Tschüss Teilegutachten

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Moin,

Frage an die TÜV affinen Members hier.
Habt ihr hier tieferes Wissen als die Zeitung?

Aus für das Teilegutachten: Eintragungen werden schwerer und teurer


Alles im Bestand bleibt gültig. Was vorher nicht „rechtens“ war wird es auch nicht. Was genau waren denn die „unseriösen“ Gutachten?

grüsse
Dirk
 
V8Jeeper

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„unseriösen“ Gutachten?
Servus Dirk,

also 100% juristisch wasserdicht sin die folgenden Aussagen nicht, nur Erfahrungen usw.

mit den "unseriös" wird wohl das gleiche gemeint sein wie "Gefälligkeitsgutachten" oder Eintragung.

Motivation dazu ist sicherlich nicht den Bürokratieabbau sondern evtl. der Staatlichen Gewinnoptimierung, aber das ist ja mal egal.

Seltsam an der ganzen Sache ist... das EU Recht steht über dem Nationalen Recht, also hat es Vorrang.
(theoretisch)

Ab jetzt wird es (ver) kompliziert.
z.B. Man hat ein Importfahrzeug (TSN genullt, EB Nr. nicht vorhanden) und baust ein Teil für dieses Fahrzeug mit ABE/Teilegutachten an und lässt es eintragen...
Jedes dieser ABE/Gutachten ist ja nit einer dazugehörigen EG Nr. ausgestattet die du eigentlich nicht hast, aber zum Glück hat das anscheinend noch keiner geschnallt.

So, dann gehts weiter...........
Ein Teil das in der EU zertiviziert oder Papiere hat und bei uns jeder fahren darf, müsste wegen fehlenden Gutachten per "Einzelabnahme" §21 abgesegnet werden.......
Wäre da das Problem nicht , dass die Abnahme ja nach nationalem Recht ist und die Papiere der EU nicht den deutschen Prüfstandarts entsprechen :eek:

Ich könnte dir einige Seiten an Beispielen und Kapriolen schreiben, aber das macht keinen Sinn.

Kann nur empfehlen, versucht alles einzutragen was geht und macht euch nicht zu viel Gedanken über
die Sachen, fragt 20 Leute (Verantwortliche, Ingineure usw.) ihr werden 20 unterschiedliche Antworten bekommen :biglaugh:

nur eine kleine Storry als Beispiel......

Anbauteil mit EU Zertifikat (also gültig und auch zur HU kein Problem) Ist sogar eintragungsfrei.
Bei der H-Abnahme (ist ja national) Problem da Unterlagen nicht ausreichende Prüfungen hat.

Ging dabei um Materialeigenschaften und Splitterschutz.

Idee es eintragen zu lassen damit alle glücklich sind und keiner meckert.........nö, kann ich so nicht machen o_O
Nachdem der "Segengeber" mehrere Unterlagen als Beispiel bekam, bliebs dabei und ich hab gefragt wie man das jetzt lösen könnte.

(ach ja, einwände wie ein Aftermarkt Spiegel oder eine Corvette hätten das auch nicht wurden zwar bejaht, abe es half auch nicht.)

Lösungsvorschlag vom SV...........bau ab und danach wieder dran, ist ja danach wieder legal.

Fragen????????? armes Deutschland :banghead:
 
Bodo XJ

Bodo XJ

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:idea1: ... :hmmm: ... ich müsste es mal, aber gefühlt war es der Aug. 2012 als ich registrierte, dass das mit
den Eintragungen und dem damit verbundenen Aufwand für die entsprechende Dokumentation
signifikant angezogen hat.
Immer weniger SV hatten überhaupt noch einen Bock, sich mit der Sache zu beschäftigen.
Die Zeit für meine selbstentworfenen Fahrwerke war seither vorbei ...
.... ich musste mit dem vorliebnehmen, was mit Teilegutachten am Markt erhältlich ist/war.
Tja - da wird die Luft dann wesentlich dünner.
Denn gerade für die alten Jeeps lohnt sich der Aufwand für die neue Variante von Gutachten eher
weniger. Denn je älter das Fahrzeug, desto schwieriger wird es mit der Refinanzierung.
Bei der entsprechend geringen Fahrzeugzahl ist die Nachfrage einfach zu unbedeutend :cry:

Das Argument 'unseriöse Gutachten' halte ich einfach für vorgeschoben.
Dass mancher Ansprechpartner an der Prüfstelle mit so einem Teilegutachten überfordert scheint,
das konnte man durchaus feststellen. Dafür können aber die Dokumente 'Teilegutachten' nichts.

Egal wie - die neue Regelung ist einfach zum Nachteil der Verbraucher und zum Nachteil vom
Customizing an älteren Fahrzeugen.

Geplant ist doch so und so, dass wir demnächst alle primär E-Cars fahren.
Da stellt sich die Thematik nicht so, denke ich ... :frust:
 
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