Neue Stoßstange für den Wrangler JK

Diskutiere Neue Stoßstange für den Wrangler JK im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; ...am besten gar nicht erst eintragen lassen. Dann gibt's auch keine Diskussion ob die Eintragung legal oder illegal ist oder den neuen EU...
Dreamland

Dreamland

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...am besten gar nicht erst eintragen lassen. Dann gibt's auch keine Diskussion ob die Eintragung legal oder illegal ist oder den neuen EU Richtlinien entspricht....
 

landyhannes

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" Mir ist klar das ich damit keinen Beifall ernte. ;- " Richtig.
Aber zumal sich der Threaderöffner ohnehin nicht mehr gemeldet hat, können wirs auch dabei belassen....
H.
 
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MoabUnlimited

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Seltsam, es sind aber auch immer die Gleichen, die sich jedesmal über rechtliche Hinweise aufregen.
Manchmal habe ich das Gefühl, deren heile (Traum-)Welt wird dadurch zerstört und sie wollen die Realität nicht wahrhaben und akzeptieren.

Bei den Folgen, die einen im Extremfall treffen können finde ich einen fundierten Hinweise jedenfalls sinnvoller als Stammtisch-Genörgel dagegen.

Nicht jeder kennt sich im Detail aus und so mancher ist froh zumindest zu wissen mit welchen Problemen er ggf. konfrontiert werden kann bzw. wie er sie sogar umgehen könnten.
Gerade das Thema Geräteträger zeigt das hier doch deutlich.
Oder wusstet Ihr das alle, außer mir? (Betrifft mich aber auch nicht)

Zerreden muss man es nicht, aber das passiert nicht mit einem dezenten Hinweis, sondern mit den darauf folgenden Beschwerden darüber.

Nix für ungut
Rainer
 
Stefan62

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Hallo Leute.
Hab die Stoßstangen nicht als Geräteträger.
in der Zulassung steht, STOSSF. VO. HERST. ROCKS, KENNZ.XXXXX - AL M. U.STOSSF. HI……….

Diese war beim TÜV SAAR und Rheinland nicht möglich, laut den Firmen die ich
angeschrieben habe. Hatte dann beim TÜV Hessen eine Einzelabnahme bekommen für beide
Stoßstangen. Die trugen mir das als Stoßfänger ein.
Gruß Stefan
 

kb1089

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Hallo Leute.
Hab die Stoßstangen nicht als Geräteträger.
in der Zulassung steht, STOSSF. VO. HERST. ROCKS, KENNZ.XXXXX - AL M. U.STOSSF. HI……….

Diese war beim TÜV SAAR und Rheinland nicht möglich, laut den Firmen die ich
angeschrieben habe. Hatte dann beim TÜV Hessen eine Einzelabnahme bekommen für beide
Stoßstangen. Die trugen mir das als Stoßfänger ein.
Gruß Stefan
Meine Empfehlung wäre, sich das genau anzuschauen bevor es jemand anderes tut. Für Stossfänger gelten uneingeschränkt alle Auflagen aus dem genannten Gesetz. Fussgängerschutz etc. Hinzukommen Mindestradien der Kanten, hervorstehende Teile etc. Jeder Polizeibeamte der in entsprechenden Sokos arbeitet und ausgebildetet ist weiß das. Deswegen werden Stoßfänger mit ABE ja auch zugemauert mit Teilen die genau diese Vorraussetzungen dann erfüllen. Das war beim TÜV Saar und Rheinland nicht möglich weil es schlichtweg gegen Homologationsrecht verstößt unter das dein Fahrzeug fällt.

Auch wenn Sie jetzt so eingetragen ist. Die Nachweisführung das Sie in zig Punkten den geltenden Auflagen widerspricht dauert 5 Minuten und die Abnahme ist ungültig. Sollte das nach einem Unfall passieren kann dir eine unverhältnismässige Erhöhung der Betriebsgefahr nachgewiesen werden und die Untersagung der Regulierung durch die Versicherung.

Die Hintere Stoßstange ist als solche Problemlos eintragbar, da hier eine rechtliche Anforderungen gestellt werden.

