Referenzzahl Serienscheinwerfer

Diskutiere Referenzzahl Serienscheinwerfer im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; meine lieben schlauberger. wer von euch kennt denn die referenzzahl der serienscheinwerfer beim 2011er modell ? zitat: Ref. 50, 40, 37,5, 17,5...
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flusenschorsch

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meine lieben schlauberger.


wer von euch kennt denn die referenzzahl der serienscheinwerfer beim 2011er modell ?

zitat:

Ref. 50, 40, 37,5, 17,5 und 12,5:
Die Referenzzahl (Ref.) ist ein Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut
ECE- Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 100 pro Fahrzeug nicht
überschreiten. Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmäßigen Fernlichts
(linker und rechter Hauptscheinwerfer) zuzüglich der Werte weiterer montierter
Fernscheinwerfer. Der Wert ist auf der Streuscheibe zuge lassener Scheinwerfer
eingetragen.


jetzt stecken da bei mir hella-scheinwerfer drin. habe bei hella angerufen, hab denen alles telefonisch durchgegeben was da so an zahlen und buchstaben zu finden war. die hochqualifizierte fachkraft bei hella konnte mir nicht sagen wie nun die referenzzahl lautet, was mich aber auch nicht weiter verwunderte....
ich vermute es könnte "20" sein, das passt aber nicht zu den üblichen zahlen, siehe zitat.
weiß einer von euch bescheid ?

ps: habe den tüffer gefragt wegen den halterungen. die haben nix gegen selbstbau, wenn man unten vor dem kühler ungefähr in der höhe des eu-kuchenblechs bleibt...
 

flusenschorsch

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keine aw weil:....

frage falsch gestellt ?

niggese wissen ?

interessiert keine sau ?

tüv-zulässigkeit macht einsam ???
 
SRT6

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keine antwort, weil keine Ahnung.
Problem nicht erkannt.
soll ich jetzt an meinem scheinwefer nach nummern gucken gehen? wenn ja welche?

:wave:
 

flusenschorsch

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eine genauere erklärung wird hier latürnich die garantierte inquisition der tüv-hasser & drauf-shicer auf den plan rufen. hab eh schon lange nicht mehr aufs maul bekommen.... also denn:

- ich will mehr licht am jeep

- ich will dasses tüv-zugelassen ist, also legal

- über 1000 euronen geb ich erst dann aus, wenn mit zusatzscheinwerfern nix gescheites hinzukriegen ist.

- eine der regeln von zusätzlich drangebauten brennern ist die sog. referenzzahl. diese darf bei fernlicht in teutonien 100 in summe nicht übersteigen.

- jede zugel. funzel hat irgendwo am glas disse zahl stehen; siehe textauszug oben

- diese zahlen sind üblicherweise Ref. 50, 40, 37,5, 17,5 und 12,5.

- sone zahl finde ich auf der streuscheibe bei unserer karre nicht.

- da steht aber ne einsame 20. DIESE ZAHL ENTSPRICHT ABER NICHT DEN BISHER MIR BEKANNTEN !!!! DAS WUNDERT MICH !!!!

- es steht aber "HELLA" auf dem scheinwerfer

- der hella-mitarbeiter konnte das rätsel nicht lüften (was mich nicht wundert)

- ich möchte die referenzzahl meiner serienscheinwerfer kennen, um danach entscheiden zu können, welche funzeln ich mir aus dem unbegrenzten scheinwerfermarkt aussuche.

- bei zusatzscheinwerfern mit dem referenzwert 50 pro stück, mach ich die nacht zum tag, aber dann dürfen die serienscheinwerfer (offiziell) nicht mit an sein, weil die summe 100 überschritten würde

- angenommen die serienscheinwerfer haben die referenzzahl 20 pro stück, sind das addiert 40. nun haben wir noch 60 bis zur 100. dann könnte ich noch zwei zusatzscheinwerfer dranbasteln mit einer referenzzahl von je 30. in dieser konstellation dürften dann die serienfernscheinwerfer und die zusatzfernscheinwerefer GEMEINSAM leuchten und es wäre im bereich der stvo legal.

