Steuer für Chevy K30 Pick UP 6,2l Diesel

Diskutiere Steuer für Chevy K30 Pick UP 6,2l Diesel im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hi Folks, weiß das ich hier nicht ganz richtig bin, aber das Jeep Forum liefert halt die besten Antworten. Was man von Google nich immer...
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Thor

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Hi Folks,


weiß das ich hier nicht ganz richtig bin, aber das Jeep Forum liefert halt die besten Antworten.
Was man von Google nich immer behaupten kann.


Zur Frage:


Chevy K30, Pick Up, 6,2l Diesel.

Beispiel Bild:






Wie werden die Hobel den versteuert? Was gibt es da zu beachten? Sind die Dinger Problemlos als LKW zu versteuern?
Also wenn mehr als 3,5 to und Pritsche ist doch LKW kein Problem, oder gibt´s einen Hacken den ich nicht seh.....



Dankeschön
 

XJoachim

Guest
Pickups sind immer Lkw offene Pritsche, kein Problem bei der Lkw-Zulassung (meine Maus hat auch einen).






Der ist allerdings auf 3,49 to. abgelastet und kostet ca. 190,- EUR Steuer / Jahr.
 
zottl

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Hallo Joachim
Pickups sind" immer" Lkw stimmt glaube ich nicht ganz.
Bei Doppelkabine und kurzer Ladefläche sprich Innenraum länger als Ladefläche ist es aus mit Lkw
Gruß Peter
 

XJoachim

Guest
Hallo Joachim
Pickups sind" immer" Lkw stimmt glaube ich nicht ganz.
Bei Doppelkabine und kurzer Ladefläche sprich Innenraum länger als Ladefläche ist es aus mit Lkw
Gruß Peter
Nein, sobald die Ladefläche wie beim Pickup komplett vom Fahrgastraum getrennt ist wird er immer als Lkw anerkannt.

O.K,

Kenn mich mit LKW gar nicht aus.......
wie sieht es dann mit Versicherung aus?

Astronomisch hoch oder noch O.K?
@xjoachim: Was hälts Du von der 6,2l Diesel Maschine?

Im Netz steht nicht immer nur tolles.... gerade in Bezug auf die Einspritzpumpe.
Die Versicherung ist etwas höher als beim Pkw, hält sich aber in Verbindung mit der niedrigen Steuer die Waage, kommt natürlich auch drauf an welche SF-Klasse deine Versicherung anbietet.

Bisher hatten wir nur kleinere Probleme (Lima, Kühler, Glühautomatik), mehr kann ich dazu nicht aus eigener Erfahrung sagen.
 
markk

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Nein, sobald die Ladefläche wie beim Pickup komplett vom Fahrgastraum getrennt ist wird er immer als Lkw anerkannt.
Bei Einzelkabinern ist das so, da hast Du Recht, aber (normale) Doppelkabiner dagegen werden wie PKW nach Hubraum besteuert, der Grund ist wirklich das zu große Fahrerhaus im Verhältnis zur verbleibenden Ladefläche! Wie das bei US-Longbed-Doppelkabiner-Pickups aussieht weiß ich nicht, denn mit den 5 oder gar 6 eingetragenen Sitzplätzen wird man auf jeden Fall erst mal einen Steuerbescheid nach Hubraum bekommen, da hilft dann vermutlich nur eine Vorführung beim Finanzamt und ein paar überzeugende Argumente. Wobei ich von Fällen weiß wo nach einer kommerziellen Nutzung gefragt wurde. War man nur Privatmann, dann gab´s Hubraumsteuer, denn man nutzt den Pickup ja nicht zum Waren- sondern Personen-Transport! :shocked:

Ist der Wagen älter als 20 Jahre, richtet sich die Höhe der Versicherung ausschliesslich nach Alter und nicht mehr nach der Zulassungsform. Je älter,je günstiger - und bevor wieder einer kommt: Nein, keinerlei Nutzungseinschränkungen!

Markus
 

outdooruwe

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So wie ich weiß ist das bei Doppelkabiner Pickup´s (jedenfalls die "kleinen" Japanischen) abhängig vom Finanzbeamten.
 

