Umbau auf Servolenkung eintragungspflichtig?

Diskutiere Umbau auf Servolenkung eintragungspflichtig? im CJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Habe bei meinem CJ5 Bj 72 die Lenkung von manuell auf Servo umgebaut. Das Lenkgetriebe ist original aus einem anderen CJ. Soeben war ich beim KÜS...
JBGoode

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Habe bei meinem CJ5 Bj 72 die Lenkung von manuell auf Servo umgebaut. Das Lenkgetriebe ist original aus einem anderen CJ.
Soeben war ich beim KÜS zwecks normalem TÜV... was leider schief gegangen ist, weil der Prüfer meinte, ich muß den Umbau beim TÜV eintragen lassen. Hat er recht? Die Kisten gabs doch damals schon mit Servolenkung...
 
 

Sandner

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JBGoode schrieb:
Habe bei meinem CJ5 Bj 72 die Lenkung von manuell auf Servo umgebaut. Das Lenkgetriebe ist original aus einem anderen CJ.
Soeben war ich beim KÜS zwecks normalem TÜV... was leider schief gegangen ist, weil der Prüfer meinte, ich muß den Umbau beim TÜV eintragen lassen. Hat er recht? Die Kisten gabs doch damals schon mit Servolenkung...
 
 
Ja.
 
(Wie du schon in der Fahrschule gelernt hast: "der Einbau einer neuen Lenkung ist vom TÜV-(Dekra-)*abnahmepflichtig"). Ohne Eintrag erlischt die Zulassung.
 
Sorry, kurz und prägnant.
 
* je nach Ost-West
 
 
 
Hawkeye

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mal ne blöde Frage wo steht den in den Papieren dass gerade das Modell ne Servolenkung hat oder nicht?
Also wo kein Kläger auch kein Richter solange das ordentlich und original ist.
Kann mir das jemand erklären? ;-)
 
CarstenM

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Hawkeye schrieb:
mal ne blöde Frage wo steht den in den Papieren dass gerade das Modell ne Servolenkung hat oder nicht?
Also wo kein Kläger auch kein Richter solange das ordentlich und original ist.
Kann mir das jemand erklären? ;-)
 
Nun ja ein Auto wird ja als Ganzes irgendwann mal zugelassen. Somit ist es ab dann verkehrstüchtig. Und es stehen ja nicht alle Bauteile im Schein.
 
Was ist denn in Deinen Augen original? Wenn es in dem Modell nicht verbaut war ist es kein "Original" Teil für das Auto.
 
Ich kann ja auch nicht die Lenkung aus einem aktuellen A6 in einen A3 verpflanzen oder umgekehrt. (Es ist nur ein Beispiel)
 
Grade bei Lenkung ist m.E.nach sicherzustellen das die Funktionalität einwandfrei gegeben ist. Ggf. unterscheiden sich Bauart des Lenkgestänges usw. ja (auch reine Theorie).
 
Also, verstehen kann ich es das der TÜV/Dekra da erstmal moppert (auch wenn ich mich genauso ärgern würde wie der TE).
Andersherum müsste der TÜV/Dekra dann aber die Möglichkeit haben aufzuzeigen was denn geprüft werden muss um die Servolenkung zu legalisieren. (Was im Rahmen einer HU sicher nicht machbar ist). Leider sind die Ingenieure heute nur noch..... ach lassen wir das, das eskaliert sonst nur :)
 
Hawkeye

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So wie ich das verstanden habe gab es den CJ mit Servolenkung also wäre das doch ne Ausstattungslinie das wäre ja wenn überhaupt über die VIN Nr wenn es die damals schon so gab? Das man bei so einem umbau/rückbau wissen sollte was man tun ist klar und ich finde es auch gut das der TÜV da girls drauf schaut.
 
 

Baunix63

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Wenn man zum KüS fährt und von Umbau Servo erzählt, wundert das bei dem Wissen der jungen Prüfergeneration nicht.
Bei H-Fahrzeugen würde der Umbau unter "zeitgenössische Verbesserung" fallen.
 
