Reifendruckkontrollsystem ein muss?

Diskutiere Reifendruckkontrollsystem ein muss? im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Ich möchte mir gerde Winterreifen für meinen Grand Cherokee 3.0, Baujahr 2015 zulegen. Die Sommerreifen haben das Reifendruckkontrollsystem.   ...
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Bjoern3355

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Ich möchte mir gerde Winterreifen für meinen Grand Cherokee 3.0, Baujahr 2015 zulegen. Die Sommerreifen haben das Reifendruckkontrollsystem. 
 
Muss ich bei meinen Winterreifen das RDKS dazu kaufen oder kann ich den Winterreifen auch ohne RDKS kaufen?
 
Gruß
Björn
 

wolke66

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Du willst doch hier eine verbindliche, rechtlich gesicherte Auskunft haben.
 
Die wird Dir keiner geben könnwn/wollen - nachher wird man noch verklagt.
Was hälst Du davon, wenn Du Dich im Internet selbst rechtlich schlau machst, ob Du so was "brauchst" .....
 
BTW:
Wieso sollte der Winter weniger "gefährlich" sein, als der Sommer?
 
 
 

hiaslV8

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Ich denke er wollte nur wissen ob es technisch möglich ist, die Sensoren weg zu lassen.

Btw: wieso brauchen wir plötzlich rdks? 50 Jahre gings ohne und plötzlich ist es Lebensgefährlich ohne? Ich finds reichlich überzogen das Thema....
 

Bjoern3355

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wolke66 schrieb:
Du willst doch hier eine verbindliche, rechtlich gesicherte Auskunft haben.
 
Die wird Dir keiner geben könnwn/wollen - nachher wird man noch verklagt.
Was hälst Du davon, wenn Du Dich im Internet selbst rechtlich schlau machst, ob Du so was "brauchst" .....
 
BTW:
Wieso sollte der Winter weniger "gefährlich" sein, als der Sommer?
 
 
 

Ich wollte eigentlich nur wissen ob das pflicht ist oder nicht. ich will keine verbindliche rechtsauskünfte. im internet habe ich recherchiert, bin aber nicht ganz schlau draus geworden.
 
Das hat alles nichts mit winter oder sommer zu tun sondern ich wollte nur den einen faktor dazu wissen.
 
 
deine antwort finde ich aber nicht sehr freundlich, man muss ja nicht gleich so antworten, finde ich.
 

Bjoern3355

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hiaslV8 schrieb:
Ich denke er wollte nur wissen ob es technisch möglich ist, die Sensoren weg zu lassen.

Btw: wieso brauchen wir plötzlich rdks? 50 Jahre gings ohne und plötzlich ist es Lebensgefährlich ohne? Ich finds reichlich überzogen das Thema....
 

genau das war meine frage. ich weiß nicht ob man das weglassen darf oder nicht. ich brauche diese anzeige auch nicht unbedingt.
 

MonsieurCB

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Ein Blick in die Betriebsanleitung würde ausreichen - da braucht man nicht lange zu "recherchieren":
Wenn RDKS im Auto vorhanden ist, dann MUSS man es auch nutzen - sonst kommt ständig eine
nicht löschbare Fehlermeldung. Gern geschehen ...
 
Wolf20VT

Wolf20VT

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Rechtlich ja,technisch nein! Hab in meinen Sommerrädern auch keine drin. Er bringt dann EINMALIG die Fehlermeldung im Display und beim nächsten Anlassen nicht mehr
 

MonsieurCB

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"Rechtlich ja,technisch nein!"
 
Tja, wem Technik und 240.- € Ersparniswichtiger sind
als der Verlust der Versicherungsdeckung im Ernstfall?
Muss jeder für sich entscheiden - aber dann darf man
auch keine Antwort erwarten .... :deal:
 

GCSummitDulmania

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Mal eine ganz blöde Antwort.
Wenn du nur Wintereifen montierst, bleiben die Sensoren drin. (so wie bei mir).
Hast du gleich andere Felgen, brauchst du wohl auch einen Satz Sensoren.
 

wolke66

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Bjoern3355 schrieb:
 
Ich wollte eigentlich nur wissen ob das pflicht ist oder nicht. ich will keine verbindliche rechtsauskünfte. im internet habe ich recherchiert, bin aber nicht ganz schlau draus geworden.
 
Das hat alles nichts mit winter oder sommer zu tun sondern ich wollte nur den einen faktor dazu wissen.
 
 
deine antwort finde ich aber nicht sehr freundlich, man muss ja nicht gleich so antworten, finde ich.
 

ok, in google eingegeben:
reifendrucksensoren pflicht
 
rausgekommen, als erstes:
http://www.auto-motor-und-sport.de/news/reifendrucksensoren-ab-november-2014-fuer-neuwagen-pflicht-8481282.html
Zitat daraus:
Von der Vorschrift betroffen sind neben Pkw auch kompakte Wohnmobile, die ab Werk bereits die entsprechende Zulassung besitzen, sowie Geländewagen, erkennbar an den Fahrzeug- Codes M1 oder M1G unter Ziffer J des Zulassungspapiers. Für all diese Fahrzeuge gilt: Ist ein direkt messendes System mit Sensoren installiert, müssen auch die Winterräder mit Reifendrucksensoren ausgerüstet werden
und weiter:
War es bislang möglich, winters auch ohne Sensoren zu fahren und die Warnung auszuschalten, ist dies bei Neufahrzeugen nun weder möglich noch zulässig.
 
