Versicherung im Offroadpark

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Jodada

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Hallo an Alle,
 
ich halte meinen WG artgerecht und besuche deshalb regelmäßig Offroadparks.
 
Mich würde deshalb interessieren wie die rechtliche Situation ist, wenn es zu einem Schaden für Dritte kommt.
 
Wenn man die Betreiber der Offroadparks befragt bekommt man in der Regel nur ausweichende Antworten mit vielen Konjunktiven (könnte, wäre vielleicht, müsste man mal fragen etc.). Vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid und kann mir meine Fragen beantworten:
 
1. Manche Betreiber lassen nur Fahrzeuge aufs Gelände die zugelassen sind und der STVZO entsprechen mit dem Argument, dass im Falle eines Unfalls die Haftpflichtversicherung des KFZs leisten würde, weil es sich um keine Motorsportveranstaltung handelt. Trifft das zu?
 
2, Wenn in anderen Offroadparks nicht zugelassene Fahrzeuge auf der Strecke sind handelt es sich dann automatisch um Motorsportveranstaltungen bei denen eine Zusatzversicherung nötig ist, da die Haftpflichtversicherung für Schäden im Bereich Motorsport nicht gilt?
 
3. Betreiber geben an, dass auf dem Gelände die STVO gilt, Wozu?
 
Zum besseren Verständnis:
Wenn ich mir z.B. an einem Stein die Ölwanne aufreisse und das Öl austritt, wer kommt für den Fremd-Schaden auf?
 
An einer Steilauffahrt kann ich nicht immer sehen, ob ganz oben hinter der Kippe nicht ein Anderer versucht herunter zu fahren. Wenn es an dieser Stelle zu einer Kollision kommt, übernimmt die Haftpflichtvers. den Schaden?
 
Ich würde mich freuen, wenn diesbezügl. jemand aus Erfahrung berichten kann bzw, sich einfach auskennt.
 
Schöne Grüße aus WÜ
 
Jo
 
Heisseluft

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Lalala...
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Ganz heisses Thema...frage als erstes mal deinen Versicherer in all den Punkten.
 
Ohne eine persönliche/fahrzeugspezifische Versicherung wirdt du alle Punkte nicht abdecken können.
 
Gurti

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Die StVO gilt natürlich erstmal wegen Paragraph 1. Außerdem manchmal wegen der Schuldfrage (rechts vor links etc..).
Auch wenn im Gelände Fahrzeuge ohne Zulassung unterwegs sind, ist das nicht automatisch eine Rennveranstaltung an der Du teilnimmst. Im Straßenverkehr gibt es ja auch Fahrzeuge die nicht zugelassen sind (Land-und Baumaschinen z. B.).
Bei fast allen Versicherungen steht das Teilnahmevrbot an Veranstaltungen, die der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit bezwecken, drin. Von Übungsfahrten zur Verbesserung der Geschicklichkeit im Umgang mit dem Fahrzeug steht da nix...
Die Sportgeräte-Haftpflichtversicherung ersetzt bei einem nicht zugelassen Fahrzeug im Gelände die normale Haftpflichtversicherung eines zugelassenen Fahrzeugs, dabei gilt je nach Anbieter auch der Passus mit der Höchstgeschwindigkeit.
Die Privathaftpflichtversicherung kannste im Gelände höchstens gebrauchen wenn Du dem Nachbarn bei der abendlichen Fete die Kaffeetasse umkippst...
 
Gurti

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Das mit der Kuppe ist übrigens ein Beispiel für Fahrlässigkeit, da müsste ein Einweiser stehen der Dir anzeigt daß Du freie Fahrt in den unübersichtlichen Bereich hast, sonst redet sich die Versicherung wahrscheinlich raus...
 
Jodada

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Danke für die Antworten; ich habe heute eine Mail an die Versicherung geschrieben mit der Bitte um verbindliche Auskunft . . .
 
Mal schauen was kommt.
 
Heisseluft

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Interessant ist natürlich der Fall des Umweltschadens...bei Ölverlust z.B....
 

