Bodo XJ
Überzeugungstäter
Threadstarter
Das ist nicht richtig, POR Reifen dürfen auch von privaten weiterhin gefahren werden. Lediglich hat für diese Reifen der Gesetzgeber die Regelung der M+S Reifen übernommen was die Geschwindigkeit angeht. Das übrigens schon vor über 10 Jahren.Es stimmt schon, dass POR-Reifen von der 3PMSF-Anforderung ausgenommen sind.
Aber lt. §36 Absatz 5 STVZO, dürfen POR-Reifen nur für den gewerblichen Einsatz benutzt werden.
5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn 1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Die meisten hier werden aber nicht gewerblich unterwegs sein. Laut TÜV-Prüfern und auch Reifenhändler darf man die Reifen
privat nicht mehr fahren.
Lieber Heiko,Das ist nicht richtig, POR Reifen dürfen auch von privaten weiterhin gefahren werden. Lediglich hat für diese Reifen der Gesetzgeber die Regelung der M+S Reifen übernommen was die Geschwindigkeit angeht. Das übrigens schon vor über 10 Jahren.
Als WR gelten sie allerdings nicht im Sinne der Verordnung- von 3PMSF/ der situativen WR Pflicht/Ausrüstung.
Und das Spezialfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, war vorher auch schon so, da es für diese Fz oft einfach keine gibt.
POR Reifen gelten bei Fz der Klasse M schlicht und einfach als „SR“ und explizit nicht als WR. Hier ginge es wie gesagt einzig und allein um die mögliche geringere Höchstgeschwindigkeit der Reifen und der Möglichkeit diese mit einem Hinweis/Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers weiterhin fahren zu dürfen. Es ist auch ein „Schlupfloch“ für Hersteller hier das EU Label nicht zu erfüllen, da POR von der Pflicht dieses Label zu erfüllen ausgenommen sind. Eine Kennzeichnung nach POR schließt die 3PMSF Kennzeichnung aus, weil dieser Reifen dann wieder die EU Anforderung für das Reifenlabel erfüllen müsste.
Das mit dem „gewerblichen“ Einsatz kommt von einem Übersetzungsfehler her, der das P in POR - mit „Professionell“ - dem im englischen als übersetzt „Gewerblich“ gedeutet wurde. Das hat man inzwischen relativiert. Leider schwirren noch Hinweise und Fehlinterpretationen durchs Netz und Köpfe mancher.
Also weder sind POR Reifen für private Fz verboten, noch sind es zugelassen WR.
G Heiko