Wo kein Kläger da kein Richter. Wo ein Kläger da ein Fall. Das liegt in der Verantwortung eines jeden Einzelnen.
Die Aussage es war ja eingetragen rettet nicht und verhindert auch nicht die Konsequenzen.

Aufgrund der Rechtsgrundlagen gibt es nur einen Weg. Eintragung als Geräteträger unter Verwendung eines Gerätes, in diesem Falle eine Winde. Sei sie noch so billig oder sonst sowas. Das Argument die Originalstoßstange fand ich hässlich amüsiert jeden Staatsanwalt.
 
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Foley

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Meine Empfehlung wäre, sich das genau anzuschauen bevor es jemand anderes tut. Für Stossfänger gelten uneingeschränkt alle Auflagen aus dem genannten Gesetz. Fussgängerschutz etc. Hinzukommen Mindestradien der Kanten, hervorstehende Teile etc. Jeder Polizeibeamte der in entsprechenden Sokos arbeitet und ausgebildetet ist weiß das. Deswegen werden Stoßfänger mit ABE ja auch zugemauert mit Teilen die genau diese Vorraussetzungen dann erfüllen. Das war beim TÜV Saar und Rheinland nicht möglich weil es schlichtweg gegen Homologationsrecht verstößt unter das dein Fahrzeug fällt.

Auch wenn Sie jetzt so eingetragen ist. Die Nachweisführung das Sie in zig Punkten den geltenden Auflagen widerspricht dauert 5 Minuten und die Abnahme ist ungültig. Sollte das nach einem Unfall passieren kann dir eine unverhältnismässige Erhöhung der Betriebsgefahr nachgewiesen werden und die Untersagung der Regulierung durch die Versicherung.

[...]
Das halte ich immer noch für sehr weit hergeholt. Wenn ein anerkannter Sachverständiger das einträgt und du im Nachhinein auch nichts daran veränderst, warum solltest du dann dafür haftbar sein? Bitte nenne mir doch mal einen Fall wo das ganze so wie du es schilderst vor Gericht verhandelt wurde und dementsprechend ausgegangen ist.

Du bist Laie und wendest dich an einen Profi der dafür Studiert (Master oder Bachelor + 6 Monate Ausbildung als Prüfingenieur + zusätzlich 2 Monate für Technische Abnahmen (Quelle: Wie Sie Prüfingenieur/in werden | TÜV NORD Partner)) hat und noch zig Lehrgänge besucht hat, um den Kram abnehmen zu dürfen. Ggf. gibt es sogar noch eine Bündelungsbehörde, wo ein zweiter Profi dann sitzt und das ganze durchwinkt. Da bist du als Laie aber garantiert raus, wenn es später heißt: Das hätte so nicht abgenommen werden dürfen.

Natürlich hat man als Fahrzeughalter eine gewisse Führsorgepflicht. Die hört aber da auf, wo ein Profi übernimmt ..

Grüße
 
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kb1089

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Das halte ich immer noch für sehr weit hergeholt. Wenn ein anerkannter Sachverständiger das einträgt und du im Nachhinein auch nichts daran veränderst, warum solltest du dann dafür haftbar sein? Bitte nenne mir doch mal einen Fall wo das ganze so wie du es schilderst vor Gericht verhandelt wurde und dementsprechend ausgegangen ist.

Du bist Laie und wendest dich an einen Profi der dafür Studiert (Master oder Bachelor + 6 Monate Ausbildung als Prüfingenieur + zusätzlich 2 Monate für Technische Abnahmen (Quelle: Wie Sie Prüfingenieur/in werden | TÜV NORD Partner)) hat und noch zig Lehrgänge besucht hat, um den Kram abnehmen zu dürfen. Ggf. gibt es sogar noch eine Bündelungsbehörde, wo ein zweiter Profi dann sitzt und das ganze durchwinkt. Da bist du als Laie aber garantiert raus, wenn es später heißt: Das hätte so nicht abgenommen werden dürfen.

Natürlich hat man als Fahrzeughalter eine gewisse Führsorgepflicht. Die hört aber da auf, wo ein Profi übernimmt ..

