MT-Reifen und ihre Winterzulässigkeit

Diskutiere MT-Reifen und ihre Winterzulässigkeit im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Nichts so unwichtig, scheint mir ... :up: Vorstehende Zeilen stammen nicht von mir - nur finde ich ihre Aussage nicht unwichtig. Daher habe ich...
Bodo XJ

Bodo XJ

Überzeugungstäter
Threadstarter
Mitglied seit
18.07.2006
Beiträge
13.271
Danke
7.562
Standort
86732
Fahrzeug
Jeep - was sonst?
Nichts so unwichtig, scheint mir ...

:up:
Vorstehende Zeilen stammen nicht von mir - nur finde ich ihre Aussage nicht unwichtig.
Daher habe ich dieses Statement hier platziert :coolman:
 
The Grinch

The Grinch

Member
Mitglied seit
22.01.2023
Beiträge
1.408
Danke
1.532
Standort
Westerwald
Fahrzeug
Jeep Wrangler Rubicon JL 2,2L Diesel MY2020
Kann einer das Obige bitte mal Eindeutschen!?
 

YJ Robert

Member
Mitglied seit
18.07.2006
Beiträge
103
Danke
4
Standort
Bayer.Wald
Es stimmt schon, dass POR-Reifen von der 3PMSF-Anforderung ausgenommen sind.

Aber lt. §36 Absatz 5 STVZO, dürfen POR-Reifen nur für den gewerblichen Einsatz benutzt werden.

5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn 1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


Die meisten hier werden aber nicht gewerblich unterwegs sein. Laut TÜV-Prüfern und auch Reifenhändler darf man die Reifen
privat nicht mehr fahren.
 
raik

raik

Rostphobiker
Mitglied seit
18.07.2006
Beiträge
4.626
Danke
5.007
Standort
Bad Tölz
Fahrzeug
ZG 5.9
TJ 4.0
Bodo sollte einfach mal die Quelle dieses Internet-Memes nennen, dann würde sich das schon von allein auflösen. Stimmt natürlich nicht. Die EU Label Pflicht hat nichts mit der nationalen Bestimmung des §36 StVZO zu tun. Hier hat der Gesetzgeber ausschließlich festgelegt, welche Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland gefahren werden dürfen, nämlich 3PMSF. Ob diese Reifen ein EU Label tragen oder nicht, wird dabei nicht hinterfragt, weil uninteressant. Da sind dann auch keine Renn-, Motorrad-, Oldtimer-, runderneuerte Reifen, etc. mit dabei, so sie nicht 3PMSF tragen. Auch diese Reifen sind vom EU Label befreit.
 
Andy_MUC

Andy_MUC

Member
Mitglied seit
20.08.2021
Beiträge
208
Danke
286
Standort
München
Fahrzeug
2021 Wrangler 392
In der StVO steht auch was dazu, wie im parallel-Thread geschrieben, dort ist die Rede von Spezialfahrzeugen, die von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind.
Das ist aber auch nicht viel "besser" (siehe auch Parallelthread), selbst wenn ich ein Gewerbe als Ralleyfahrer (Gradisca lol) anmelde:


Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Fahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen mit der erforderlichen Alpine-Kennzeichnung verfügbar sind, bereits mit der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung Straßenverkehrsrechliche Vorschriften in „2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 StVO“ eine entsprechende Ausnahme von der situativen Winterreifenpflicht formuliert.

Selbst wenn ich in einer Polizeikontrolle erfolgreich argumentieren könnte, dass mein Wrangler ein Spezialfahrzeug sei und bauartbeding uuuunbedingt mit M/T gefahren werden MUSS (obwohl er mit A/T ausgeliefert wurde, wovon es ja 3PMSF Reifen gibt) dürfte ich, wenn ich das richtig lese, max 50 km/h fahren:

Die StVO 3a Satz 6:

(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für
1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2.einspurige Kraftfahrzeuge,
3.Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
4.motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung,
5.Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder
1.der permanent angetriebenen Achsen und
2.der vorderen Lenkachsen
mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2.während der Fahrt
a)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.



Mein Problem ist und bleibt:
wahrscheinlich würde es keinem Auffallen wenn ich M/T mit POR fahren würde und es gibt ja vielerorts auch immer weniger "winterliche Straßenverhältnisse". Selbst mit Kontrollen könnte ich leben. Aber sollte mal was passieren mit mehreren Beteiligten / Blechschaden (auch unverschuldet), und damit Versicherung / Polizei und Sachverständige involviert werden - dann sieht die Sache anders aus.

Das Ganze ist damit reine Statistik und hängt vom der eigenen Risikoaversion ab: wie groß ist dafür die Wahrscheinlichkeit und bin ich bereit das Risiko zu tragen?