Was bitte ist daran nicht zu verstehen und wieso sollte man daraus nicht schlau werden?
 
und dann noch:
BTW: über Sinn und Unsinn müssen wir über Sicherheitssysteme hier doch bitte nicht reden.
 
@hiaslv8:
das gleiche hat mein Vater damals über Sicherheitsgurte gesagt. 50 Jahre ohne, aber besser mit.
Ist wie z.B. mit Rauchmeldern.
 
Wer (wie ich) schon mal über die Autobahn gefegt ist und dann ne Meldung im EVIC bekommt, dass der Druck abgefallen ist, ist dankbar für diese Meldung, da ihm das wertvolle Sekunden verschafft. Ist aber ein anderes Thema.
Tatsache (für mich) ist, dass es sich hier um ein (für mich) wertvolles Sicherheitsmerkmal handelt, was auch genützt werden sollte, denn schließlich sind die Räder die einzige Verbindung zur Straße - das sollte einem wichtig sein.
 
Man hat nur ein Leben und es zu behalten, dafür sollte man auch die RDKs in "Kauf nehmen".
Da könnte (mit Verlaub) die Fragestellung auch lauten: "Hallo, ich habe mir ein Auto gekauft, das Sicherheitsgurte hat, muss ich die
jetzt anziehen, ist das Pflicht?"
 
JMHO
 

duedo

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Mein Freundlicher sagte mir, dass bei Neuzulassungen ab 2015 die Sensoren Pflicht sind......für mich ist das Pflicht, gibt mir mehr [emoji599]
 

MonsieurCB

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@Tom: Sorry, aber wenn ich ein rechtlich vorgeschriebenes Fahrzeugteil absichtlich außer Betrieb setze,
dann erlischt die Betriebserlaubnis - und damit der Versicherungsschutz - hat also mit meinen speziellen
Versicherungsbedingungen nichts zu tun, sondern mit allgemeiner Rechtsprechung - und gesundem Menschenverstand.
 
Und ich werde nie begreifen, warum Leute sich Autos für Zehntausende von Euro halten,
aber dann bei sicherheitsrelevanten Aspekten partout ein paar Kröten sparen wollen - aber das ist ein anderes Thema.
 
Allen noch einen schönen Sonntag - trotz Novemberblues & Sauwetter ...
 
BigDaddy911

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Tja und sollte ein Schaden eintreten ist es heutzutage einfach dies zu beweisen, einmal Analysegerät angeschlossen und schon werden die fehlenden Sensoren ausgespuckt :no:
Ist aber wie alles im Leben, jeder so wie er mag. Mich würde die ständige Fehlermeldung allein schon nerven. Ich mag es einfach nicht, wenn irgendwas in meinen Autos aufleuchten was nicht muss. Just my 2 Cents...
 

Det65

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BigDaddy911 schrieb:
Tja und sollte ein Schaden eintreten ist es heutzutage einfach dies zu beweisen, einmal Analysegerät angeschlossen und schon werden die fehlenden Sensoren ausgespuckt :no:
Ist aber wie alles im Leben, jeder so wie er mag. Mich würde die ständige Fehlermeldung allein schon nerven. Ich mag es einfach nicht, wenn irgendwas in meinen Autos aufleuchten was nicht muss. Just my 2 Cents...
und verlängert sich dadurch der Bremsweg ???   :wave:
 
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diddle65 schrieb:
und verlängert sich dadurch der Bremsweg ???   :wave:
 
Verstehe ich jetzt nicht :no:
Natürlich verlängern oder verkürzen Drucksensoren keinen Bremsweg!!
 
OldTom

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MonsieurCB schrieb:
@Tom: Sorry, aber wenn ich ein rechtlich vorgeschriebenes Fahrzeugteil absichtlich außer Betrieb setze,
dann erlischt die Betriebserlaubnis - und damit der Versicherungsschutz - hat also mit meinen speziellen
Versicherungsbedingungen nichts zu tun, sondern mit allgemeiner Rechtsprechung - und gesundem Menschenverstand.
 
Und ich werde nie begreifen, warum Leute sich Autos für Zehntausende von Euro halten,
aber dann bei sicherheitsrelevanten Aspekten partout ein paar Kröten sparen wollen - aber das ist ein anderes Thema.
 
Allen noch einen schönen Sonntag - trotz Novemberblues & Sauwetter ...
Auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, muss die Versicherung leisten! Sie kann aber, den Versicherungsnehmer  an dem Schaden beteiligen (bei mir mit bis zu 5.000.- Euro) vorausgesetzt der Grund der zur Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat steht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall. Ohne diesen kausalen Zusammenhang muss die Versicherung in vollem Umfang leisten!
 
Das ist die allgemeine Rechtsprechung.
 
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