsache ist doch, dass ein sehr großer Teil der Gebrauchtwagenverkäufe- egal privat od. gewerblich- mit bekannten und vertuschten
Mängeln geschieht. Dies wird zukünftig noch mehr werden. Da wird kurz der Speicher der Elektronik gelöscht und Tage später
tritt beim Käufer der Fehler wieder auf.
 

jeepfreund111

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reinschreiben" bastlerfahrzeug "und thema durch     wenn einer zuckt dann bleibt das auto stehen  bei mir      vielleicht streite ich mich bei nem auto was älter wie 3 jahre ist noch rum weil da was dran ist     nischt is          wenn an dem auto der motor zerfliegt weil irgendein spezi z.b. am zahnriemen dran war    und das dann nicht mehr zugibt ......... im leben nicht ...... Abfahrt ........................ ich kaufe autos auch so, das weiß man das was kaputt gehen kann drum ist ja auch die garantie zu ende  ....... hab oft genug mit solchen birnen zu tun...... da is es wieder ,auf dicke hose machen und dann flennen wenns nach 10 oder  20 jahren kein neuzustand ist und das noch beim billigsten dens im netz gibt mit der ausstattung
 
 
mikesch1960

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Welches 22 Jahre alte Auto hat denn keinen Öl- oder Flüssigkeitsverlust irgendwo? Bei meinem zukünftigen Autoverkäufen gibt es in Zukunkt garkeine Kaufverträge mehr. Und auch nur noch technische Grundsatzinfos beim Inserieren. Wer das nicht akzeptiert, soll's lassen. Frag doch mal beim ADAC nach, warum sie ihre Kaufverträge für Privatpersonen, die jahrelang Bestand hatten, geändert haben . . . genau wegen dieser Problematik.
 

jeepfreund111

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mikesch1960 schrieb:
denk, was du willst - lies durch, was ich geschrieben habe - und geh nicht ins Detail.
 
Ich red von nem „erheblichem Sachmangel" und nicht von nem strittigen Ölservice. Betone nochmal, ich verkauf nen 22 Jahre alten exotischen Ami-Van - mit nagelneuer TÜV-Plakette - der in Sprit- und Gasbetrieb lief, wie ne Uhr - was sie mir nach der Probe- und Heimfahrt auch bestätigte.
 
Und auf einmal, nach mehreren Wochen (Besichtigung, Anzahlung und somit Kauf) war am 3. August . . . nicht mehr verkehrstüchtig ist, nicht mehr bremst, überall ölt sowie mit Benzin- und Gasbetrieb nicht mehr läuft . . . den ich zurücknehmen soll, weil mich dieser scheis Kaufvertrag da reinreitet.
 
Es geht ja gerade um diese verschwiegenen schweren Mängeln . . . erklär mir mal, wie du Mängel in den Kaufvertrag schreibst, die das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht hat? Es geht nicht um ne rostige Auspuffschelle, ne, nach Meinung des Gutachters, falsch montierte Gasanlage (die mehrere Jahre bei mir prima funktionierte) oder um ne angeblich gebrochene Blattfeder hinten rechts . . .
 
Hammer ist doch, das dies überhaupt nach ner längeren Zeit bei nem Privatverkauf noch möglich ist.
 
Mittlerweile hat sie zurückgerudert, aber um Zahlung eines Minderungsbetrages zwischen 1000-1500 Euro komm ich nicht rum, das ist Fakt.
 
dazu müsst ich das sehen was da war ..... immer beide seiten betrachten ...... gasanlage so vom umrüster verbaut und eingetragen ??? dann nicht deine baustelle .......
 
 
mikesch1960

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jeepfreund111 schrieb:
reinschreiben" bastlerfahrzeug "und thema durch     wenn einer zuckt dann bleibt das auto stehen  bei mir      vielleicht streite ich mich bei nem auto was älter wie 3 jahre ist noch rum weil da was dran ist     nischt is          wenn an dem auto der motor zerfliegt weil irgendein spezi z.b. am zahnriemen dran war    und das dann nicht mehr zugibt ......... im leben nicht ...... Abfahrt ........................ ich kaufe autos auch so, das weiß man das was kaputt gehen kann drum ist ja auch die garantie zu ende  ....... hab oft genug mit solchen birnen zu tun...... da is es wieder ,auf dicke hose machen und dann flennen wenns nach 10 oder  20 jahren kein neuzustand ist und das noch beim billigsten dens im netz gibt mit der ausstattung
 
