Ich denke, sie wollten ihn einfach vom Hof haben, auch wenn er nicht recht hatte. Manchmal muss man eben einfach nur penetrant sein, dann klappts trotzdem. Wenn Sitze mit wenigen Handgriffen ohne Werkzeug rückbaubar sind, dann gelten sie als vorhanden, auch wenn sie ausgebaut sind. Sitze also, die vom Hersteller mit einen Entriegelungsmechanismus zur Entnahme versehen sind, dürfen daher entfernt werden, wenn Gurte integriert sind, dann inklusive diesen. Deshalb ist es beim Bulli (mit Schienensystem!) auch zulässig. Genau so zulässig ist es z.B. die Rückbank des TJ dauerhaft zu entfernen, da sie mit einem Handgriff entriegelt und auch wieder verriegelt wird. Die Gurte hingegen sind verschraubt. Die müssen dauerhaft im Fahrzeug bleiben und können beim Fehlen beanstandet werden. Die gesetzliche Regelung dazu ist klar und unmissverständlich. Es geht um ausgewiesene nicht um tatsächlich vorhandene Sitzplätze.
§35a StVZO
(7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, dass ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.