TÜV Abnahme Höherlegung

Diskutiere TÜV Abnahme Höherlegung im Wrangler YJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo,   mein Jeep hat letzte Woche ein neues Fahrwerk bekommen. Ein 2'-Trailmaster Fahrwerk und wurde dementsprechend um ca. 5 cm höher gelegt...
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DonBourbon

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Hallo,
 
mein Jeep hat letzte Woche ein neues Fahrwerk bekommen. Ein 2'-Trailmaster Fahrwerk und wurde dementsprechend um ca. 5 cm höher gelegt. Laut Fahrzeugschein war er vorher insgesamt 85 mm höher, 35 mm durch fed.gehänge vuh und distanzbuchsen vuh ca. 50 mm. Das heißt theoretisch ist der Jeep jetzt 15 mm höher als vorher. Aber egal.
 
Heute war ich beim TÜV um eine Abnahme für das Fahrwerk zu bekommen und eine gültige Fahrerlaubnis. Ergebnis war: 
1. Die Rücklichter sind ca, 2,1 cm zu hoch und ich muss die Rücklichter entweder irgendwie tiefer setzen oder als Vorschlag zwei Rücklichter tiefer ankleben soll. Laut Prüfer gibt es selbstklebende zugelassene Rücklichter.
2. Die Anhängerkupplung ist ca. 21cm zu hoch. Diese müsste ich entweder entfernen oder eben um 21cm runter setzen.
 
Jetzt wollte ich einmal fragen ob jemand von euch Erfahrung damit hat und kann mir einen Tip geben wie ich Umbauten vermeiden kann. Ich habe noch keinen höher gelegten Jeep gesehen mit extra Rücklichtern (wie das denn aus..) und ich habe höher gelegte Jeep gesehen, mit Anhängerkupplung. Dazu muss ich auch sagen, dass die Anhängerkupplung 21 cm zu hoch ist und demensprechend vorher ja 16 cm oder 19,5 cm zu hoch gewesen sein muss. Die Anhängerkupplung ist aktuell im Fahrzeugbrief eingetragen.
 
Laut dem Teilegutachten von Trailmaster muss eine Abnahme nach §19, Abs. 3 gemacht werden, wenn ich den Prüfer richtig verstanden habe will er eine Abnahme nach §19, Abs. 2 machen (beides gem. StVZO).
 
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
 
 

merlin1969

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Ist zwar nicht direkt hilfreich, sorry! Aber meiner ist ca. 114 mm bzw. 4 1/2" durch BL, Spacer und Reifen höher als Original aber son Quatsch war nicht nötig.

Meinst du mit "Rücklichter" die Rücklichter oder Reflektoren?


VG Merlin

Jeep Wrangler Rubicon TJ
BJ 2004
 

DonBourbon

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Insgesamt ist der Jeep auch noch höher, durch Reifen etc.. Aber er ist eben 1,5 oder 5 cm höher als vorher.
 
Mit Rücklichter meine ich Rücklichter, nicht Reflektoren. Der Prüfer meinte die gibt es selbstklebend im Autozubehör-Handel. Im Internet habe ich noch keine gefunden. Sie müssen auch irgendwelchen Bestimmungen genüge tun aber die habe ich mir nicht gemerkt.
 

gecko

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Hallo,
 
wie hoch das Fahrzeug ist spielt keine Rolle. Die Höhe der Heckleuchten ist interessant. Vorschrift ist mindestens 350mm und max. 1500mm von
Oberkante Fahrbahn. Auf der Seite des Beleuchtungsherstellers hella ist es sehr gut dargestellt.
 
mfg. Heiko
 

XCube

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Was hat der genommen? Rückleuchten tiefer setzen und Anhängerkupplung tieferlegen? Fahr bloß ganz schnell wo anders hin, bevor Du noch die Vogelscheiße eintragen lassen musst! :deal:  :no:
 
catmanjag

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Andere Prüfstelle wäre hier mal deutlich angesagt - hast Du nicht vielleicht eine 4x4-lastige Werkstatt in der Nähe die einen vernünftigen Prüfer haben?
 
Rückleuchten - okay, 21mm zu hoch. Hast Du die längeren Schäkel noch drin?
 
Aber die AHK hängt ja nicht an der Karosse sondern am Rahmen; sprich für die sind "bloß" die Federn (2"), evtl. Federgehänge (35mm?) und die größeren Räder entscheidend (ich geh erstmal davon aus Du hast keinen SOA-Umbau gemacht, so in der Zwischenzeit) - und dadurch 21cm zu hoch??? Was'n da los?
 
Rettungsanker wäre noch die Klassifizierung als "Geländefahrzeug"; aber erstmal woanders anschauen lassen.....
 