Den nächsten Fall haben wir hier im Forum - genaus so'n Ding. Geht nen GC kaufen, ohne probefahren, ohne irgendwas - über ebay - für billig Geld - - - und flännt jetzt hier rum. Dazu kommen dann dieselben Sachen, die ich oben schrieb . . . von wegen Verkäufer muss dies, Verkäufer muss das . . . rechtliches Rumgejammere . . .
 
schlichtweg zum kotzen find ich das!
 
mikesch1960

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Die Gasanlage war schon vom Vorbesitzer eingebaut worden, wurde irgendwann ordentlich abgenommen und bis dato auch nie bemängelt. Alles so Firlefanzdinger, von wegen Schlauch darf so nicht verlegt werden usw. . . .
 
 
 

jeepfreund111

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mikesch1960 schrieb:
Welches 22 Jahre alte Auto hat denn keinen Öl- oder Flüssigkeitsverlust irgendwo? Bei meinem zukünftigen Autoverkäufen gibt es in Zukunkt garkeine Kaufverträge mehr. Und auch nur noch technische Grundsatzinfos beim Inserieren. Wer das nicht akzeptiert, soll's lassen. Frag doch mal beim ADAC nach, warum sie ihre Kaufverträge für Privatpersonen, die jahrelang Bestand hatten, geändert haben . . . genau wegen dieser Problematik.
 

wie immer frage des preises ...... mit dem ölverlußt ..... meine autos sind trocken weil ich die selbst fahr und mir das auf den sack geht wenns tropft .........  und ich kenn den ihre vertäge nicht is mir auch wurscht ,hab eigenen und da steht das alles drin und gut ..... ich hab kein bock auf so ne fratze die mit ner alten gurke heimfährt  ein sensor kaputt geht und meint er müsste dann anrufen
 

jeepfreund111

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mikesch1960 schrieb:
Den nächsten Fall haben wir hier im Forum - genaus so'n Ding. Geht nen GC kaufen, ohne probefahren, ohne irgendwas - über ebay - für billig Geld - - - und flännt jetzt hier rum. Dazu kommen dann dieselben Sachen, die ich oben schrieb . . . von wegen Verkäufer muss dies, Verkäufer muss das . . . rechtliches Rumgejammere . . .
 
schlichtweg zum kotzen find ich das!
 

ja da bin ich bei dir ........  kenn genug solche leute     wichtig ist bei ölverlußt  ..... das sagen und reinschreiben  das ist wirklich nicht schön  .....
 
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Ich kann mich wage erinnern, dass bei Einführung der Gewährleistungspflicht eine riesen Diskussion darum entbrannt ist, wie das ganze korrekt formuliert werden muss. Dabei ging es unter anderem um die vielen hundertausend e-bay Verkäufe. Es ging um den pauschalen Ausschluss der Gewährleistung, der in diesem Fall dann unangenehme Folgen nach sich ziehen könnte.
 
Als Empfehlung kam damals das raus:
 
Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wir die Gewährleistung ausgeschlossen.
 
Wenn man jetzt einen Leitsatz des Bundesgerichtshofes diesbezüglich genau anschaut, dann könnte man herauslesen, dass bei Ausschluss der Gewährleistung die verkaufte Sache trotzdem noch das machen muss, für was sie gedacht ist. Also ein Auto müsste dann wohl fahren. Oder wie lest ihr das?
 
 „Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).“
 
 
 
 
mikesch1960

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Ich empfehlt das nochmals klar zu überdenken: der ADAC ändert nicht umsonst mittlerweile seine Verträge um - und - ich hab da momentan mit zu kämpfen. Diese besagten Klauseln sind rechtlich und juristisch nicht viel wert . . . das sagte mir der Anwalt für Verkehrsschutz glasklar.
 
Wie ihr das weiterhin handelt, lass ich euer Problem sein. Ich informier nur, wie das momentan bei mir läuft, damit nicht andere genauso auf die Fresse fallen mit 22 jahren alten Autos, Privatverkauf, frisch TÜV und besagten Klauseln und Zusätzen.
 
 
 
 
 
raik

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Da gebe ich dir Recht. Nur das ist eigentlich nichts neues. Schon seit Jahren wird davor gewarnt, die Gewährleistung pauschal auszuschließen und sich darauf zu verlassen. Nur hats irgendwie niemanden interessiert. Wie heißt es so schön. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht...
 