XJoachim

Guest
:shocked: Ich wollt ja nix sagen, aber jetzt wo du's erwähnst - bei Reiskochern ist das was anderes. Mit nem "richtigen" Pickup fährst du vor und das Thema ist erledigt. B)
 

pflasterspezi

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Großer Irrtum Meister,Mein Dually hatte Shortbed und ich durfte Pkw bezahlen.
Begründung:Berechnung erfolgt nach Länge(Maß Rückbank bis Gaspedal muß kürzer sein als die Ladefläche)
 

XJoachim

Guest
Mit einem Dually bist du ganz sicher nicht vorgefahren :shocked: B) Selbst Klingels RAM Quadcab shortbed war ein Lkw (bis er ihn umgeschlüsselt hat auf WoMo).
 

pflasterspezi

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Da kennst Du unser Finanzamt in Hoyerswerda nicht(War ein guter alter Doppelkabiner-K in kurz,der In Frankfurt a M seit Jahren LKW zulassung hatte.)
BtW:Wir wollten für die Jagd einen Hundetransporter,also haben wir uns einen Telekomkombi(Astra) geholt.
LKW in Sachsen nicht möglich,jedenfalls ohne gr .Umbaumaßnahmen.10km weiter in Brandenburg ohne Vorführung und Umbauten als LKW zugelassen bekommen.
Ich denke,das die Zulassung vom jeweiligen Amtsleiter und seiner Definition der Gesetze abhängt.
 

Jeeper5706

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Da kennst Du unser Finanzamt in Hoyerswerda nicht(War ein guter alter Doppelkabiner-K in kurz,der In Frankfurt a M seit Jahren LKW zulassung hatte.)
BtW:Wir wollten für die Jagd einen Hundetransporter,also haben wir uns einen Telekomkombi(Astra) geholt.
LKW in Sachsen nicht möglich,jedenfalls ohne gr .Umbaumaßnahmen.10km weiter in Brandenburg ohne Vorführung und Umbauten als LKW zugelassen bekommen.
Ich denke,das die Zulassung vom jeweiligen Amtsleiter und seiner Definition der Gesetze abhängt.

Das kann doch wohl nich wirklich so sein, ( Ok ich hab ne anwältin als frau und es damit etwas leichter) da würd ich aber ganz massiv gegenan gehen. So ein "Herrgott" gehabe von amtsstellenleiter mag ich besonders gern.
 

XJoachim

Guest
Ich meinte mit einem "Dually" wäre es kein Problem, denn "Dually" heisst zwillingsbereift an der Hinterachse, was ein min. zGg von etwa 5-6 to. bedeutet. Was ist bitte ein Doppelkabiner-K? Hast du auch mal eine komplette Bezeichnung damit man weiss worum es geht?
 

XJoachim

Guest
Ja, aber er kann am Wochenende Hänger ziehen. Ich habe auch versucht für unseren Pickup eine Umschlüsselung zu machen, keine Chance, wollte sogar Pkw Steuer zahlen - nix zu machen.
 
markk

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Ja den Nachteil hat eine LKW-Zulassung, natürlich. Kannst Du nicht eine Umschlüsselung als Sonder-KFZ "Pannenhilfsfahrzeug" erreichen? Da darf man dann sogar Rundumleuchten und ähnliche Spässchen ungestraft montieren.

Bei uns Oldie-LKWlern ist auch Sonder-KFZ "Bautrupp" recht beliebt!

Markus
 
markk

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Musst sie ja nicht als Womo eintragen lassen - wenn sie demontierbar ist haben das sowieso nur die wenigsten TÜVer gemacht. Ist sie halt Ladung!

Markus
 
TJeepPir

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Wenn du privat einen Abschlepp-LKW hast, darfst du dann in D am Wochenende mit dem Jeep drauf rumfahren?
Oder fällt das auch unters LKW-Verbot?
 
markk

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Kommt darauf an wie der Abschlepper zugelassen ist und teilweise auch welches zulässige Gesamtgewicht er hat:

bei Zulassung "LKW":
- bei einem zGG bis 7,5 Tonnen darfst Du auch am Sonntag mit einem LKW als Einzelfahrzeug fahren.
- mit Anhänger ist Fahren am Sonntag grundsätzlich verboten (völlig egal bei welchem zGG des Zug-LKWs!)

bei "Sonder-KFZ
- keine Einschränkungen am Sonntag, unabhängig vom Gewicht und einem eventuellen Anhänger

Markus
 
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