JoergMoeller
Guest
Selbst wenn, nützt es DIR in der Regel nichts, weil DU keinen Anspruch darauf hast, dass DEIN Sachverständiger DIR das Gleiche einträgt und sich die meisten Sachverständigen auch nicht mehr darauf einlassen aufgrund einer Eintragung in einem anderen Fahrzeugschein Eintragungen nach §21 vorzunehmen.Danke an alle für die Antworten.
Genau das war ja eigentlich die Frage: hat jemand schon mal mit einem OME, Eibach, "you name it" Fahrwerk OHNE der üblichen Gutachten für JKS/AEV eine Auflastung eingetragen bekommen?
Das Auto soll langsam für das Reisen aus- & umgebaut werden, dafür wäre die Auflastung auf 2711kg einfach eine gute Sicherheit in der Hinterhand.
Letzendlich hängt alles vom TÜV oder DEKRA Prüfer ab, am Freitag suche ich die ersten Gespräche - auch für alle anderen geplanten Modifikationen.
Wenn es da keine postitive Rückmeldungen gibt wird mir nichts anders über bleiben als den üblichen 2,5" FW + Gutachten zu gehen.
Mit geänderten Reifen/Fahrwerk gegenüber Serie wird es eher schwieriger als einfacher ... geht schon bei der Traglast der Felgen los, Bremsverhalten bei erhöhtem zGG, Anfahren am Berg (als Gespann) insbesondere wenn Du z.B. eine 3,5t Auflastung für die Anhängelast hast, .....