- die beiträge:

"was machste dir sone waffel, scheiß auf den tüv, knall dir´n paar ordentliche brenner dran, wenn de zum tüv musst schraubste se eben ab... usw." würden mich jetzt nich so wirklich weiterbringen.


ist jetzt das problem hinreichend beschrieben ?
 

jfberlin

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Ich habe soeben nachgesehen, und die Referenzzahl 20 rechts vom CE -zeichen abgelesen. Eine kurze Recherche hat gezeigt, dass auch andere Hella-Scheinwerfer, z. B. beim G 280 und bei Land Rover die 20 haben.
Wenn ich das richtig gelesen habe, darf die Gesamtsumme aller Referenzzahlen 100 nicht überschreiten und die Summe der Referenzzahlen aller gleichzeitig eingeschalteten Scheinwerfer nicht höher als 75 sein.
Viele Grüße
Jens
 

flusenschorsch

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die Summe der Referenzzahlen aller gleichzeitig eingeschalteten Scheinwerfer nicht höher als 75 sein.
Viele Grüße
Jens

danke für deine mühe.
wo is das mit der 75 her ? das würde ja den wert noch einmal nach unten setzen.... ich meine 100 is bei fernlicht rischtisch
 

jfberlin

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danke für deine mühe.
wo is das mit der 75 her ? das würde ja den wert noch einmal nach unten setzen.... ich meine 100 is bei fernlicht rischtisch
Ich habe mal eben in der ECE Regelung Nr. 48, Pkt.6.1.9.1 nachgesehen, und du hast recht, 100 ist richtig. Es ist immer besser, direkt bei der Quelle nachzusehen.
Die Regelung findest du hier unter R48 http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=58354#doc20394bodyText3
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Der einzig mir bekannte Trick wäre die zusätzlichen Fernleuchten als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren, allerdings dürfen die dann nicht während der Fahrt leuchten, von innen abschaltbar sein, mit Warnleuchte usw...hat der ganze Krimskrams...man müsste direkt mal nachsehen, was es als Ordnungswidrigkeit kosten würde, falls man die mal hat "vergessen" abzuschalten... :jester:

Zurück zum Thema...die 75 sagt mir auch was...


:wave:
 

jfberlin

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Der einzig mir bekannte Trick wäre die zusätzlichen Fernleuchten als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren, allerdings dürfen die dann nicht während der Fahrt leuchten, von innen abschaltbar sein, mit Warnleuchte usw...hat der ganze Krimskrams...man müsste direkt mal nachsehen, was es als Ordnungswidrigkeit kosten würde, falls man die mal hat "vergessen" abzuschalten... :jester:

Zurück zum Thema...die 75 sagt mir auch was...


:wave:
Gerade das will flusenschorsch ja alles nicht. Die 75 ist der alte Wert. Die aktuelle Regelung siehe oben.
 
Albatross

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@ Flusenschorsch
... jetzt hast du erreicht das alle mit der Lupe ihre Scheinwerfer beglotzen
habe bei meinen Zusatzscheinwerfern die Zahl 12 gefunden , Biluxbirnen normal 35/45 W oder so, ich habe jedoch Halogen 45/60 mit Biluxsockel drinne.
ergo: besorge dir Lampen mit niedrige Referenzzahl...weil Biluxbirnen normal... und mache hellere rein... Die Zahl ändert sich nicht
Gruß
 

Wakeboard

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Hallo,

Ist das mit der Referenzzahl nur eine deutsche "Erfindung" oder gilt das fuer die ganze EU????

Also hier in Skandinavien gibts dass nicht.
Wenn Du der Meinung bist 5 Zusatzscheinwerfer mit jeweils 100 Watt haben zu muessen dann ist das OK.
Den TUEV interessiert das nicht.
Einzigste Bedingung das man die Scheinwerfer mit den Fernlichtschalter ausschalten kann.
Ich mach mir jetzt natuerlich Gedanken wenn ich mal nach D komme das ich den ganzen Scheiss abbauen darf.