Korrigiert mich gerne wenn ich mir das damals (schon ne Weile her) falsch zusammengereimt habe, oder sich inzwischen was geändert hat.
 
Headman

Headman

4x4 Bembel
Mitglied seit
18.09.2014
Beiträge
3.405
Danke
5.784
Standort
Rhein-Main
Es stimmt schon, dass POR-Reifen von der 3PMSF-Anforderung ausgenommen sind.

Aber lt. §36 Absatz 5 STVZO, dürfen POR-Reifen nur für den gewerblichen Einsatz benutzt werden.

5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn 1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


Die meisten hier werden aber nicht gewerblich unterwegs sein. Laut TÜV-Prüfern und auch Reifenhändler darf man die Reifen
privat nicht mehr fahren.
Das ist nicht richtig, POR Reifen dürfen auch von privaten weiterhin gefahren werden. Lediglich hat für diese Reifen der Gesetzgeber die Regelung der M+S Reifen übernommen was die Geschwindigkeit angeht. Das übrigens schon vor über 10 Jahren.
Als WR gelten sie allerdings nicht im Sinne der Verordnung- von 3PMSF/ der situativen WR Pflicht/Ausrüstung.
Und das Spezialfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, war vorher auch schon so, da es für diese Fz oft einfach keine gibt.
POR Reifen gelten bei Fz der Klasse M schlicht und einfach als „SR“ und explizit nicht als WR. Hier ginge es wie gesagt einzig und allein um die mögliche geringere Höchstgeschwindigkeit der Reifen und der Möglichkeit diese mit einem Hinweis/Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers weiterhin fahren zu dürfen. Es ist auch ein „Schlupfloch“ für Hersteller hier das EU Label nicht zu erfüllen, da POR von der Pflicht dieses Label zu erfüllen ausgenommen sind. Eine Kennzeichnung nach POR schließt die 3PMSF Kennzeichnung aus, weil dieser Reifen dann wieder die EU Anforderung für das Reifenlabel erfüllen müsste.
Das mit dem „gewerblichen“ Einsatz kommt von einem Übersetzungsfehler her, der das P in POR - mit „Professionell“ - dem im englischen als übersetzt „Gewerblich“ gedeutet wurde. Das hat man inzwischen relativiert. Leider schwirren noch Hinweise und Fehlinterpretationen durchs Netz und Köpfe mancher.
Also weder sind POR Reifen für private Fz verboten, noch sind es zugelassen WR.

G Heiko
 
SnoWhite

SnoWhite

Member
Mitglied seit
19.02.2021
Beiträge
816
Danke
1.146
Standort
Rheinland
Fahrzeug
JLU Sahara
Das ist nicht richtig, POR Reifen dürfen auch von privaten weiterhin gefahren werden. Lediglich hat für diese Reifen der Gesetzgeber die Regelung der M+S Reifen übernommen was die Geschwindigkeit angeht. Das übrigens schon vor über 10 Jahren.
Als WR gelten sie allerdings nicht im Sinne der Verordnung- von 3PMSF/ der situativen WR Pflicht/Ausrüstung.
Und das Spezialfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, war vorher auch schon so, da es für diese Fz oft einfach keine gibt.
POR Reifen gelten bei Fz der Klasse M schlicht und einfach als „SR“ und explizit nicht als WR. Hier ginge es wie gesagt einzig und allein um die mögliche geringere Höchstgeschwindigkeit der Reifen und der Möglichkeit diese mit einem Hinweis/Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers weiterhin fahren zu dürfen. Es ist auch ein „Schlupfloch“ für Hersteller hier das EU Label nicht zu erfüllen, da POR von der Pflicht dieses Label zu erfüllen ausgenommen sind. Eine Kennzeichnung nach POR schließt die 3PMSF Kennzeichnung aus, weil dieser Reifen dann wieder die EU Anforderung für das Reifenlabel erfüllen müsste.
Das mit dem „gewerblichen“ Einsatz kommt von einem Übersetzungsfehler her, der das P in POR - mit „Professionell“ - dem im englischen als übersetzt „Gewerblich“ gedeutet wurde. Das hat man inzwischen relativiert. Leider schwirren noch Hinweise und Fehlinterpretationen durchs Netz und Köpfe mancher.
Also weder sind POR Reifen für private Fz verboten, noch sind es zugelassen WR.

