Stoßstange oder Windenträger im Eigenbau

Diskutiere Stoßstange oder Windenträger im Eigenbau im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo zusammen, ich habe meinen Entenschnabel entfernt und möchte eine Stoßstange vom Schlosser anfertigen lassen. Dazu habe ich ein Muster aus...
kalli

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Hallo zusammen,

ich habe meinen Entenschnabel entfernt und möchte eine Stoßstange vom Schlosser anfertigen lassen.
Dazu habe ich ein Muster aus Holz zur Anschauung für TÜV und Schlosser angefertigt.

Damit ich mit der Argumentation Windenträger beim TÜV leichter tue - würde mir jemand der das schon gemacht hat bitte die Windenträgereintragung im KFZ Schein zumailen? Ohne Kennzeichen und Namen natürlich.

Danke

Bilder kommen noch
 

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JoergMoeller

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Schlauer wäre es gewesen sich vor der ganzen Arbeit mit der Problematik "Stahlstoßstangen eintragen" zu befassen.
 
kalli

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Was heißt schlauer?

Ich denke dass sich der TÜV das so viel besser vorstellen kann.

für den Schlosser ist das Muster auch wichtig dass er weiß wie ich und vor allem der TÜV das möchte.

Es war keine große Arbeit und Original Zustand ist jederzeit wieder herzustellen
 
chupa

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Ich denke dass sich der TÜV das so viel besser vorstellen kann.
Hi Kalli,

lass uns mal wissen was der TÜV dazu sagt. Ich spiele auch mit dem Gedanken mir selbst Stoßstangen zu bauen. Würde die allerdings aus Alu machen wollen. Ich denke, hinten sollte es auch kein Problem mit den TÜV geben. Nur vorne, mit Fußgängerschutz!?!

Grüße
 
Ray

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Ich zitiere mal aus einigen Treffen mit Jeepfahrern, die im Rechtssystem unterwegs sind.

"Stahlstoßstange ist der falsche Ausdruck, das Teil heißt Geräteträger und dient dem Anbau notwendiger Zusatzgeräte (z.B. einer Winde), die im Serienzustand und/oder unter Beachtung des Fussgängerschutzes nicht verbaut werden können."

"Wenn du im Strafrecht davonkommst, weil du eine Eintragung hast, dann verklage ich dich im Zivilrecht und fordere den Nachweis, dass die Stahlstoßstange/Seilwinde unbedingt notwendig war. Zum Bäume rücken, gegen Nachweis z.B.. Ansonsten hast du das Risiko billigend in Kauf genommen, jemanden zu verletzen."

Fazit: eigenes Risiko, denn auch mit der Originalstoßstange könnte man eine Winde verbauen. Ich glaube im Ernstfall hilft da die Begründung "ist im Gelände besser" nicht weiter.

Wenn man die äußere Stoßstange aber mal entfernt und sich den Rest ansieht, dann fragt man sich schon, wo da der Schutz ist. Aber ist eben abgenommen und Plastik und verformt sich, wenn ein depperter Fußgänger in den Weg läuft. Unabhängig davon sagen Mediziner "in der Höhe getroffen ist die Verformung egal, die ist für wesentlich tiefer gedacht". Aber wie so oft hat da der Staat/die EU nicht zu Ende gedacht.
 

JoergMoeller

Guest
Das Thema ist hier schon mehrfach ausführlichst (!) kontrovers für Zubehör Stoßstangen erörtert worden. Das es ein Eigenbau werden soll, macht die Sache nicht unbedingt leichter. Aber ich sehe gerne gute fotodokumentierte Eigenbauten. Wenn Du auch noch eine Eintragung dafür bekommst, bin ich der Erste der Dir Respekt und Anerkennung zollt und Dir auf dem nächsten Treffen ein Bier spendiert ... allein, ich glaub nicht dran ;-)

Viel Spaß beim Dengeln!

Gruß
Jörg
 

JoergMoeller

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Muss mich korrigieren, nicht hier sondern bei den JK ... Das macht aber nicht wirklich einen Unterschied zum Besseren.
 
kalli

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Die Fotos sind beim TÜV
Der Holzbau und die Fotos sind laut TÜV eine große Hilfe
Sie diskutieren und geben mir Bescheid
 
schleckschling

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Kann mal bitte jemand erklären, was es mit der EZ nach 24.08.2019 auf sich hat? Habe bei der DEKRA mal angefragt ... die wussten davon nichts :confused:
Die Richtlinien zum Fußgängerschutz haben sich für Fahrzeuge mit EZ nach diesem Datum geändert. Die entsprechende Passage habe ich aber in der ECE nicht gefunden...
 
schleckschling

schleckschling

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Hab's gefunden...
Gemäß Artikel 9 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 müssen die Mitgliedstaaten ab dem 24. August 2019 die Zulassung, den Verkauf auf und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge der Klasse M1 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 2 500 kg und der Klasse N1 untersagen, wenn die Vorschriften in Anhang I Abschnitt 3 der genannten Verordnung nicht eingehalten sind (Fußgängerschutz Stufe 2).