Trotzdem viel Glück für dich
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Welcher schwerwiegender Mangel war denn vorhanden.
Fakt ist, auch bei Privat kann man die Sachmängel haftung nicht komplett ausschließen, war schon immer so.
Weil, wenn was schwerwiegendes nach 4 Wochen drankommt, das Gericht davon ausgeht daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.
Also sozusagen verschwiegen wurde.
Kleiner Trick, derjenige der das Auto kaufen will ist damit einverstanden, ob er denn will oder nicht, vor seinem Namen "Firma" zu schreiben.
Das wäre dann privat an Geschäftsmann, der Käufer hat ja unterschrieben .......ob der wirklich ne Firma hat.........muss der Verkäufer ja nicht nachprüen.........aber wie gesagt, muss da ein Käufer auch mitspielen
 
mikesch1960

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Die wollten mir letztendlich einen wegen nem angeblich nicht funktionierenden Kilometerzähler drantreten. Der ging bis dato aber immer. Hab ja meinen Verbrauch kontrolliert. Dafür verlangte mein RA ne glaubhafte Erklärung. Nach etlichen Wochen n' richtiges Problem. Nach einigem Kopfzerbrechen, Bauchweh und zwei schlaflosen Nächten lieferte ich folgende:
 
Ich habe Zeugen, das die von meinem Hof aus direkt ins Dorf zur Tanke gefahren ist. Wegstrecke ca. 400 Meter. Dort haben die beiden Sprit und Gas getankt. Natürlich sämtlichen Tankbetrieb aufgehalten, weil sie mit dem Hantieren des Vans nicht zurecht gekommen sind.
Meine Theorie war, das sie direkt danach den Tageskilometerzähler FALSCH genullt hat. Bei dem 91er Baujahr geht der noch rein mechanisch - d.h. voll über nen Zahnradbetrieb. Zur korrekten Nullung muss man nen längeren Stift - zuerst fest reindrücken - und dann noch nach rechts drehen. Wenn die ihn nur reingedrückt hat, das ganze vielleicht noch weiblich halbherzig, verhaken sich die Zahnräder und weder Tageskilometer- noch Wegstreckenanzeiger funktionieren.
 
Als mein Anwalt dies als Begründung schrieb, ließ die Gegenpartei plötzlich von einer Rücknahme ab und stellt jetzt o.g. Minderungsbetrag, um den ich wohl nicht rumkommen werde. Ich vermute mal, das ich mit der Begründung in Sachen Kilometerzähler richtig lag.
 
Den ganzen anderen Firlefanz, den ihr ein Gutachter auf zig Seiten bescheinigte (u. a. auch Öl- u. Kühlflüssigkeitsverlust, Bruch Blattfeder usw.) ist nicht unbedingt relevant. Denn das sind in dem Alter keine erheblichen Mängel. Das hat er sich in seinem Gutachten im Begründungsbericht eigentlich selbst beantwortet mit den Worten: Das Auto hat alters- und laufleistungsbedingte Mängel . . . und ich habe (beim stundenlangen) Besichtigungs- und Probefahrt auch gesagt: klar, verliert der Wagen ein paar Tropfen Öl - ist also nätt so, das ich da großartig was verschwiegen habe.
 
Ne Rücknahme wäre ne Katastrophe - zumal ich ihr einen Wagen mit aktuell frischem TÜV-Stempel verkaufte, der top lief - und jetzt etwas zurücknehmen soll, was plötzlich nicht mehr verkehrstüchtig ist und nicht mehr funktioniert. Was weiß ich denn, welche Pfeifen da mittlerweile überall dran rum gefummelt haben?
 
Bin echt froh, wenn ich diese Geschichte vom Bein habe! Könnt echt kotzen über solches Gebären. Das schlimmste ist, das die ganz genau wissen, das diese Kaufverträge nicht rechtsgültig sind - und damit durchkommen.
 
 
 
 

Stefan ZG

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Aus derselben Schiene folgendes (hatte ich vor letztes oder vorletztes Jahr schonmal geschrieben)
Verkauf des Fahrzeugs mit 6 Monaten  HU als Bastlerfahrzeug mit dem Zusatz "Fahrbereit". Fahrzeug musste laut Gericht 6 Monate später wieder zurück genommen werden, da das Fahrzeug mit schwerwiegenden Mängeln nicht mehr über den TüV kam.
Begründung, der Zusatz  "Fahrbereit" bedeutet "Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr möglich" das wäre laut TüV auch zum Zeitpunkt der Übergabe nicht möglich gewesen.
Für uns bedeutet fahrbereit, das ich eben noch auf den Hänger komme, aber anscheinend ist das falsch.
Also auch bei diesen Formulierungen vorsichtig sein.
 
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