DonBourbon

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Ich weiß noch nicht was ich machen soll. Ich habe auch nur Zeit bis nächsten Montag, da ich dann für eine längere Zeit wieder ins Ausland fahre. Das mit dem "Geländefahrzeug" habe ich auch schon gelesen, das könnte klappen. Die 21 mm der Rückleuchten bekomme ich vielleicht sogar mit weniger Luftdruck und Gewichten hin. Aber wie machen das andere Jeep Fahrer? Bei einer 4"-Höherlegung kann das mit den Rückleuchten nicht mehr passen und wie gesagt ich habe noch keinen gesehen (ist mir zumindest nicht aufgefallen) mit extra Rückleuchten. Und naja, die AHK ist gemessen 63 cm über der Straße, auch ohne SOA-Umbau. 
Das dumme ist, das die Abnahme laut Aussage des Dekra-Prüfers nur von einer TÜV-Stelle durchgeführt werden darf/kann. Also werde ich mir erstmal eine andere TÜV-Stelle suchen, hoffentlich wird es nicht die, mit der der Prüfer bezüglich Rückfragen telefoniert hat.
 

Kardan06

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Dier Anbringung der Beleuchtung ist in der StVZO geregelt (§§49a ff., Rücklichter §53). Erstmal sei die Frage gestattet, wie hoch die Rückleuchten denn jetzt liegen, das ist doch noch kein Mostertruck. 1500mm wäre auf Höhe der Heckscheibe. Zudem gestattet die StVZO die ausnahmsweise Anbringung bis zu einer Höhe von 2100mm, wenn es bauartbedingt nicht anders geht. Wenn die Rückleuchten zu hoch sind, dürfte das Hauptproblem auch bei den Frontscheinwerfern liegen. Bei denen gilt die max. Höhe von 1200mm.
Die AHK kann bei Höherlegungen irgendwann nicht mehr mit handelsüblichen Deichseln funktionieren. Ich habe daher bei einer dezenten Höherlegung die Kupplung abgebaut (ich brauche sie eh nicht). Sollte ich mal Bedarf haben, wird sie eben wieder montiert und im alten Brief steht sie ja drin. Die Rückleuchten messen an der Oberkante 980mm (TJ mit OME). Da ist reichlich Luft nach oben, sicher auch beim YJ.
Was soll eine Zulassung als "Geländewagen" sein? Im Zusammenhang mit der Beleuchtungseinrichtung gibt es das nicht. Wenn es um landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge etc. geht, hat das auch steuerliche Relevanz und dürfte vom Nachweis einer entsprechenden Nutzung abhängen. Zudem sind mögliche Ausnahmen von den Beleuchtungsvorschriften bei solchen Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h gekoppelt. Will sicher auch niemand.
Die Fahrerlaubnis (= Führerschein) solltest du in der Tasche haben. Es geht dir sicher um die Betriebserlaubnis. ich hoffe, du hast beim Rest der Geschichte nicht auch etwas durcheinander gebracht. Das mit der Beleuchtung liest sich schon irgendwie merkwürdig.
 
Gurti

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Selbstklebende Rückleuchten? Und die gehen dann mit Batterie, oder wie? Irgendwie muss ja das Kabel dran...
 
Ich vermute schon die ganze Zeit es geht hier um die Rückstrahler, denn da gilt 900 mm als Grenze für den höchsten Punkt der reflektierenden Fläche. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php
 

DonBourbon

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Zuerst noch einmal Danke für die Tipps, dass Fahrwerk ist eingetragen. Es ging tatsächlich um die Betriebserlaubnis und nicht die Fahrerlaubnis, ich hoffe bzw. denke jeder wusste was ich meine.
Der Wechsel zu einem anderen Prüfer hat sich als Flop erwiesen. Dieser Prüfer hat mich nahezu davon gejagt. Zuerst hat er bemängelt, dass die Reifen doch erheblich zu breit für das Fahrzeug sind (33x12,5) und so nie hätten abgenommen werden dürfen. Auf meinen Einwand, dass sie aber so eingetragen sind hat er darauf verwiesen, dass er die Gesamtheit abnehmen muss, da sich durch die Höherlegung auch der Betrachtungswinkel geändert hat. Des Weiteren hat er festgestellt, dass das neue Fahrwerk an nicht originale Federgehänge (FG +35mm) angebracht wurde und dadurch nicht geprüft ist. Er meinte ich bin bei ihm völlig falsch und solle bitte schnellstens fahren. Ich müsste eine gutachterliche Freigabe einholen, die über eventuell Fahrten auf einer Teststrecke (Hockenheimring, o.ä.) das Fahrverhalten nachweist. Ich bin schnell wieder zum ersten Prüfer gefahren und habe mit ihm nochmals diskutiert. Heraus kam, dass die Lampen doch okay sind aber die Anhängerkupplung so nicht verwendet werden darf. Ich muss einen Adapter verwenden, sollte ich sie in Gebrauch nehmen, dafür durfte auch die Anhängerkupplung dran bleiben. Um die Abnahme nicht zu gefährden oder zu verzögern habe ich auch nicht mehr diskutiert.
Man sieht also, dass doch jeder eine andere Sichtweise hat und ich bin froh, dass ich ohne "Beziehungen" alles eingetragen bekommen habe.
 
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