Vogesen und Schotterpisten

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xj.michel

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Hallo zusammen,

wir waren gestern in den Vogesen unterwegs. Hierbei haben wir uns einfach mal von
unserem NAVI führen lassen (Einstellung jeweils kurze Route). Dabei kam es
regelmäßig vor, daß die Strassen in unbefestigte Feld- und Waldwege überging.
Durchfahrtsverbotsschilder oder ähnliches haben wir nicht gesehen... - dafür etwas
erstaunte und überraschte Wanderer ...

Wie ist das jetzt eigentlich in Fronkreisch ? Feld- und Waldwege verboten (wenn nichts
dransteht) oder nicht ????

Gruß Michel
 

orle

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Hi,

also für derartige Erlebnisse muss ich nicht bis nach Frankreich fahren.
Wenn ich bei meinem Navi kürzeste Strecke einstelle und auch nicht "unbefestigte Strassen meiden" aktiviere, dann führt er mich auch hier in Bayern über Strecken, die ich eher als Feldwege ansehen würde.
Sind aber eben offizielle unbefestigte Strassen, die nur aus fester Erde oder eben Schotter bestehen.
Das gibt es hier also auch schon, und da sind auch keinerlei Verbotsschilder, denn dies sind wirklich offiziell offene "unbefestigte" Strassen.

Tschau Ralf
 

xj.michel

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Hi Orle

Das is ja OK - da weiss man ja auch was Sache ist. Ich hatte mal bei der Rennleitung nachgefragt - Fazit :
Man darf hier alles fahren (Auch Feldwege) wo kein Verbotschild steht. Anders ist nur im Wald - hier darf man
gar nicht rein auch wenn NICHTS dransteht (Hier gilt wohl das "Waldgesetz" in dem sinngemäß steht, daß
dort keiner was zu Suchen hat wenn er nicht Forsttechnisch unterwegs ist...). Die Frage ist ja nur noch
ab wann ist ein Wald ein Wald ??? (Ab drei Bäumen oder ab 100 ? :banghead: )

Wie sowas bei unseren franz. Nachbarn geregelt ist weiß ich halt nicht und da die Herren ja empfindliche Strafen
im Straßenverkehr haben (nich so wie bei uns ...) wäre es schon interessant sowas zu wissen ....

Gruß Michel
 
TJeepPir

TJeepPir

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Hallo,

Es war mal so in Frankreich: Wo kein Schild steht, darfst du rein fahren.
Darauf kannst du dich aber leider nicht mehr verlassen.
Ist jetzt von Gemeinde zu Gemeinde, oder Departement zu Departement verschieden.
Ich hab schon vieles gehört (nach dem ich bei Behörden nachgefragt habe): Entweder gillt eine allgemeine Regelung (die du auf keinem Schild findest...), oder es gibt pro Weg ein Schild, oder noch andere Bestimmungen.
Ganz lustig war folgendes Reglement (hat uns eine Bürgermeisterin im Februar nachgerufen): Im Sommer darfst du hier überall fahren. Jetzt im Winter Tauwetter (dégèle), gar nicht fahren...
Um sicher zu sein, umfrag dich lieber bei der Behörde, und lass es dir schriftlich geben!
Gruss,
Pir
 
TJ9999

TJ9999

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Also kein Stress, ich wohne ja dort und fahre grundsätzlich überall rein wo kein Verbotsschld steht.
Egal ob mit dem Jeep, Enduro oder Quad. ;)
 

Disi

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@ jeep baer:

Da hattest Du aber bis jetzt großes Glück, dass Dich keiner erwischt hat! Hier mal der Gesetzestext vom Waldgesetz Baden-Würtemberg (da bist Du doch zu hause - oder?! ;) ):

Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995

§ 37
Betreten des Waldes
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2) Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.

(3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig

das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald
,

das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,

das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,

das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,

das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,

das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.


Ich gehe mal davon aus, dass Du keine generelle Erlaubnis hast und somit, wie oben bereits gesagt, großes Glück gehabt hast, nicht erwischt worden zu sein. Soviel ich weiß sind Bußgelder im Umweltbereich verdammt teuer.

In diesem Sinne - fahren, wo´s gestattet ist!

MfG
Dirk

P.S. Ähnlich sieht es in den anderen Bundesländern aus.
 
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