Rugged Ridge XHD Frontbumper

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Survivor

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Moin zusammen,
da ich beruflich momentan in den USA unterwegs bin habe ich zugeschlagen und mir einen XHD Front- und Rearbumper geholt und auf die Reise geschickt. Natürlich inkl. einer Winch. 
 
Jetzt meine Frage: Wer hat diese eingetragen und würde mir aushelfen, mit einer Kopie von seinem Gutachten? Kann nur förderlich sein wenn zur Abnahme fährt :) 
 
Hoffe jemand von euch kann mir helfen. 
 
Gruß Arne
 

holo

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Seit wann gibts für die ein Gutachten?
Soweit mir bekannt wird die per Einzelabnahme eingetragen.
 
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sorry falsch ausgedrückt meinte eine Kopie der Eintragung, um ein zusätzliches Argument zu haben.
 
 
Und jetzt frage ich mich warum ich nicht das Thema abändern kann.... ;)
 
Voodoo1993

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Mal von meinen Erfahrungen ausgehend, ist die Kopie eines Fahrzeugscheins beim TÜV nicht mal das Papier wert auf dem sie Gedruckt ist. 
Wurde nicht akzeptiert. Er meinte sogar, das wenn etwas extrem über "Gefällichkeiten" eingetragen wurde das für den Besitzer sogar Konsequenzen  haben kann. 
Das ganze Problem bei der Sache ist die nötige abdeckung der Reifen nach vorne und einen aas zu finden der sich auskennt und gewillt ist sie einzutragen. Geht alles über §21. 
 
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Moin,
Danke für die Info. Ja gut dann sollte man das eher lassen mit dem Fahrzeugschein kopieren.

Hat sonst vlt noch jemand tips Argumente zum eintragen? Bis auf, dass es ein gerätetrager und keine Stoßstange ist welcher an einem Mehrzweckfahrzeug angebracht ist. Bin mit Einzel Abnahmen nicht wirklich erfahren da können tips nie schaden
 
Leberwurstbrot

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Ich denke du stellst dir das zu einfach vor mit dem eintragen. Das ist immer ein Kampf gegen Windmühlen. Einfach so sagen: Hey, hier Geräteträger auf Mehrzweckfahrzeug, trag mal ein, kannst du dir in 99% der Fälle abschminken. Der Gutachter muss wissen um was für ein Anbauteil es sich handelt: Wie verhält es sich beim Aufprall? Splittert es? Gerät es in Brand? Fussgängerschutz gewährleistet? Und und und..... Ohne Teilegutachten kann der Prüfer das nicht wissen, ergo kein Eintrag.

Eine brauchbare Möglichkeit ist es bei einem Offroad Tuner zu kaufen, die kennen TÜVler welche auch die Teile kennen. Kommen und sagen, ich hab das da und da gekauft, trägst du mir ein? Naja vergiss das auch mal ;)
 

tabasco

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Nach meinen nervenaufreibenden Erfahrungen mit dem Eintragen einer neuen Reifengröße (von 245 auf 265) auf OEM-Felgen, kann ich mir kaum vorstellen dass US-Ware ohne jedes "Zertifikat" eingetragen wird. Ich habe eine Menge Papier suchen, finden und vorlegen müssen und der TÜVler hatte auch einen guten Tag - deshalb hat es geklappt. Ich würde mich freuen wenn Du Deine kommenden Erfahrungen hier im Forum teilst.
 
Voodoo1993

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Survivor schrieb:
Moin,
Danke für die Info. Ja gut dann sollte man das eher lassen mit dem Fahrzeugschein kopieren.

Hat sonst vlt noch jemand tips Argumente zum eintragen? Bis auf, dass es ein gerätetrager und keine Stoßstange ist welcher an einem Mehrzweckfahrzeug angebracht ist. Bin mit Einzel Abnahmen nicht wirklich erfahren da können tips nie schaden
Es gibt keinen Geräteträger für KFZ, dies ist und bleibt Selbstfahrenden Arbeitsmaschienen und Baustellenfahrzeugen vorbehalten. Es macht kein Unterschied ob mit oder ohne Seilwinde.
 