Wäre fuer Tips dankbar

Wakeboard
 

flusenschorsch

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in schweden brauchst du das zeugs auch. wenn du nem elch die beine wegsemmelst und der dann aufs auto plumpst.... siehste alt aus.
 

jfberlin

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Ist das mit der Referenzzahl nur eine deutsche "Erfindung" oder gilt das fuer die ganze EU????

Also hier in Skandinavien gibts dass nicht.
Wenn Du der Meinung bist 5 Zusatzscheinwerfer mit jeweils 100 Watt haben zu muessen dann ist das OK.
Den TUEV interessiert das nicht.
Einzigste Bedingung das man die Scheinwerfer mit den Fernlichtschalter ausschalten kann.
Ich mach mir jetzt natuerlich Gedanken wenn ich mal nach D komme das ich den ganzen Scheiss abbauen darf.

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Wakeboard
Schweden ist den ECE Regelungen auch beigetreten. Siehe hier unter Nr. 5 http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
 

Rainulf

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Wenn Du nach D kommst, wirst Du erstmal an der Grenze gefilzt und Dein Auto auseinander genommen - nur das das klar ist!!!!

Quatsch... Wenn Du ein Schwede mit einem schwedischen Auto bist (schwedisches Kennzeichen), dann gelten auch "Deine" Landesgesetze... ausser Du meinst, mit deinen Flakscheinwerfern andere Autos blenden zu müssen.

.02
Indy
 
Albatross

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Ich mach mir jetzt natuerlich Gedanken wenn ich mal nach D komme das ich den ganzen Scheiss abbauen darf.
....
Falls du umziehen solltest.... behalte einen Zweitwohnsitz da oben incl Nummernschilder.... Hat bei eventuellen Knöllchen ungeheure Vorteile...
Gruß
 

Wakeboard

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Schweden ist den ECE Regelungen auch beigetreten. Siehe hier unter Nr. 5 http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen
Hallo,

Die ECE Regelung sagt aber Nicht aus das es in Schweden die Referenzzahl-Bestimmung gibt.
Laut Aussage des TUEV´s hier gibt es KEINE Begrenzung fuer den Fernlicht-Bereich.
Du hast deine 50 oder 55 Watt Birne als Abblendlicht und der Rest deine Sache.

Wakeboard
 

Wakeboard

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Falls du umziehen solltest.... behalte einen Zweitwohnsitz da oben incl Nummernschilder.... Hat bei eventuellen Knöllchen ungeheure Vorteile...
Gruß
Hallo,

Schon allein der Referenzzahl-Mist und die Buerokratie ist Grund genug hier zu bleiben.

Und Offroader Clubs gibt es hier auch.

http://offroadershaggum.com/


 
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...er ist allerdings deutscher mit einem schwedischen auto... :jester:
Könnte wenn er seinen (Erst)Wohnsitz hier dann wieder hat Probleme geben.....

http://www.frag-eine...-__f115670.html

Ansonsten wären auch alle meine PKW in den Niederlanden oder UK zugelassen.........

zur ursprünglichen Frage zurück.
Stehen die Werte auf den Scheinwerfern aus dem Zubhör drauf ? Ansonsten ist es ja auch garnicht nachverfolgbar ?
Die Sache mit den Arbeitsscheinwerfern ist so nen Ding......
Wenn ich Winde, Dachzelt usw. dran hätte würde ich da auch was machen. Bzw. wenn ich Winde dran habe werde ich dafür auch noch nen Arbeitslicht dran bauen.
Dann kann man das auch vernünftig begründen. Aber kein Offroad Zubehör aber 15 Arbeitsscheinwerfer ???? Da würde ich als Polizist/TÜV auch Nein sagen.
 
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