Zauberfee

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Hallo, also wenn die servo von einem gleichen Modell verbaut worden ist und optisch sauber die Leitungen verlegt dann würde ich das ganze so fahren wie es ist.
Ich glaube auch wie die Vorredner das es wohl keinem auffällt wenn man beim TÜV ect das nicht an die grosse Glocke hängt.
 
nesttom

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HarryB

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Also wenn es den CJ 5 wahlweise mit oder ohne gegeben hat, wie soll der Prüfer feststellen was deiner für Variante ist ?
Anders wenn die Servolenkung Baujahr bedingt montiert wurde, hier könnte eventuell der Prüfer feststellen ob in deinem eine verbaut wurde oder nicht. Wenn er Verdacht schöpft.
Wenn die Typen gleich sind und die Teile passen und Original sind zum TÜV fahren und die Klappe halten. Wenn du deinen so gebraucht gekauft hättest, wärst du auch so zum TÜV gefahren.
Gruß
Harald
 
JBGoode

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Danke für eure Antworten!
Das Blöde war halt hier:
HU vor 2 Jahren: der Prüfer lenkt den CJ keuchend rückwärts um die Kurve aus der Halle. "Da könntest aber schon mal eine Servolenkung einbauen"
Ich: "schadet aber nicht der H-Eintragung, oder?"
Er: "Nö, gabs ja damals auch und ist nur eine Verbesserung".
Heute:
Ich: "Höhö, Servolenkung hab ich jetzt eingebaut. War eine gute Idee" (war es wirklich, der Wagen lenkt sich jetzt mit einem Finger und hat auch einen besseren Geradeauslauf)
Er: "Owe, HU kann ich dann nicht machen, da muß ich dich jetzt erst zum TÜV schicken, ich darf das ja nicht eintragen".
Ich: "muß man das eintragen? Ist exakt das Lenkgetriebe vom CJ, nur halt servo".
Er: "ja".
 
Ich glaubs immer noch nicht, aber ist halt so wie Nesttom sagt. Das Schlimme ist: ich war seit langem mit dem Fahrzeug bei keinem anderen Prüfer. In den 40 Jahren die ich das Fahrzeug habe hat sich einiges daran getan, immer legal aber doch oft grenzwertig und somit im Ermessensspielraum des Prüfers... Bei einem neuen Prüfer wirds spannend.
 
 
Hawkeye

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Fahr zu nen andern Prüfer, was fürn Blödmann
 
Mike63

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Ob jetzt bei einem CJ  BJ. 72 es schon Serienmäßig eine Servolenkung gab?
 
Aber meistens sind diese Fahrzeuge mit Einzelzulassung zugelassen worden ... wenn nirgendwo was zum Lenksystem eingetragen ist, 
wie Mit Servolenkung oder Mit mechanischer Lenkung sehe ich das persönlich entspannt wenn es ein System aus -  oder Baugleich eines 
aus einem jüngeren CJ Model verbaut wurde.
 
 
Gruß Michael
 
 
JBGoode

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Serienmäßig vermutlich nicht... hab ja die Version von der US Armee und die Jungs durften kurbeln.
Ich werde aber durch Fahrwerk und Auspuffanlage geschickt von der Lenkungsthematik ablenken.... :)
Das wird ein Spaß.
 
kabel69

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Sandner schrieb:
 
Ja.
 
(Wie du schon in der Fahrschule gelernt hast: "der Einbau einer neuen Lenkung ist vom TÜV-(Dekra-)*abnahmepflichtig"). Ohne Eintrag erlischt die Zulassung.
 
Sorry, kurz und prägnant.
 
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Der "Markt" ist seit diesem Jahr geöffnet worden. Jetzt dürfen TÜV, DEKRA, KÜS und wie sie alle heißen selbst Abnahmen machen, in Ost und West.
 
