TÜV Frage: Stoßdämpfer Rancho austragen und Federn beibehalten?

Diskutiere TÜV Frage: Stoßdämpfer Rancho austragen und Federn beibehalten? im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo zusammen. Ich hätte mal eine Frage die ich eigentlich einen TÜV Prüfer Fragen würde, aber zur Zeit im Ausland bin. Bei mir im...
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Firsteleven

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Hallo zusammen.

Ich hätte mal eine Frage die ich eigentlich einen TÜV Prüfer Fragen würde, aber zur Zeit im Ausland bin.

Bei mir im Fahrzeugschein ist ein Maas Fahrwerk (ist wohl Trailmaster) in Verbindung mit Rancho 5128 und 5129 eingetragen.

Wenn ich nun die Teile gegen Bilsteindämpfer tauschen möchte, ist meine Eintragung ja hinfällig.
Besteht da die Möglichkeit das ändern zu lassen ohne die höherlegung auszutragen?
Hat das schon jemand gemacht?
 

Firsteleven

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Gleichzeitig habe ich mal an Trailmaster eine Anfrage gestellt:

...
Ich habe einen Jeep XJ EZ89 mit eingetragenem TM Fahrwerk gekauft.
Nun muss ich die Stoßdämpfer und die hinteren Blattfedern gegen neue ersetzen.

Im Schein steht bei mir:
- Federn Rot mit Kennzeichnung 776423
- Blattfedern 5 lagig
- In Verbindung mit Rancho 5128 und 5129

Ich habe die Bezeichnung der Feder in ihren Unterlagen nicht finden können.
Um welches Fahrwerk handelt es sich ? (+100mm wäre meine Vermutung)

Muss ich zwingend die Rancho Stoßdämpfer kaufen oder besteht die Möglichkeit durch ändern der Eintragung beim TÜV diese Bindungspflicht aufzulösen?

Kann ich die erwähnten Komponenten bei Ihnen noch neu beziehen?
Ist eine Änderung der Eintragung notwendig?
Mir geht es darum zu wissen, welche Höherlegung bei mir verbaut ist und ob ich das Fahrwerk in Zukunft noch mit anderen Stoßdämpfer legal aufwerten kann.

Hinten brauche ich aber schon neue Blattfedern, die sind nicht mehr wirklich gekrümmt.
 

bagmaster

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Stoßdämpfer sind nicht relevant für die Eintragung, du kannst da heute fahren was der Fahrwerkshöhe entspricht. Der Hersteller ist uninteressant.


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hallunke

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Wenn die Fahrzeughöhe nicht verändert wird UND es keine technische Notwendigkeit einer Benutzung von bestimmten Dämpfern gibt, ist eine Eintragung unnötig und auch nicht vorgeschrieben. In deinem Fall würde ich zukünftig die Dämpfer nicht mehr eintragen lassen, dann kann man gegen andere Dämpfer mit gleicher Bauform tauschen. Mal sehen was der Fahrwerkseinbauer sagt.
 

Firsteleven

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Ich habe hier nix eingetragen und auch keinen Fahrwerkseinbauer.

Ich kenne das auch nur so, dass die Stossdämper nicht eingetragen werden, aber von der Länge zu den Federn passen müssen.
Nun habe ich aber ein 89er XJ gekauft, welcher ein Maas Fahrwerk verbaut und eingetragen hat.
Im Schein steht: i.V.m. "Ranchomist"
 

hallunke

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"Ranchomist" so wie "Rancho-Mist"? :D
 
cherokee xj

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Seit wann werden Stossdämpfer eingetragen ? - wenn die alten platt sind, baue neue rein
in passender Länge im Sinne des Lifts und fertig ist die Laube.
 
Da würde ich mir über die Marke der Stossdämpfer mal gar keine Sorgen machen :no:
 

Firsteleven

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Ich sehe, ihr seht das so wie ich.
Jetzt muss es nur noch der TÜV so sehen, nicht dass es da Überraschungen gibt.
Die Stoßdämpfer sind aktuell zwar noch in Ordnung, Ich will aber diese Bindung aus dem Schein haben.

Muss sowieso zum TÜV, weil ich zur Zeit zwei komische Reifengrößen eingetragen habe:
Einmal 32x11,5 (255,3cm) und einmal 275/60 R15 (223,4cm Abrollumfang).
Dann sollte es doch ganz einfach sein, die sehr gängigen 31x10,5 die mit einem Abrollumfang von 247cm dazwischen liegen einzutragen!
Sollte mit den 8,5x15 Felgen auch passen.
 
Heisseluft

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Firsteleven

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Heisseluft schrieb:
Wecke mal keine schlafenden Hunde...

sending by Caterpillar CAT B15
Was eingetragen ist, ist eingetragen...
Ich will ja nur eine vernünftige Reifengröße, in der es z.B. auch Winterreifen gibt.
Von mir aus können sie den Rest austragen.
 
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Was eingetragen ist, ist aber auch ganz schnell wieder ausgetragen ...

Wenn der Prüfer den "Fehler" bemerkt ist das ganz schnell erledigt ... Tachoabweichung zu gross und Schluß mit lustig ... und ne Rechnung gibt es dafür auch noch
 
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So sieht es aus...
 
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JEEP - was sonst?
... 'mein' Gutachter wird in solchem Fall keinen Ärger machen, wenn die Thematik
'Geschwindigkeitsanzeige' abgedeckt ist, d.h. ohne Tachoüberprüfung kein Eintrag.
 

Firsteleven

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Bodo schrieb:
... 'mein' Gutachter wird in solchem Fall keinen Ärger machen, wenn die Thematik
'Geschwindigkeitsanzeige' abgedeckt ist, d.h. ohne Tachoüberprüfung kein Eintrag.
 
Genau so sieht es aus!
Komme gerade vom TÜV, die 31" bekomme ich eingetragen wenn der Tacho einigermaßen im Rahmen ist.
Schriftlich bestätigt & mit Stempel und Unterschrift.
 
Die Rancho Stoßdämpfer werden bei der Gelegenheit auch gestrichen, hält er ebenfalls für Quatsch!
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Dann sei glücklich, und "posaune" nicht rum.
 
Weil...bei dem Umfangsunterschied bist du bei mehr als 3%...
 

Firsteleven

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Heisseluft schrieb:
Dann sei glücklich, und "posaune" nicht rum.
 
Weil...bei dem Umfangsunterschied bist du bei mehr als 3%...
Der TÜV prüfer hat das auch gesehen, sind aber noch weniger als 4%.


Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es sich durchaus lohnt vorher zum TÜV zu fahren und ggf. Auch mal noch zu einer weiteren Prüfstelle.
 
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