Dreamland
Member
...am besten gar nicht erst eintragen lassen. Dann gibt's auch keine Diskussion ob die Eintragung legal oder illegal ist oder den neuen EU Richtlinien entspricht....
Meine Empfehlung wäre, sich das genau anzuschauen bevor es jemand anderes tut. Für Stossfänger gelten uneingeschränkt alle Auflagen aus dem genannten Gesetz. Fussgängerschutz etc. Hinzukommen Mindestradien der Kanten, hervorstehende Teile etc. Jeder Polizeibeamte der in entsprechenden Sokos arbeitet und ausgebildetet ist weiß das. Deswegen werden Stoßfänger mit ABE ja auch zugemauert mit Teilen die genau diese Vorraussetzungen dann erfüllen. Das war beim TÜV Saar und Rheinland nicht möglich weil es schlichtweg gegen Homologationsrecht verstößt unter das dein Fahrzeug fällt.Hallo Leute.
Hab die Stoßstangen nicht als Geräteträger.
in der Zulassung steht, STOSSF. VO. HERST. ROCKS, KENNZ.XXXXX - AL M. U.STOSSF. HI……….
Diese war beim TÜV SAAR und Rheinland nicht möglich, laut den Firmen die ich
angeschrieben habe. Hatte dann beim TÜV Hessen eine Einzelabnahme bekommen für beide
Stoßstangen. Die trugen mir das als Stoßfänger ein.
Gruß Stefan
Das halte ich immer noch für sehr weit hergeholt. Wenn ein anerkannter Sachverständiger das einträgt und du im Nachhinein auch nichts daran veränderst, warum solltest du dann dafür haftbar sein? Bitte nenne mir doch mal einen Fall wo das ganze so wie du es schilderst vor Gericht verhandelt wurde und dementsprechend ausgegangen ist.Meine Empfehlung wäre, sich das genau anzuschauen bevor es jemand anderes tut. Für Stossfänger gelten uneingeschränkt alle Auflagen aus dem genannten Gesetz. Fussgängerschutz etc. Hinzukommen Mindestradien der Kanten, hervorstehende Teile etc. Jeder Polizeibeamte der in entsprechenden Sokos arbeitet und ausgebildetet ist weiß das. Deswegen werden Stoßfänger mit ABE ja auch zugemauert mit Teilen die genau diese Vorraussetzungen dann erfüllen. Das war beim TÜV Saar und Rheinland nicht möglich weil es schlichtweg gegen Homologationsrecht verstößt unter das dein Fahrzeug fällt.
Auch wenn Sie jetzt so eingetragen ist. Die Nachweisführung das Sie in zig Punkten den geltenden Auflagen widerspricht dauert 5 Minuten und die Abnahme ist ungültig. Sollte das nach einem Unfall passieren kann dir eine unverhältnismässige Erhöhung der Betriebsgefahr nachgewiesen werden und die Untersagung der Regulierung durch die Versicherung.
[...]
Du bist strafrechtlich nicht zu belangen für Dinge die du umbaust die vom Sachverständigen abgenommen worden. Wird in einer Nachprüfung aber ein erhebliche Abweichung zu den Vorschriften festgestellt folgt das unweigerliche. Zwangsstillegung, Rückbau etc.Das halte ich immer noch für sehr weit hergeholt. Wenn ein anerkannter Sachverständiger das einträgt und du im Nachhinein auch nichts daran veränderst, warum solltest du dann dafür haftbar sein? Bitte nenne mir doch mal einen Fall wo das ganze so wie du es schilderst vor Gericht verhandelt wurde und dementsprechend ausgegangen ist.
Du bist Laie und wendest dich an einen Profi der dafür Studiert (Master oder Bachelor + 6 Monate Ausbildung als Prüfingenieur + zusätzlich 2 Monate für Technische Abnahmen (Quelle: Wie Sie Prüfingenieur/in werden | TÜV NORD Partner)) hat und noch zig Lehrgänge besucht hat, um den Kram abnehmen zu dürfen. Ggf. gibt es sogar noch eine Bündelungsbehörde, wo ein zweiter Profi dann sitzt und das ganze durchwinkt. Da bist du als Laie aber garantiert raus, wenn es später heißt: Das hätte so nicht abgenommen werden dürfen.
Natürlich hat man als Fahrzeughalter eine gewisse Führsorgepflicht. Die hört aber da auf, wo ein Profi übernimmt ..
Grüße
Solche Fälle such ich schon seit Jahren…Hast du da ggf. aktuelle Gerichtsentscheidungen von höheren Instanzen ?Zivilrechtlich gibt es zig Beispiele dazu das Versicherer vor Gericht mit der These, der Halter hat mit seinem Handeln die Betriebsgefahr unzulässig erhöht und zwar ohne jede sachliche Notwendigkeit, erfolg haben und zumindest teilweise Schadensersatzansprüche abwälzen.
Die Rocks Exp hat keinerlei Teilegutachten.@Stefan62 Zur Rocks hast du ja ein Gutachten dazu bekommen, sind die Schäkelplatten mit Schäkeln Bestandteil des Gutachtens, oder hast du die als „Zubehör“ dazu bekommen. Sieht aus, als hättest du zumindest die Gummischoner drauf
Die Abnahme erfolgt nach 19.2 STVZO. Als Einzelabnahme. Es gibt weder Material noch Festigkeitsnachweis dazu. Vergleichsgutachten gibt es bei Einzelabnahmen nicht da Einzelfall. und das geht auch in Hessen als Grräteträger. Hier greift nichtmal mehr die STVZO als Grundlage da EU Recht über nationales Zulassungsrecht geht. Die Frage ist eher ob der Knabe in Hessen das machen willDie Schäkel / Platten sind seit eh und jeh das Problem von allen Stoßstangen, auch vor dem „verschärften“ Fußgängerschutz ab Bj. 2019 und selten Bestandteil der Gutachten.
Wenn die Rocks kein Gutachten hat, müsste sie mindestens per Vergleichsgutachten abgenommen worden sein.
Beim Tüv Hessen reicht kein Material-/Festigkeitsgutachten mehr.
Bei einem CJ7 kannst du hinbauen was du willst wenn es ein Geräteträger ist und Radabdeckung etc. gegeben ist.Schon mal dran gedacht, daß die Plaste Stoßstange Fußgänger schützt? Hier wird seitenlang darüber argumentiert, wie man aus kosmetischen Gründen den Fußgängerschutz umgehen kann. Versteh ich nicht. Ich hätte (und hatte, bei meinem CJ7) auch gerne was schickes aus Stahl. Die gesunden Knochen eines Fußgängers zwingen mich aber zu Kompromissen grrrknurr.
Und damit kannst du leben?Sinnlos. Ist aber halt so.