mikesch1960
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Threadstarter
Aus gegebenem Anlass bitte ich Euch aufzupassen, wie und unter welchen Umständen ihr euren Wagen verkauft. Sonst kommt es euch teuer zu stehen, bringt im Nachhinein viel Ärger und es stößt euch bitter auf, glaubt es mir.
Grund hierfür ist der Irrglaube, das euch die Satzformulierungen: „unter Auschluss der Sachmangelhaftung, Gewährleistungsausschluss“ etc. vor Ansprüchen des Käufers schützen.
Ich rede hier die Millionen vorgedruckten Kaufverträge an, die meist aus dem Internet heruntergeladen wurden und wo diese Klauseln ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Die sind, in Sachen Garantieausschluss, juristisch garnix wert!
Ich benutzte einen Kaufvertragsvordruck der Fa. CARSTART - bei dem der Zusatz: „der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ vorgedruckt ist.
Zusätzlich schrieb ich da noch hinein: Fahrzeug wurde ausgiebig probegefahren . . . all das schützt nicht vor im nachhinein geforderten Minderungsbeträgen, im schlimmsten Fall wird eine Rückabwicklung des Verkaufes eingeklagt - und - die geht vor Gericht durch!
Ich habe vor ein paar Monaten einen 22 jahre alten ChevyVan mit so einem Kaufvertrag veräußert - mit tagesfrischer TÜV-Plakette obendrauf - und kann euch ein Lied davon singen. Nach absolut positiven Rückmeldungen nach der Heimfahrt (Telefonat) war eine zeitlang Funkstille - dann folgten ein paar Telefonate, wo die nette Käuferin sich höflich über einiges an dem Van erkundigte - und dann kam die Aufforderung, den Wagen wieder zurück zu nehmen und ihr den gesamten Kaufpreis zurück zu erstatten. Und zwar sofort, mit Androhung von Rechtsanwalt (was sie später auch wahrmachte).
Ich betone - dazwischen lagen mehrere Wochen - und - ich hab einen Van mit glanzfrischem TÜV-Stempel, prima laufend, sowohl im Gas- als auch im Benzinbetrieb verkauft - nach ner ausgiebigen Probefahrt von 2 Personen, die hier anwesend waren - der - nun plötzlich ein kollektiver Totalschaden sein soll.
Da flog ein 18seitiges Gutachten rein - das quasi nen Totalschaden bescheinigte - da ging plötzlich nix mehr - keine Bremsen, kein Benzinbetrieb, kein Gasbetrieb - da ist die Rede von völliger Verkehrsuntüchtigkeit und und und. Natürlich ist da auch jede rostige Auspuffschelle aufgeführt - also lachhafte Sachen bei nem 22 Jahre altem, amerikanischen exotischem Wagen. Jeder Öltropfen, der irgendwo gefunden wurde, ist aufgeführt.
Das schlimmste daran war die ersten Minuten beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - der - als er den Vertrag sah - direkt sagte: da ist ein Auschluss von Sachmängeln im Vertrag veranktert - der nutzt ihnen garnichts. Auch der handschriftlich noch dazu geschriebene Vermerk: wie ausgiebig probegefahren - kann ich mir in den Hintern stecken.
Der Herr erklärte mir dann, das diese vielen Millionen Kaufverträge rechtlich absolut nichts wert sind. Selbst der große ADAC hätte, bis vor kurzem, auch Millionen solcher Verträge unters Volk gestreut - die mit diesen Klauseln ausgestattet sind - und die ebenso rechtlich unhaltbar sind. Klasse.
Ich wills vereinfachen: Laufleistungsgerechte Mängel darf ein solcher Wagen haben - wenn aber ein schwerwiegender Mangel nachgewiesen wird - selbst nach vielen Wochen - da kriegt ihr Post - und die ist nicht schön. Dazu kommt, das ihr den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten müsst, den Wagen zurück nehmt - der - auf einmal nicht mehr rund läuft und an dem nichts mehr geht. Das dies zum Zeitpunkt des Kaufes anders war - interessiert keinen Menschen.
In meinem Fall hoffe ich, das ich, nach viel Schriftverkehr zwischen den Anwälten, mit einem Minderungsbetrag zwischen 1000 und 1500 Euro rauskomme, da ich den erhobenen schweren Sachmangel (wahrscheinlich) entkräften konnte.
Ich bin übrigens 53 Jahre alt - habe im meinem Leben schon einiges gefahren, gekauft, verkauft - aber sowas ist mir noch nicht passiert. In Zukunft wird nur noch ohne Kaufvertrag verkauf - ansehen, probefahren, Geld, Brief.
