Ich probiere es mal mit der vorderen Schraube aus ( dachte die sind nur zur Montage)
Ich habe TÜV- abgenommene Spurplatten von Hofmann (vorne 30mm und hinten 40mm), die auch eingetragen sind.
Der heutige TÜV - Prüfer hat auch wegen den seiner Meinung nach zu weit herausstehenden Original Reifen/Felgen in Verbindung mit den eingetragenen Spurplatten die neue TÜV Abnahme verweigert.
Warum ist mir ein Rätsel, die Rad/Reifen Kombination mit der Spurverbreiterung ist vor zwei Jahren bereits abgenommen und aktuell auch eingetragen worden.
Kann der TÜV bereits abgenommene und eingetragene Veränderungen im Nachhinein bemängeln??