Rotes Kennzeichen -Änderung

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Informationen zur neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) konnten für Kraftfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, sogenannte Oldtimer, und die an Veranstaltungen teilnehmen, welche der Darstellung und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen, rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 1. März 2007 ist ein Fahrzeug nunmehr nur noch Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Somit gilt, dass Oldtimer-Fahrzeuge,


die bereits ein rotes Kennzeichen haben, dieses im Rahmen des Bestandsschutzes auch weiterhin verwenden dürfen.
die älter als 20 Jahre sind und für die erstmals ein rotes Kennzeichn beantragt wird, dieses nur erhalten können, wenn der Antrag bis spätestens 27. Februar 2007 der Zulassungsbehörde vorliegt.
für die erstmals ab dem 1. März 2007 ein rotes Kennzeichen zugeteilt werden soll, mindestens 30 Jahre alt sein müssen. Dies gilt auch, wenn ein solches Fahrzeug zu einer bereits vorher bestehenden "Fahrzeugsammlung" hinzugefügt werden soll.

Quelle:
http://www1.dortmund.de/home/template0.jsp...0&nid=60475




Bis dato war es so:
Danke an Noppe von Ascona-cabrio (per Google rausgekramt) zur Benutzung hier im Forum:



Wie gut informierte Oldiebesitzer trotz lückenhafter Aufklärung in den Medien bereits wissen, konnte sich die vielerorts angepriesene Nachrüstung gerade der Youngtimer in den mittleren Hubraumklassen mit einem G-Kat auch bei sofortigem Steuernachlass nicht mehr ganz bis zum Stichjahr 2001 amortisieren. Dann nämlich ist die Stufe 2 der Kfz-Steuerreform in Kraft getreten und auch die bislang teuer nachgerüsteten Fahrzeuge werden nach gegenwärtiger Absicht erneut mit höheren Abgaben belastet. Grund hierfür sind neue Grenzwerte im Bereich der Schadstoffemission, die nicht mehr von allen Abgasreinigungsanlagen erreicht werden. Wer seinen Cabrio ganzjährig oder saisonal begrenzt uneingeschränkt fahren will oder auch nur ein Fahrzeug besitzt, wird entweder die Strafsteuer zahlen müssen oder eine solche Kat-Nachrüstung zur Linderung der horrenden Abgaben an Vater Staat erwägen.

Ein Betrieb mit dem sogenannten H-Kennzeichen kommt derzeit für diese Fahrzeuge nicht in Betracht. Das hier erforderliche Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren werden die ersten Ascona Cabrios erst im Jahre 2013 erreichen.

Eine denkbare Alternative bietet jedoch der mögliche Erwerb eines roten Oldtimer-Kennzeichens, ausgewiesen durch die Anfangsziffern „07“ auf roten Schildern. Dieses Kennzeichen kostet ca 200.--EUR Steuern im Jahr, unabhängig davon, wieviele Fahrzeuge damit bewegt werden.

Die Voraussetzungen, die zur Erteilung eines solchen 07-Kennzeichens führen, sind leider nicht bundesweit einheitlich geregelt. Vielmehr obliegt es den jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstellen vor Ort, ihre eigenen Spielregeln bei der Antragsbearbeitung aufzustellen. Obschon dieser Unübersichtlichkeit sind jedoch einige überregional wiederkehrende Richtlinien bekannt geworden. Sie sollen im nachfolgenden beschrieben werden, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch Änderungen am gleichen Ort sind schon bekannt geworden.

Als Einstiegsalter zur Eintragung auf „07“ gelten im Allgemeinen 20Jahre, die das Fahrzeug auf den Tag genau vollendet haben muss. Es reicht also nicht, dass sich das Fahrzeug im zwanzigsten „Lebensjahr“ befindet. Bei Nachweis eines besonderen Raritätenstatus‘ – Überlebensrate von bis zu 1000 Exemplaren laut KBA Flensburg – ist dieses Kennzeichen vereinzelt auch schon an 18 und 19-jährige Fahrzeuge ausgegeben worden.

Eine besondere „Spezialität“ ist das vereinzelt bekannt gewordene Ausklammern von Großserienfahrzeugen der Baureihen Golf I, BMW E12, MB W123 oder auch W114/115.