Bei technischen Änderungen am Fahrzeug müssen weiterhin die Anforderungen nach Fußgängerschutz Stufe 2 erfüllt sein. Dies erfordert Nachweise mit Prüfkörpern...Für die original Mopar Rubicon X Metallstoßstange hat Bawarrion einen Gummischutz mit TÜV-Gutachten entwickelt (gibt's bei ORZ).
Hoffentlich ziehen da noch ein paar Hersteller nach.
 

JoergMoeller

Guest
Es müssen eigentlich alle EU Richtlinien, die Grundlage der Typzulassung (!) sind/waren, weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört u.a. sicherlich der erweiterte/verbesserte Fußgängerschutz. Weil die bereits bei meinem 12/2016er JKU Bestandteil der Typzulassung war, hat ein örtlicher Sachverständiger die Eintragung verweigert.
Aber die Meinungen/Sachkenntnis der Sachverständigen gehen da auseinander, vielleicht hast Du Glück, vielleicht hast Du Pech.
 

Partisan

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Danke für die Infos.
So habe ich mir das schon gedacht.
Verordnung, Änderung der Verordnung, Änderung der Änderung der Verordnung ....ABE, Teilegutachten, EG-Genehmigung....Wrangler ist obendrein noch Fahrzeugklasse M1G (nicht nur einfach M1) womit da noch andere „Feinheiten“ gelten.
Alle machen mit und keiner weiß Bescheid. Wer soll da auch noch den Durchblick haben?

Beim Jimny kann man z.B. die Fahrzeugklasse von M1 zu M1G und bei vielen Pickups eine Umschlüsselung zum PKW machen lassen. Wozu dann die ganzen Regelungen und Verordungen?
Der eine Prüfer trägt aufgrund mangelndem Durchblick lieber gar nichts ein, dem Anderen ist es aus gleichem Grund egal. Manche haben sich auch spezialisiert und wissen fast alles. Es bleibt ein Lottospiel.

Keine Änderung Stoßfänger nach EZ 24.08.2019 möglich, ist offenbar ein Mythos, der sich energisch hält. Man muss halt nur den richtigen Prüfer finden. Da ist ein kompetenter allemal besser als einer, der aus Unwissenheit oder Oberflächlichkeit einträgt. Und trotzdem (weiß ich aus meiner Motorradbastelei) nützt Dir die beste „Eintragung“ nix, wenn die Rennleitung anderer Meinung ist. Dann läufst Du nach Hause, hast Stress und Aufwand. Selbst wenn Du am Ende Recht bekommst, bleibst Du auf den Kosten sitzen. ...dann hat sich der Beamte halt geirrt und der darf das auch, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, wie selbst schon leidlich erlebt.
 
Ray

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Alles eine Frage des Standpunktes vom Prüfer. Je weiter weg und je schräger zum Fahrzeug um so weniger Nachfragen gibt es. Es soll ja auch Abnahmen geben bei denen nur der Fahrzeugschein vorgeführt wird. :)
 
Hoppel 67

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An der Stelle ein kurzer Bericht meiner TüV Erfahrung ( liegt jetzt knapp 14 Tage zurück.) Mit EZ 13.8. 2019 ( das Fahrzeug war ein Re-Import) war ich mir ziemlich sicher das es klappen müsste und habe mir bei ORZ die Rubicon -Stoßstange inkl. Unterfahrschutz und Windenplatte ( Warn) besorgt. ( Das Gutachten und das neue Typenschild für der Erhöhung der Gesamtmasse bekommt man mit). Der Prüfer interessierte sich absolut null für die Stoßstange inkl. der mühsam installierten Sensoren sondern in erster Linie für die Warn -Evo 12 die auf der Windenplatte montiert war und studierte ausgiebig das neue Typenschild.Er wollte sogar wissen warum er die Stoßstange überhaupt eintragen soll . Ich glaube wenn man an der Stelle entsprechende Geschichten erzählt ist so einiges möglich. Der hätte die Stoßstange mit Sicherheit auch als original akzeptiert.
Es ist auch bei uns in Mittelsachsen nicht mehr so krass wie vor 10 oder 15 Jahren ( da wurden teilweise die Plaketten vorher ausgehändigt ) -aber ein deutlicher Unterschied zwischen ländlichem Raum und Ballungszentren ist mit Sicherheit vorhanden.
Unser Jimny hatte als Neuwagen 2 Unterfahrschütze, geänderte Sitzschienen , Frontbügel, Trittbretter usw. , das hat beim ersten TÜV den Prüfer nicht mal zu einer Frage inspiriert.
Ich bin mir sicher das man auch mit Fahrzeugen nach dem 24.8. Chancen hat- der Passus im Gutachten der Rubicon Stoßstange ist kaum zu finden und man muss da mit Sicherheit im Thema sein. Meinem Prüfer war es weder bewusst noch hat er explizit in der Zulassung nach dem EZ-datum geschaut.

Ich drücke die Daumen das es klappt...
 
kalli

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Heute kam die TÜV Entscheidung

Keine Chance auf eine Eintragung
Es gibt eine Richtlinie vom 29.01.2018 die die Eintragung unmöglich macht.

Sehr schade, denn zum Entenschnabel gehe ich nicht zurück
 
schleckschling

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Es gibt eine Richtlinie vom 29.01.2018 die die Eintragung unmöglich macht.
Was ist denn nun konkret das Problem? Fußgängerschutz, oder?
 
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