Grüße
Du bist strafrechtlich nicht zu belangen für Dinge die du umbaust die vom Sachverständigen abgenommen worden. Wird in einer Nachprüfung aber ein erhebliche Abweichung zu den Vorschriften festgestellt folgt das unweigerliche. Zwangsstillegung, Rückbau etc.

Zivilrechtlich gibt es zig Beispiele dazu das Versicherer vor Gericht mit der These, der Halter hat mit seinem Handeln die Betriebsgefahr unzulässig erhöht und zwar ohne jede sachliche Notwendigkeit , erfolg haben und zumindest teilweise Schadensersatzansprüche abwälzen.

Anderen Laientum zu unterstellen die man nicht kennt, im Zusammenhang der hier diskutierten Themen ist mithin mindestens fragwürdig.

Bündelungsbehörden gibt es in einem Bruchteil der Bundesländer. Und wo es Sie gibt fliegen reihenweise dieser Abnahmen sofort raus. Was ja ausreichend oft beklagt wird. Die Diskussion dreht sich im Kreis. Hier geht es nicht um die Frage der Zulässigkeit die jeder der Lesen kann selbst beurteilen kann. Sondern nur noch um die Frage der Haftbarmachung im Fall der Fälle wenn der Umstand zu Problemen führt. Daran beteilige ich mich nicht weiter. Von Dingen wie der Anzeigepflicht bei der Versicherung sprechen wir erst gar nicht. Wer aber unbedingt Lust hat sich den Nachmittag zu verderben: (Saarländisches OLG, Urteil v. 04.03.2020, 5 U 64/19)

Allen ein schönes Wochenende.:bounce:
 
Seesternschnuppe

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Und um die Diskussion etwaig angedachter Regressforderungen an einen Sachverständigen, der scheinbar einen (irren ist menschlich-) Fehler :giveup:gemacht hat, im Keim zu ersticken anliegend mal ein lesenswertes und zugegebenermaßen altes Urteil des BGH und ein BGH-Beschluss.

Gruß

Tom
 

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Stefan62

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Vielen Dank für die vielen Beiträge.
Es ist immer Interessant die vielen Meinungen zu lesen.
Möchte mich dennoch bedanken bei allen.
Gruß Stefan.
 
US911

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@Stefan62 Zur Rocks hast du ja ein Gutachten dazu bekommen, sind die Schäkelplatten mit Schäkeln Bestandteil des Gutachtens, oder hast du die als „Zubehör“ dazu bekommen. Sieht aus, als hättest du zumindest die Gummischoner drauf 🤔
 
US911

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Zivilrechtlich gibt es zig Beispiele dazu das Versicherer vor Gericht mit der These, der Halter hat mit seinem Handeln die Betriebsgefahr unzulässig erhöht und zwar ohne jede sachliche Notwendigkeit, erfolg haben und zumindest teilweise Schadensersatzansprüche abwälzen.
Solche Fälle such ich schon seit Jahren…Hast du da ggf. aktuelle Gerichtsentscheidungen von höheren Instanzen ?
Insbesondere Fälle von zuvor rechtmäßig oder unrechtmäßig abgenommenen Anbauteilen bzw. eine Entbindung des maximalen Regresssatzes der Versicherer wären dabei für mich interessant.
Gerne auch per PN…
 

kb1089

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@Stefan62 Zur Rocks hast du ja ein Gutachten dazu bekommen, sind die Schäkelplatten mit Schäkeln Bestandteil des Gutachtens, oder hast du die als „Zubehör“ dazu bekommen. Sieht aus, als hättest du zumindest die Gummischoner drauf 🤔
Die Rocks Exp hat keinerlei Teilegutachten.
Die kleinen Gummischoner erfüllen nicht die Anforderungen an Kantenradien etc. Das tut aber faktisch keine Kante am Stossfänger. Deswegen ist das auch schon egal👍

Für den JL gibt es eine Rocks mit ABE. Wenn man die anschaut weiss man auch warum😉 Für JL gelten aber nochmals verschärfte Kriterien.
 