US911

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Die XHD (zumindest die Front) wirst du in D nicht mehr legal eingetragen bekommen. Selbst wenn du einen Prüfer findest, der dir ohne Festigkeitsgutachten ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (ehem. Einzelabnahme) fertigt, so ist dieses schlichtweg ungültig und wird vom Nächsten ggf. wieder ausgetragen...US-Teile ohne Gutachten werden von seriösen Prüfern nicht mehr eingetragen.

Manche Importeure lassen auf eigene Rechnung ein Festigkeitsgutachten erstellen (Bsp Allrad-Schmidt für die XHD-Felge). Diese Gutachten kosten viel Material, welches zerstört wird und eine deutliche fünfstellige Summe. Daher werden die Gutachten nicht herausgegeben und Eintragungen sind nur im Haus möglich...
 
Leberwurstbrot

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@US911
Nur eine Verständnisfrage:
Du sagst der nächste Prüfer kann ggf. wieder austragen.
Wenn jetzt das Gutachten nicht herausgegebenen wird, müsste mal also zur nächsten HU wieder zum jeweiligen Händler, bzw. TÜV?
 
wjrobby

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Nach meinem Verständnis nach nicht, da ja - zwar nicht in deinen Händen - ein Gutachten vorhanden und hinterlegt ist..

In dem Fall hat auch der TÜF-Prüfer Zugriff darauf..

Gruß Robert.
 

JoergMoeller

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Hallo,
 
ich habe letztes Jahr eine XHD mit High Clearance Ecken und Schäkelabdeckung eintragen lassen (2016er Rubicon Unlimited). Gekauft bei 4-Kant-Offroad und Einbau/Eintragung durch den Servicepartner/TÜV Nord.
 
Aber ohne Händler/Servcepartner wird es vermutlich schwierig. Die wollen ihr KnowHow auch nicht an "Billigheimer" mit eigenen Teilen verschenken ;-)
 
Gruß
Jörg
 
 
 
US911

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Leberwurstbrot schrieb:
@US911
Nur eine Verständnisfrage:
Du sagst der nächste Prüfer kann ggf. wieder austragen.
Wenn jetzt das Gutachten nicht herausgegebenen wird, müsste mal also zur nächsten HU wieder zum jeweiligen Händler, bzw. TÜV?
Die Eintragung in der ZB1 verweist nur auf die Gutachtennummer. Das Gutachten sollte beim KBA einliegen bzw. zumindest bei der Prüfstelle, die die Abnahme gemacht hat. Bei solchen Begutachtungen werden inzwischen oft Fotos gemacht, um nachträgliche Veränderungen nachweisen zu können.

Ausgetragen wird, wenn ein Prüfer merkt, daß eine Eintragung durchgeführt wurde, die unzulässig war (die bekannten Gefälligkeitsgutachten) oder es zwischenzeitlich zu Rücknahmen von Gutachten gekommen ist...es kommt immer wieder zu Genehmigungsrücknahmen von Scheinwerfern mit e-Kennung oder zB Eintragungen von Heckspoilern (die sog. Biertheken).
Eine weitere Variante ist, wenn sich gegenseitig beeinflussende Teile (zB Fahrwerk u. Räder) vereinfacht nach 19.3 StVZO eingetragen werden, obwohl eine Einzelabnahme erforderlich gewesen wäre. Nicht autorisierte Prüforganisationen machen das leider gerne um die Kohle abzugreifen und den Kunden zu binden.
 

JoergMoeller

Guest
US911 schrieb:
Die XHD (zumindest die Front) wirst du in D nicht mehr legal eingetragen bekommen. Selbst wenn du einen Prüfer findest, der dir ohne Festigkeitsgutachten ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis (ehem. Einzelabnahme) fertigt, so ist dieses schlichtweg ungültig und wird vom Nächsten ggf. wieder ausgetragen...US-Teile ohne Gutachten werden von seriösen Prüfern nicht mehr eingetragen.

Manche Importeure lassen auf eigene Rechnung ein Festigkeitsgutachten erstellen (Bsp Allrad-Schmidt für die XHD-Felge). Diese Gutachten kosten viel Material, welches zerstört wird und eine deutliche fünfstellige Summe. Daher werden die Gutachten nicht herausgegeben und Eintragungen sind nur im Haus möglich...
 
