Zugmaschine ist nur dann billig ohne Ende, wenn du einen lof- oder Schaustellerbetrieb hast.
Das mit der Steuerbefreiung ist ein hochkompliziertes Thema mit vielen Fallstricken und Fußangeln, und ob das Finanzamt das Ding überhaupt als steuerfreie Zugmaschine anerkennt, ist genauso fraglich wie der Trick mit der LKW- Zulassung. Selbst bei Unimogs ohne die Lof- Ausstattung (Zapfwelle, Kraftheberanlage etc.) ist es schon vorgekommen, daß das FA die Anerkennung verweigert und die volle Steuer gefordert hat. Und eine Zugmaschine mit 300 PS ist wirklich nicht mehr billig in Steuer und Versicherung.
Außerdem: selbst unzweifelhafte Ackerschlepper müssen versteuert werden, wenn sie für andere als rein betriebliche Zwecke eingesetzt werden (z.B. nicht betriebseigene Waren transportieren)
Beispiel: Ein Bauer verkauft seinen Mais vom Acker an einen Gewerbebetrieb (Biogasanlage, u.U. sogar seine eigene) und transportiert den Mais quasi nach dem Verkauf dorthin > Steuerpflicht!!! (auch wenn er für den Transport nix berechnet)
Verkauft er den Mais erst bei der Ankunft an der Biogasanlage> Keine Steuerpflicht. Gilt auch für den Lohnunternehmer: Arbeitet er für den Bauern, keine Steuer, arbeitet er für den Gewerbebetrieb Biogasanlage: Steuer.
Einige Lohnunternehmer bei uns haben zwar noch grüne Kennzeichen, versteuern aber ihre Schlepper trotzdem zumindest für die in Frage kommenden Monate.
Einige Finanzämter machen übrigens auch Ärger mit dem Argument, der Besitzer des alten, kleinen Treckers, der ihn von Opa geerbt hat, würde ja schon seit Jahren gar keine Landwirtschaft mehr betreiben. Als Beweis dafür wird angeführt, daß ja noch nie landwirtschaftliches Einkommen in der Steuererklärung angegeben wurde. Pferdehaltung gilt schon als Beweis für Hobby und damit wegfallende Steuerbefreiung
Da wird dann schon mal versucht, KFZ- Steuer für 20 Jahre nachzufordern.
Wenn es gilt, Steuern zu erheben, erblüht die Phantasie unserer lieben Beamten.