Ich habe auch nen 72er. Geh zu einem anderen Prüfer und gut ist. Wenn ich meinem Wagen neue Bremsen einbaue, sind sie auch nicht original, sondern nur erneuert worden. Genauso ist es mit dem Lenkgetriebe.
 
Gruß, Gerald
 
nesttom

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Moin Gemeinde,
nun will ich mal den (vielleicht unsicheren) Prüfer etwas in Schutz nehmen:
Servo im CJ gab es erst ab Bj. 1974 (oder 1976, bin nicht ganz sicher), nachdem die Rahmenkonstruktion völlig geändert wurde.
Die früheren Modelle haben den offenen Rahmen ohne Verstärkung im vorderen Bereich wie CJ3 und Kaiser.
Der Einbau einer Servolenkung, meist noch mit Breitreifen, verändert die Krafteinwirkung auf den Rahmen erheblich.
Bei fehlender Verstärkung kann es zu Verformung des Rahmens oder schlimmer noch zum Ausreißen der Schrauben aus dem Rahmen führen.
Lass ruhig den TÜV mal draufgucken, ist ja dein Leben, was dran hängt ;)

Gruß Tom
 
JBGoode

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Jein. Das mit dem offenen Rahmen ist richtig. Ich weiß nicht, ob das nur bei meiner "militärischen" Version ist, aber die am offenen Rahmen befestigte Lenkgetriebehalterung ist extrem massiv (3kg schweres Gussteil). Wesentlich stabiler als das, was man an Lenkgetriebehalterungen für die Servolenkgetriebe der späteren Baujahre als Ersatzteil kaufen kann (das sind gebogene/gepresste Bleche). Die Halteschrauben Rahmen/Halterung (4 x analog M12) sind vertikal komplett durchgeschraubt. Und ja, das mechanische Lenkgetriebe ist mit drei, das Servo mit 4 Schrauben an der Halterung fixiert. Zusätzlich habe ich noch eine Verbindung vom Lenkgetriebe zur rechten Seite des Rahmens (mir fällt gerade der Fachbegriff nicht ein - auch kein Originalteil, aber sinnvoll). An der "sichtbaren" Verwindung des Rahmens bei Lenkbewegungen hat sich meiner Meinung nach eigentlich nichts geändert. Die aufzuwendende Kraft für die Lenkbewegung ist vermutlich die gleiche wie vorher, nur eben nicht durch die Übersetzung generiert sondern eben durch den Servo. Auffallend ist aber der extrem verbesserte Geradeauslauf. Im Prinzip hab ich mittlerweile alles machbare unternommen um das Fahrwerk zu optimieren und das war irgendwie das letzte Puzzelteil um aus dem ursprünglich schnüffelnden Hund ein relativ einfach zu fahrendes Fahrzeug zu machen. Jetzt ists halt ein Mädchenauto. Ich mach dem Prüfer ja auch keinen Vorwurf, ausser dass es bei der letzten Abnahme seine Idee war, daß eine Servolenkung da einen großen Vorteil bringen würde... um mich dann vom Hof zu jagen :) Und ja, ich versteh auch, daß sich da eigentlich kein Prüfer in irgendeiner Form "sicher" sein kann. Wer kennt von jedem Fahrzeug aus den letzten 100 Jahren jede Version? Und generell: drücke ich bei einem offensichtlich "besseren/sichereren" Bauteil ein Auge zu oder bestehe ich - aus rechtlichen Gründen - auf dem vermeintlich "unsichereren" Originalbauteil... Trommelbremsen vorne (original aber eigentlich mörderisch) oder doch Scheibenbremsen (nicht original)? Die HU wurde jetzt von einem anderen Prüfer anstandslos (und sogar mit Lob ob des Gesamtzustandes) durchgeführt. Eine gewisse Rechtsunsicherheit fährt vermutlich bei jedem Jeep mit. Die Verantwortung bleibt ja in jedem Fall beim Besitzer/Fahrer. Im Zweifel sind Bauteile ja erst nach der Abnahme ausgetauscht worden...
 
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