Zumindest letztes Jahr wurde mir eine XHD mit High Clearance Ecken (und Schäkelabdeckungen als Auflage) vom TÜV Nord an meinem 2016er Rubicon Unlimited eingetragen.
 
Die Festigkeit der Stoßstange ist dabei vollkommen unerheblich, ist ja kein tragendes Teil. Fußgänger und Passantenschutz ist da eher das Thema. Wobei da wiederum, nach den Erläuterungen des örtlichen TÜV Sachverständigen, wiederum maßgeblich ist, nach welchen EU Vorschriften die Typzulassung erfolgt ist. Deshalb ist es tendenziell einfacher solche Dinge bei älteren Fahrzeugen eingetragen zu bekommen, weil die Vorschriften bei der Typzulassung noch nicht so streng waren. Die Sachverständigen tun sich, verständlicherweise, schwer damit Gutachten/Einzelabnahmen zu erstellen in denen z.B. der Fußgängerschutz gegenüber der Typzulassung verschlechtert wird.
 
Gruß
Jörg 
 
US911

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Stimmt, man unterscheidet in (ältere) nationale Betriebserlaubnis und EU-Betriebserlaubnis. Bei EU-BE darf nur nach EU-Recht eingetragen werden, bei nationaler BE können beide Rechtsgrundlagen dienen.

Festigkeitsgutachten täuschen von der Namensgebung her übrigens. Es geht dabei nicht nur um die Festigkeit des Materials, sondern natürlich hauptsächlich um Sicherheit und Verwendbarkeit im Geltungsbereich der Vorschriften.

Wenn ein Prüfer ohne Gutachten einträgt, steht er persönlich mit seinem guten Namen in der Haftung...er bescheinigt dann anstelle eines Prüfinstitutes die Unbedenklichkeit. Gegen die gültigen technischen Vorschriften, darf allerdings auch er nicht eintragen.
 

wrekki

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US911 schrieb:
Die Eintragung in der ZB1 verweist nur auf die Gutachtennummer. Das Gutachten sollte beim KBA einliegen bzw. zumindest bei der Prüfstelle, die die Abnahme gemacht hat. Bei solchen Begutachtungen werden inzwischen oft Fotos gemacht, um nachträgliche Veränderungen nachweisen zu können.

Ausgetragen wird, wenn ein Prüfer merkt, daß eine Eintragung durchgeführt wurde, die unzulässig war (die bekannten Gefälligkeitsgutachten) oder es zwischenzeitlich zu Rücknahmen von Gutachten gekommen ist...es kommt immer wieder zu Genehmigungsrücknahmen von Scheinwerfern mit e-Kennung oder zB Eintragungen von Heckspoilern (die sog. Biertheken).
Eine weitere Variante ist, wenn sich gegenseitig beeinflussende Teile (zB Fahrwerk u. Räder) vereinfacht nach 19.3 StVZO eingetragen werden, obwohl eine Einzelabnahme erforderlich gewesen wäre. Nicht autorisierte Prüforganisationen machen das leider gerne um die Kohle abzugreifen und den Kunden zu binden.
 
 
Darf ich hier nochmal kurz nachtreten?
 
Kann ich aus dem fett markierter Satz auch schließen, dass eine einmal eingetragene Frontstoßstange aus welchem Grund auch immer nach ein paar Jahren wieder ausgetragen wird und man folgerichtig eine anderen Stoßstange verbauen müsste um wieder eine Betriebserlaubnis zu erlangen?
 
monk

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Ja das kannst du daraus schließen. 
 

wrekki

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monk schrieb:
Ja das kannst du daraus schließen. 
 
Na das sind ja semi-optimale Aussichten.

Gibts denn Stoßstangen, bei denen das wahrscheinlicher bzw. weniger wahrscheinlich ist?
 
Stichwort
 
  • Material (Alu, Stahl) oder
  • Form (mit oder ohne Abdeckung Reifen) oder
  • Funktion (mit oder ohne Winde) oder
  • ?
 
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