Tja, da sind wir mit unserem Konstrukt gleich doppelt in den Boppes gekniffen: für TFL ist der innere Abstand zwischen den Leuchten zu klein (< 60cm) und für Positionslichter ist der äußere Abstand zur Fahrzeugaußenkante zu groß (> 40 cm).
Das ist immer das Problem, wenn Verordnungen und Richtlinien später in Umlauf gebracht oder geändert werden als die entsprechenden Anbauteile, die sie betreffen, auf den Markt kamen - so auch im vorliegenden Fall.
Den Startech CRD Frontschutz gab es ca. bis 2005 zu kaufen, die aktuell gültigen Richtlinien sind meist neueren Datums.
Und die haben auch nicht zwingend etwas mit 'typisch Deutsch' zu tun, der ganze neue Paragraphenmist kommt meist im Zusammenhang mit der EU-Homogenisierung.
Versuche heute mal, solch einen (oder ähnlichen) Frontbügel noch abgenommen und eingetragen zu bekommen, das ist nahezu unmöglich, die Prüforganisationen jagen einen nahezu alle vom Hof.
Stichwort 'Personenschutzbügel' - schon der Begriff ist absurd.
Aber sei's drum, mein Prüfer hat inzwischen resigniert und sieht's gelassen, genau wie ich...