Zum besseren Verständnis darf ich an dieser Stelle einmal kurz auf den Bestimmungszweck dieses Kennzeichens eingehen:

Das rote 07-Kennzeichen ist eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Mathias Wissmann und als Sammlerkennzeichen im Sinne von Wechselkennzeichen gedacht. Nach Wissmann sollten ganze Sammlungen mit Fahrzeugen jenseits der 20-Jahres-Grenze im öffentlichen Straßenverkehr zwar rollfähig, nicht aber im Alltag bewegt werden dürfen. Schon allein deshalb fordern die meisten mir bekannten Zulassungsstellen zusätzlich ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug, bevor sie bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen das 07-Kennzeichen erteilen.

Was heißt aber nun „rollfähig“ im Sinne des Erlaubten?

Eine erste Antwort gibt zunächst das Gesetz in seiner 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind „Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts“ dienen.

Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das im Klartext: Wie schon der zuvor beschriebene Bestimmungszweck dieses Kennzeichens beschreibt, darf man mal fahren, sollte jedoch nicht tagtäglich damit „herumgurken“. Bei Schnee- und Regenwetter sollte der Oldie sowieso im trockenen stehen. Auch Staufahrten zur Rush-Hour wirken irgendwie peinlich und sollten tunlichst vermieden werden. Die Fahrt zum Oldtimer-Stammtisch ist ok, Fahrten zur Freundin oder Arbeit sind es nicht. Die Routen zur Tankstelle oder Waschbox sind legitim. Zum Aldi fährt man aber mit diesen Schildern besser nicht. Das strikte Einhalten der Straßenverkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt oberstes Gebot. Wer hier sündigt oder gar auf der Autobahn links außen links den Blinker setzt, hat nicht nur bereits mit seinem verstand, sondern sehr bald auch mit der Funkstreife ernsthafte Probleme. Das Kennzeichen ist dann meist endgültig weg – und es wir stets nur einmal vergeben. Zusätzlich erforderlich ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Nach den Vorschriften reicht es aus, dass die unternommenen Fahrten nachträglich notiert werden. Die Behörde muss sich jedoch jederzeit die Einsichtnahme in dieses Buch vorbehalten und darf sich diese Aufzeichnungen bis zu einem Jahr später noch vorlegen lassen.

Ganz allgemein gilt: 07-Kennzeichen zählen auch in den Augen der Polizeibehörden noch eher zu den Ausnahmeerscheinungen im Straßenbild. Man fährt quasi „stadtbekannt“ und sollte dementsprechend auch oldtimergerecht mit seinem Fahrzeug umgehen.

Welche Voraussetzungen müssen nun vor Ort beim Erwerb dieses Kennzeichens vorliegen?

1. Der Wagen sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen auch älter als 20 Jahre sein.

2. Das Fahrzeug muss „vorübergehend stillgelegt“ sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stillegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.

3. In den meisten bekannten Erteilungsfällen mußte ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.

4. Einige wenige Zulassungsstellen stellen das Vorhandensein von mindestens zwei Oldies zur Bedingung und verweisen hierbei auf die Funktion dieses Kennzeichens als Wechselkennzeichen. Mit „07“ dürfen bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden.

5. Das Kennzeichen selbst, nicht das oder die einzelnen Fahrzeuge bedürfen eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer. Die Prämie errechnet sich hier nicht – wie üblich – nach Fahrzeugalter, KW, Regional- oder Typenklassen, sondern allein nach dem Hubraum des hubraumstärksten Fahrzeugs. Ein Vergleich durch den Versicherungsmakler empfiehlt sich sehr, da nach meinen Erfahrungen je nach Versicherer doch recht starke Schwankungen bei der Prämie auftreten.
Die eigentlichen Probleme ergeben sich hier jedoch bei der Deckungszusage an sich: Wie schon einige Zulassungsstellen verweigern sich leider auch immer mehr Versicherer den oben genannten Großserienfabrikaten. Es muß also die geeignete Versicherungsgesellschaft vor der Antragstellung auf Erteilung des Kennzeichens bei der Kfz-Zulassungsstelle gefunden werden.