JJL

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Gurti schrieb:
Die StVO gilt natürlich erstmal wegen Paragraph 1. Außerdem manchmal wegen der Schuldfrage (rechts vor links etc..).
 
 
Mit dem rechts vor links ist das so ne Sache Gurti.  Mit Paragraph 1 (gegenseitige Rücksicht) hast du aber Recht.
Über das Thema habe  ich erst vor ein paar Tagen gelesen. 
Ich zitiere mal einen Absatz bezüglich dem Schild "Hier gilt die StVO"
Hier ging es um das Schild auf Parkplätzen. Stellt sich die Frage, ob ein Offroadpark zu ruhendem oder fließendem Verkehr zählt.
 
Doch das Schild erweckt einen falschen Eindruck. Es ist ein Mythos, dass man sich hier auf Regeln wie "rechts vor links" verlassen könnte.
Das liegt daran, dass in der StVO zwischen fließendem und ruhendem Verkehr unterschieden wird. Da die Straßen der Parkplätze nur zur Suche von Stellplätzen dienen, gehören sie zum ruhenden Verkehr.
Hier gilt vor allem der erste Paragraf der Straßenverkehrsordnung. Der mahnt zu Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht! Jeder muss auf jeden aufpassen. Klare Vorfahrtsregeln gibt es nicht. Bei einem Unfall auf einem Parkplatz hat man somit fast immer eine Teilschuld.
 
bietemarc

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Ich hatte damals ( 2007 - 2011 ) eine Offroadversicherung. Kostete irgendwas um die 25 Euro glaube ich und galt für 10 Veranstaltungen oder so.
Müsste ich mal nachsehen ob ich dazu noch was finde. ;-)
 

JoergMoeller

Guest
Hallo,
 
wie fast immer hilft der Blick ins Gesetz:
 
StVo §1
 
Zu § 1 Grundregeln
1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.
2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
 
In der Regel haben Offroad Parks Schranken (an denen man Eintritt zahlt), also eher nicht öffentlich und keine "allgemeine Nutzung". Selbst die Schilder "Hier gilt die StVo", wie z.B. an manchen Privatparkplätzen (also nicht öffentlich) führen nicht zwangsläufig zu einer Wirksamkeit der StvO. (https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/stvo-parkplatz-regeln-unfall/) Wo die StVo gilt, legt (eigentlich) ausschließlich der Gesetzgeber fest. Vorsichtig und umsichtig fahren schadet aber nie ;-)
 
Meines Erachtens leistet weder die Kfz Haftpflicht, noch die Privathaftpflicht, allerdings ist der Schaden gegenüber dem Schädiger nach §823 BGB einklagbar (also für den Schädiger schlechtest möglicher Fall).
 
https://www.verkehrsrecht-heidelberg.de/news/Zur_Haftung_bei_einem_Verkehrsunfall_ausserhalb_oeffentlicher_Verkehrsraeume
 
Just my 2 Cents
 
 
Wäre also tatsächlich mal interessant zu wissen, wie man sich vernünftig absichert. Und wie komme ich an meine Kohle wenn mir jemand meinen Dicken zerdeppert, weil er wie ein Vollpfosten in der Gegend herumballert? Wenn der schon den Offenbarungseid geleistet hat, hilft mir §823 nicht viel.
 
 
 
 
 
 

Baloo

Guest
ich hatte den fall vor ein paar Jahren im Mammutpark....
da ist mir ein nicht Zugelassener Jeep in meinen Zugelassenen Suzuki gefahren 
und hat mir eine Kotflügelverbreiterung gekillt.......
seine Privathaftpflicht und auch seine Sporgeräteversicherung hat nicht bezahlt...
mußte Er dann selber löhnen.... waren Gottseidank nur 70 Euro.....
wie das mit der KFZ Haftpflicht läuft..... keine Ahnung.....
der Betreiber läßt sich ja immer einen Haftungsausschluß Unterschreiben.... 
dieser Haftungsausschluß, gilt aber nur für den Betreiber nicht für Fremdschäden.... 
 
 
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