Grund hierfür ist der Irrglaube, das euch die Satzformulierungen: „unter Auschluss der Sachmangelhaftung, Gewährleistungsausschluss“ etc. vor Ansprüchen des Käufers schützen.
Ich rede hier die Millionen vorgedruckten Kaufverträge an, die meist aus dem Internet heruntergeladen wurden und wo diese Klauseln ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Die sind, in Sachen Garantieausschluss, juristisch garnix wert!
Ich benutzte einen Kaufvertragsvordruck der Fa. CARSTART - bei dem der Zusatz: „der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ vorgedruckt ist.
Zusätzlich schrieb ich da noch hinein: Fahrzeug wurde ausgiebig probegefahren . . . all das schützt nicht vor im nachhinein geforderten Minderungsbeträgen, im schlimmsten Fall wird eine Rückabwicklung des Verkaufes eingeklagt - und - die geht vor Gericht durch!
Ich habe vor ein paar Monaten einen 22 jahre alten ChevyVan mit so einem Kaufvertrag veräußert - mit tagesfrischer TÜV-Plakette obendrauf - und kann euch ein Lied davon singen. Nach absolut positiven Rückmeldungen nach der Heimfahrt (Telefonat) war eine zeitlang Funkstille - dann folgten ein paar Telefonate, wo die nette Käuferin sich höflich über einiges an dem Van erkundigte - und dann kam die Aufforderung, den Wagen wieder zurück zu nehmen und ihr den gesamten Kaufpreis zurück zu erstatten. Und zwar sofort, mit Androhung von Rechtsanwalt (was sie später auch wahrmachte).
Ich betone - dazwischen lagen mehrere Wochen - und - ich hab einen Van mit glanzfrischem TÜV-Stempel, prima laufend, sowohl im Gas- als auch im Benzinbetrieb verkauft - nach ner ausgiebigen Probefahrt von 2 Personen, die hier anwesend waren - der - nun plötzlich ein kollektiver Totalschaden sein soll.
Da flog ein 18seitiges Gutachten rein - das quasi nen Totalschaden bescheinigte - da ging plötzlich nix mehr - keine Bremsen, kein Benzinbetrieb, kein Gasbetrieb - da ist die Rede von völliger Verkehrsuntüchtigkeit und und und. Natürlich ist da auch jede rostige Auspuffschelle aufgeführt - also lachhafte Sachen bei nem 22 Jahre altem, amerikanischen exotischem Wagen. Jeder Öltropfen, der irgendwo gefunden wurde, ist aufgeführt.
Das schlimmste daran war die ersten Minuten beim Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - der - als er den Vertrag sah - direkt sagte: da ist ein Auschluss von Sachmängeln im Vertrag veranktert - der nutzt ihnen garnichts. Auch der handschriftlich noch dazu geschriebene Vermerk: wie ausgiebig probegefahren - kann ich mir in den Hintern stecken.
Der Herr erklärte mir dann, das diese vielen Millionen Kaufverträge rechtlich absolut nichts wert sind. Selbst der große ADAC hätte, bis vor kurzem, auch Millionen solcher Verträge unters Volk gestreut - die mit diesen Klauseln ausgestattet sind - und die ebenso rechtlich unhaltbar sind. Klasse.
Ich wills vereinfachen: Laufleistungsgerechte Mängel darf ein solcher Wagen haben - wenn aber ein schwerwiegender Mangel nachgewiesen wird - selbst nach vielen Wochen - da kriegt ihr Post - und die ist nicht schön. Dazu kommt, das ihr den gesamten Kaufbetrag zurückerstatten müsst, den Wagen zurück nehmt - der - auf einmal nicht mehr rund läuft und an dem nichts mehr geht. Das dies zum Zeitpunkt des Kaufes anders war - interessiert keinen Menschen.
In meinem Fall hoffe ich, das ich, nach viel Schriftverkehr zwischen den Anwälten, mit einem Minderungsbetrag zwischen 1000 und 1500 Euro rauskomme, da ich den erhobenen schweren Sachmangel (wahrscheinlich) entkräften konnte.
Ich bin übrigens 53 Jahre alt - habe im meinem Leben schon einiges gefahren, gekauft, verkauft - aber sowas ist mir noch nicht passiert. In Zukunft wird nur noch ohne Kaufvertrag verkauf - ansehen, probefahren, Geld, Brief.