6. Neben einer Deckungszusage von Seiten des Oldie-Versicherers fordern einige Zulassungsstellen ein spezielles TÜV-Gutachten, das die Verkehrssicherheit des Oldies im Lichte eines – wenn auch eingeschränkten – Fahrbetriebs belegt. Dieses Gutachten kostet etwa 35,- EUR. Es ersetzt nicht die allgemeine Hauptuntersuchung nach § 29 StVO, sondern bleibt ein „07-Sondergutachten“.

Hinweis: Nach Erteilung des Kennzeichens sind die Oldies in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) von TÜV und ASU befreit.

Da aber etwaiger „Rest-TÜV“ verfällt, wird bei Wiederanmeldung des Fahrzeugs eine Vollabnahme fällig.

Soweit zu den Voraussetzungen. Wie stellt man nun den Antrag auf Erteilung des 07-Kennzeichens?

1. Zunächst ist das Einwohnermeldeamt aufzusuchen und dort ein Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister in Berlin geprüft, ob etwaige Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des begehrten Kennzeichens entgegenstehen. Das Einwohnermeldeamt ist anzuweisen, das angeforderte Führungszeugnis direkt an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden, die die nachfolgende Antragstellung als örtlich zuständig bearbeitet.

2. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos durch das Verfassen einiger kurzer Ausführungen, mit denen der Wille des Antragstellers zur fortlaufenden Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Ausfahrten zu bekunden ist.

3. Die Kfz-Zulassungsstelle fertigt im Zuge der Antragstellung Kopien der Kfz-Briefe sowohl des Alltagsfahrzeugs, als auch der für das Oldtimerkennzeichen vorgesehen Fahrzeuge an.

4. Die Kfz-Zulassungsstelle fordert außerdem einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an und läßt sich die Anzahl der dort vermerkten Strafpunkte mitteilen. Je nach Strenge vor Ort sind bei Erteilung des 07-Kennzeichens bis zu fünf Strafpunkte zulässig. Es sind jedoch nicht wenige Zulassungsstellen bekannt, die strikt null Punkte einfordern und andernfalls die Erteilung verwehren.

Nach dem Eintreffen sowohl des Zentralregisterauszugs aus Berlin als auch der Auskunft zum Punktestand aus Flensburg wird der Antragsteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm bei Vorliegen aller Voraussetzungen das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen „Besonderen Fahrzeugschein“, in den die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter eingetragen und vom Antragsteller unterschrieben werden. Dieses Fahrzeugscheinbuch wird regelmäßig zunächst für ein Jahr auf Probe erteilt, dann aber unbefristet verlängert.

Zwischen der Antragstellung und der Erteilung des Kennzeichens vergehen etwa sechs bis acht Wochen.

Allgemeines:

Das rote 07-Kennzeichen wird von nicht sonderlich fachkundigen Straßenhändlern gerne mit dem täuschend ähnlich gestalteten Händlerkennzeichen verwechselt und provoziert somit ungewollt lästiges Palaver an der Ampel oder auf dem Parkplatz. Das Händler- und das 07-Kennzeichen unterscheiden sich nämlich ausschließlich durch die Anfangsziffern „07“ oder „06“.

Freuen wir uns abschließend über die Existenz dieses Kennzeichens an sich. Nicht zuletzt der Initiative zahlreicher Oldtimervereine ist es zu verdanken, dass die bei einigen Versicherern und Zulassungsstellen vorgebrachte Formel, ein Oldtimer sei erst durch die verbliebene Reststückzahl von 1000 Fahrzeugen laut KBA Flensburg definiert, nunmehr endgültig vom Tisch ist.

Quelle:
http://www.ascona-cabrio.de/zulassung_mit_07.htm
 
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Hier noch eine gute Diskussion nach die sich mit der Neuordnung des o7er und H-Kennzeichens befasst.
http://forum.oldtimer-info.de/showmessages...&xid=861937

Sorry für das reinkopieren, aber ich denke, dass das Thema für einige von uns (ich BJ 78) sehr wichtig ist. :/
So, ich hoffe hier einen Anfangsbestand zusammengetragen zu haben, damit wir jetzt weiterschauen.
Obligatorische Frage: Weis wer was genaues, bzw. sitzt an der 'Quelle'?
 
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