G Heiko
Lieber Heiko,

vielen Dank für Deine ausführliche (und aus meiner Sicht völlig richtige) Klarstellung! Du beschreibst - völlig zu Recht - „das große Ganze“; schaut man sich nur einzelne Regelungen separat an, wird nicht immer alles verständlich bzw. bleibt Raum für (bewusste oder unbewusste) Fehlinterpretationen…

Viele Grüße aus dem Rheinland

Micha
 
Bodo XJ

Bodo XJ

Überzeugungstäter
Threadstarter
Mitglied seit
18.07.2006
Beiträge
13.271
Danke
7.562
Standort
86732
Fahrzeug
Jeep - was sonst?
... mich betreffend war es der Goodyear Wrangler DuraTruc :read:

Wenn man die Pics auf der Website anschaut, dann kann man dieses Alpin-Symbol eindeutig erkennen.
Aus meiner/unserer Erfahrung war das eine MT-Variante mit brauchbarem 'Winterzuschnitt', speziell
bei tiefem Schnee lieferte er richtig gute Performance, besser als parallel genutzte Winterreifen.
Nur inzwischen ist dieses Goodyear-Profil eine POR-Variante und damit ein Sommerreifen.

Subjektiv wäre es die annähernd optimale Bereifung für meinen Winter-Jeep (Saison 10-4).
Der Jeep macht in der Regel nur ein paar km ums Haus bei relativ geringer Asphalt-Quote.
Da würde dieser DuraTrac wirklich einen 'Einsatzplatz' finden - nur meine Wahl ist anders ausgefallen.
Eine AT-Variante mit ALPIN-Symbol hat diesen Part übernommen.
Das Risiko, dass ihn deswegen einer bergen muss, sehe ich als durchaus gegeben ... :frust:
 
Thema:

MT-Reifen und ihre Winterzulässigkeit

MT-Reifen und ihre Winterzulässigkeit - Ähnliche Themen

  • 315/70/17 Reifen auf 8x17 Felgen

    315/70/17 Reifen auf 8x17 Felgen: Hallo, Gibt es einen 315/70/17 (am besten Mud Terrain) Reifen mit Freigabe für 8x17 Felge? Ich lese überall immer nur, dass man minute 8,5x17...
  • Passen die Reifen

    Passen die Reifen: Passen die Reifen 265 60 R18 winter, von Einem Jeep Cheeroki Overland 2013 auf einen aus dem Jahre gleiches Model das eine Reifengrösse...
  • Gibt es eigentlich gute 35" MT-Reifen mit Schneeflocke?

    Gibt es eigentlich gute 35" MT-Reifen mit Schneeflocke?: Hallo Jeeper, hat jemand einen Tipp? Beste Grüße Ditze
  • Geschwindigkeitsaufkleber bei M+S Reifen nicht mehr erlaubt.

    Geschwindigkeitsaufkleber bei M+S Reifen nicht mehr erlaubt.: Guten Morgen, seit 1.10.24 ist ein Reifen nur noch ein Winterreifen wenn er das Schneeflocken-Symbol hat. Der Geschwindigkeitaufkleber am Tacho...
  • Dicke Reifen und Felgen

    Dicke Reifen und Felgen: Hallo zusammen, kurze Vorstellung, ich bin neu hier, heiße Jan und komme aus Bayern vom Chiemsee. Bin Schrauber und fahre immer schon Amis...
  • Ähnliche Themen

    • 315/70/17 Reifen auf 8x17 Felgen

      315/70/17 Reifen auf 8x17 Felgen: Hallo, Gibt es einen 315/70/17 (am besten Mud Terrain) Reifen mit Freigabe für 8x17 Felge? Ich lese überall immer nur, dass man minute 8,5x17...
    • Passen die Reifen

      Passen die Reifen: Passen die Reifen 265 60 R18 winter, von Einem Jeep Cheeroki Overland 2013 auf einen aus dem Jahre gleiches Model das eine Reifengrösse...
    • Gibt es eigentlich gute 35" MT-Reifen mit Schneeflocke?

      Gibt es eigentlich gute 35" MT-Reifen mit Schneeflocke?: Hallo Jeeper, hat jemand einen Tipp? Beste Grüße Ditze
    • Geschwindigkeitsaufkleber bei M+S Reifen nicht mehr erlaubt.

      Geschwindigkeitsaufkleber bei M+S Reifen nicht mehr erlaubt.: Guten Morgen, seit 1.10.24 ist ein Reifen nur noch ein Winterreifen wenn er das Schneeflocken-Symbol hat. Der Geschwindigkeitaufkleber am Tacho...
    • Dicke Reifen und Felgen

      Dicke Reifen und Felgen: Hallo zusammen, kurze Vorstellung, ich bin neu hier, heiße Jan und komme aus Bayern vom Chiemsee. Bin Schrauber und fahre immer schon Amis...
    Oben