neuer Tacho? - TÜV ja oder nein

Diskutiere neuer Tacho? - TÜV ja oder nein im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Da es in meinem Einbauthread zum JPro zu durchaus berechtigten Fragen zum Thema TÜV kam, hier der Verlauf und die Hoffnung auf Aufklärung...
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Da es in meinem Einbauthread zum JPro zu durchaus berechtigten Fragen zum Thema TÜV kam, hier der Verlauf und die Hoffnung auf Aufklärung.

Getrennt hab ich die Themen, da es im JPro Thread um den JPro geht und nicht um TÜV


Tolles Ding und super Bericht, danke!

Warst Du schon beim (bzw. mußt Du zum) TÜV wg. Kontrolle (und Eintrag) der neuen Geschwindigkeitsanzeige?

Wird beim JK der km-Stand im Tacho gespeichert? Vermutlich ist der km-Stand im JPro frei programmierbar, oder?
TÜV ist nicht notwendig. Das originale Einbauinstrument hat weder eine E Nummer, noch sonst irgendeine europäische Prüfnummer. Geeicht ist dort ebenfalls nix.

Ein Kombiinstrumwent muss nur die entsprechenden, genormten Anzeigen darstellen können.

Der KM Stand inkl. weiterer Daten aus den STG´s wird synchronisiert, siehe Bild weiter oben,. Eine manuelle Manipulation ist nicht möglich.
 
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EvoErik

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Die Frage nach dem TüV war jetzt nen Witz oder?
Oh nein, denn wir sind ja schließlich in Deutschland. :banghead: Da muß doch alles seine Ordnung haben. :banghead:
StVZO § 57. Aus dem gleichen Grund überprüft der TÜV Deinen Tacho bei Reifen mit anderem Abrollumfang etc. Der original Tacho war Teil der ursprünglichen Betriebserlaubnis.
 
OldTom

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Ich bin da eher bei Dreamland.
Der TÜV überprüft keine Tachos! Und bei einer Änderung der Reifengröße, wird die Toleranz der Geschwindigkeitsabweichung nur geprüft, wenn kein Gutachten vorliegt das die Richtigkeit bescheinigt. Ansonsten interessiert das keinen TÜV welche Uhr da verbaut ist.
 

kb1089

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§ 57 STVZO

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.



(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.


Eine Eichung oder anderweitige Zulassung ist nicht vorgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem TÜV frei insofern er das möchte die Abweichung der Geschwindigkeits und Wegstreckenmessung zu ermitteln und zu überprüfen ob diese im Toleranzbereich liegt. Wenn ein Fahrradtacho die entsprechend vorgeschriebenen Warneinrichtungen die im Anhang zu § 57 beschrieben werden anzeigen könnte würde es auch dieser tun ;-)

Vorschriften mit Zulassungauflagen existieren nur für Anlagen zur Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Fahrtenschreibern.

Deswegen kann man LOF Fahrzeuge (quads etc.) Mit dem Billig Digitaltacho aus Kumbuktistan der da montiert ist zulassen. Solange die Warnleuchten für Warnblinkanlage, Nebelsschlussleucht etc. zusätzlich angebracht werden. Der Wegstrecken und Geschwindigkeitsmesser wird hierbei weder auf Genauigkeit noch sonst wie geprüft. Er ist vorhanden = ausreichend. Zulassungsrechtlich müssen LOF die gleichen Bedingungen wie andere mehrspurige Kraftfahrzeuge erfüllen, mit Ausnahme der Abgas und Geräuschvorschriften.


Wer es ganz genau haben will kann hier die entsprechend gültige EU Vorschrift einsehen. Diese geht ja ohnehin über nationales Zulassungsrecht und sagt nichts anderes: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32000L0007&from=EN
 
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MoabUnlimited

MoabUnlimited

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Bei Umbauten z.B. auf einen Fahrradtacho musste dieser die max. Geschwindigkeit des Fahrzeugs anzeigen können und eine Beleuchtung wurde auch immer gefordert.
Beleuchtung steht ja für Sichtbarkeit bei schlechtem Licht.
So war es zumindest früher mal.
Dann kam irgendwann ein Sigma BC der bis 300 km/h ging, dazu eine Lampe die wie eine Hutmutter mit Loch aussah und alle waren zufrieden.

Servus
Rainer
 
LionRH

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also ich kann mich noch gut an die CarHifi zeit ende der 90er anfang 2000 erinnern. da haben wir die ersten aus china verfügbaren 7zoll TFT Displays anstelle des Tachos eingebaut... der Tacho kamm dann mit verlängertem kabelbaum hinter dem handschuhfach oder in die Reserveradmulde... gut beleuchtet wurde das ganze dann mit ner cmos kamera abgefilmt und auf dem display wiedergegeben um dem TÜV gerecht zu werden... war schon irre aufwand damals.

toll das es heute solch Plug & Play Lösungen gibt... mir würden am TJ ja schon weiße Tachoblätter reichen 🤣
 
Headman

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Moin,

der Geschwindigkeitsmesser ist definitiv in der Gesamtbetriebserlaubnis des Fz - heute der im Rahmen der EG Typen. mit erfasst. Nicht zu vergessen heute die vorgeschriebene Nachweise nach EMV für Elektronische Bauteile.

Aber ich finds trotzdem cool und es muss erst mal einer als nicht Original erkennen. ;)

G H
 
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kb1089

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Weil ich gerade drüber gestolpert bin. Das Jpro ist CE Zertifiziert. Sonst dürfte man es in der EU nicht verkaufen. Damit ist es hinsichtlich Elektro Magnetischer Verträglichkeit geprüft.

Teil der Homologation ist ein Geschwindigkeitsmesser sowie das vorhanden sein der vorgeschriebenen Kontrolleuchten. Eine Benennung des Teils explizit in Typ oder Nummer gibt es nicht. Zum Erhalt der Homologation würde ein Fahrradtacho und 10 Kontrollampen die man ins Amaturenbrett bohrt ausreichen.

Damit gibt es keine Einschränkung hinsichtlich der Konformität mit der bestehenden Homologatiom durch den Tausch gegen bspweise das Jpro.

Selbstverständlich steht es dem TÜV frei bei der HU die korrekte Anzeige der Geschwindigkeit im vorgeschriebenen Toleranzbereich zu prüfen. Das heisst der Tacho muss ab < 50km/h voreilen und das max bis 7% des Skalenendwertes.
 
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