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US911

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Die Schäkel / Platten sind seit eh und jeh das Problem von allen Stoßstangen, auch vor dem „verschärften“ Fußgängerschutz ab Bj. 2019 und selten Bestandteil der Gutachten.

Wenn die Rocks kein Gutachten hat, müsste sie mindestens per Vergleichsgutachten abgenommen worden sein.
Beim Tüv Hessen reicht kein Material-/Festigkeitsgutachten mehr.
 

kb1089

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Die Schäkel / Platten sind seit eh und jeh das Problem von allen Stoßstangen, auch vor dem „verschärften“ Fußgängerschutz ab Bj. 2019 und selten Bestandteil der Gutachten.

Wenn die Rocks kein Gutachten hat, müsste sie mindestens per Vergleichsgutachten abgenommen worden sein.
Beim Tüv Hessen reicht kein Material-/Festigkeitsgutachten mehr.
Die Abnahme erfolgt nach 19.2 STVZO. Als Einzelabnahme. Es gibt weder Material noch Festigkeitsnachweis dazu. Vergleichsgutachten gibt es bei Einzelabnahmen nicht da Einzelfall. und das geht auch in Hessen als Grräteträger. Hier greift nichtmal mehr die STVZO als Grundlage da EU Recht über nationales Zulassungsrecht geht. Die Frage ist eher ob der Knabe in Hessen das machen will😉

Die Schäkelplatten sind bei einem Geräteträger irrelevant da jegliche Fussgängerschutzauflagen aussen vor sind. Bei einem Stossfänger wären sie ebenso irrlevant da auch andere Teile der Stosstange die Anforderungen nicht erfüllen. Somit ist das ganze so oder so hinfällig.

Exakt das ist bei Abnahmen nach EZ 09.2019 und neuer Homologation nicht mehr so. Enrscheidend ist hier in 1. Linie die Homologationsnummer im Schein. Direktimporte haben diese nicht daher sind Sie sowieso aussen vor. Ansonsten haben Geräteträger inzwischen ähnlich harte Auflagen wie bisher Stossfänger, was dann aber nur den JL betrifft.

Ab vorr. 2027 (je nachdem wie schnell die EU ist) gibt es dann gar keine Abnahmen mehr. Entweder Bauteil mit EGE Konformitätserklärung oder gar nix mehr. Das wird es dann deutlich vereinfachen. Zumindest für Legisaltive und Exekutive. Für uns eher nicht.
 
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Deichschaf

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dodging the reaper
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Schon mal dran gedacht, daß die Plaste Stoßstange Fußgänger schützt? Hier wird seitenlang darüber argumentiert, wie man aus kosmetischen Gründen den Fußgängerschutz umgehen kann. Versteh ich nicht. Ich hätte (und hatte, bei meinem CJ7) auch gerne was schickes aus Stahl. Die gesunden Knochen eines Fußgängers zwingen mich aber zu Kompromissen grrrknurr.
 

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Schon mal dran gedacht, daß die Plaste Stoßstange Fußgänger schützt? Hier wird seitenlang darüber argumentiert, wie man aus kosmetischen Gründen den Fußgängerschutz umgehen kann. Versteh ich nicht. Ich hätte (und hatte, bei meinem CJ7) auch gerne was schickes aus Stahl. Die gesunden Knochen eines Fußgängers zwingen mich aber zu Kompromissen grrrknurr.
Bei einem CJ7 kannst du hinbauen was du willst wenn es ein Geräteträger ist und Radabdeckung etc. gegeben ist.

Es gibt für das Baujahr nichtmal im Ansatz Fussgängerschutzauflagen.

Optische Gründe reichen natürlich nicht. Deswegen muss es ja ein Gerät tragen egal ob das genutzt wird. damit der amtsschimmel befriedigt ist und ein tieferer Sinn vorliegt um dem Fussgänger die Knochen zu brechen. Sinnlos. Ist aber halt so.

So sinnig wie die Frage warum ein Leo2 im Strassenverkehr das Rohr nach hinten drehen muss🤣 damit der PkW an der Wannenpanzerung zerschellt und nicht an der Mündungsfeuerbremse.👍 ist halt so, weil es da geschrieben steht.
 
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