Mein ZG 5.2 Prefacelift aus Spanien

Diskutiere Mein ZG 5.2 Prefacelift aus Spanien im Buildups Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Und hast du nach der Ursache gesucht? Du bist ja damit gefahren. Können ja keine Altlasten sein, sonst würde sich das nicht so deutlich abzeichnen.
raik

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Rostphobiker
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Und hast du nach der Ursache gesucht? Du bist ja damit gefahren. Können ja keine Altlasten sein, sonst würde sich das nicht so deutlich abzeichnen.
 
slowjeep

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Ich habe davon zu wenig Ahnung. Wahrscheinlich könnt ihr mir das besser erklären.
Ich weiß nur, dass der Wagen in Spanien in den letzten Jahren wenig bewegt wurde. Dann bin ich mit ihm 2000 Kilometer gefahren. In den letzten Wochen ist der Motor nie warm geworden, da er nicht angemeldet ist. Ich habe den Jeep nur zum rangieren bewegt und bin höchstens mal einen Kilometer zu meinem Kumpel in die Werkstatt gefahren. Motoröl ist jetzt gewechselt worden.
 
VolvoUmteiger

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Vermeide diese kurzen Kaltläufe und warte bis zum Frühjahr. Dann fahre ihn mal richtig warm. Am Stück 200 km. Wenn es nur Kondensat ist, was ich denke, hat sich das Problem erledigt. Tausche nach 1000km nochmal das Öl dann ist der Dreck und das Wasser sicher raus.
 
slowjeep

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So liebe Leute, macht euch mal ein Bier auf, es gibt etwas zu feiern: Der jeep hat heute den TÜV bestanden!!!!:beerchug:
Aber von vorne:
Ich hatte vor ein paar Wochen beim Zulassungsamt angerufen und mein Anliegen geschildert. Mir wurde gesagt, dass ich erst zum TÜV soll und dort ein §21 Abnahme durchführen lassen muss. Aufgrund der E-Nummer in den spanischen Papieren sei die Anmeldung aber grundsätzlich kein Problem. Daraufhin habe ich einen Termin beim TÜV gemacht. Der TÜV-Prüfer war sehr nett und engagiert, nicht jemand, der einem nur Steine in den Weg legen will. An Unterlagen hatte ich ihm die spanischen Papiere, das Gutachten von Mayerosch bezüglich der Reifen-Felgen-Kombination und die ABE für den Minikat, den wir eingebaut hatten, gegeben (Foto kommt noch).
Der Jeep hatte dann (letzte Woche) technisch bestanden, allerdings stellte sich heraus, dass die E-Nummer falsch bzw. gefälsch war. Sie gehört zu einem VW Passat!!
Aber auch das war nicht grundsätzlich ein Problem, da die VIN ja korrekt war. Allerdings musste der Prüfer erst ein Datenblatt anfordern, um eine Grundlage zu haben (und für die AU). Deswegen haben wir einen zweiten Termin vereinbart, der heute war. Ja, und dann kam der Anruf, dass alles ok sei!!
Zu meiner Freude ist alles eingetragen worden, was ich mir erhofft hatte: 1. Felgen/Reifen 2. Minikat (Euro 2) und die nicht vorhandene LWR als Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung hatte er zuerst vergessen, in den Papieren einzutragen. Obwohl er die Papiere schon ausgedruckt und unterschrieben hatte, hat er sie noch einmal mit der Ausnahmegenehmigung augedruckt. Echt nett!
Er war von dem Zustand des Jeeps durchaus angetan! Einziger geringer Mangel ist der schlecht ersetzte Reflektor hinten an der Stoßstange (Prefacelift). Ich hatte den original Reflektor nicht auftrteiben können und daher das reflektierende Tape, das schon an der Stelle war, so gelassen und gehofft, dass es durchgeht. Hat geklappt!
Als Anhängelast sind merkwürdigerweise nur 2273kg eingetragen. Etwas wenig, und eine merkwürdige Zahl. (Vermutlich durch Umrechnungen?)
Ach ja, laut VIN-Decoder ist der Jeep in Graz gebaut worden. Der Prüfer meinte aber, es sei ein importiertes USA-Modell. Weiß jemand was dazu?
Hier noch zwei Fotos von den Unterlagen. Vielleicht fällt euch ja noch etwas auf.
TÜV 1.jpg
TÜV 2.jpg
Ach ja, warum steht bei Hersteller eigentlich Jeep Eagle?
 
Candyman

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... und in dem §21-Wisch ist es dann Chrysler.
Aber Glückwunsch dazu!
 
TGSA

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Ach ja, laut VIN-Decoder ist der Jeep in Graz gebaut worden. Der Prüfer meinte aber, es sei ein importiertes USA-Modell. Weiß jemand was dazu?
Hier noch zwei Fotos von den Unterlagen. Vielleicht fällt euch ja noch etwas auf.

Mein Z ist auch lt. Vin in Graz gebaut, hat aber in der Tür einen Datenaufkleber mit " EXPORT VEHICLE "
Vielleicht führt DAS zu der Irritation ?
 
slowjeep

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Ja, in meiner Tür ist auch so ein Aufkleber "Manufactured for export".
 
raik

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Rostphobiker
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Alles was nicht für den Heimatmarkt USA, Kanada bestimmt ist, ist Export. Egal wo der Jeep hergestellt wurde. Nur weil ein TÜV Prüfer sich nicht auskennt, wird es nicht wahr. Deine FIN sagt dir woher er kommt.
 
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Die Verwirrung entsteht wahrscheinlich dadurch, dass fertige Bauteile für die Endmontage aus den USA nach Graz exportiert wurden. Die haben in Graz ja sicher nicht die Karosseriebleche gestanzt und den Motorblock gegossen...

Herzlichen Glückwunsch zur Zulassung und allzeit gute Fahrt! :beerchug:
 
CarstenM

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Interessante Randnotiz:

Als ich damals Kontakt zum KBA hatte bezüglich meiner Standlichter wurde durch das KBA "festgestelllt/testiert" das durch das erste Tripel 1J4, genauer durch die erste Zahl (1) es sich um ein US-Amerikanisches Auto handelt, und damit prinzipiell die Standlichter ohne E-Prüfzeichen da dran dürfen.

Erst das G an der 4. Stelle spezifizert ja den "Montageort" Somit Graz. Das ist aber dann Markenspezifisch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Somit haben alle recht :)
 
raik

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Rostphobiker
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Da hast du ja ganz schön was zusammengerührt, Carsten. ;)

Mit dem KBA selbst kann man ja nicht in Kontakt treten, sondern maximal mit einer Person die sich dort aufhält oder arbeitet. Und da beginnen die Probleme die jeder kennt, wenn man mit dem gleichen Problem bei 5 verschiedenen TÜV-Stationen anruft und 5 verschiedene Antworten dazu bekommt. Wenn nämlich der Depp des Monats Telefondienst hat, oder sogar der Hausmeister rangeht, wirds unqualifiziert. §22a StVZO regelt, dass auch Begrenzungsleuchten bauartgenehmigt sein müssen. Gleiche Kategorie wie der Hauptscheinwerfer. Hat das Fahrzeug eine EG Typgenehmigung, dann ist dort bis zur Glühlampe geregelt, was am Fahrzeug verbaut wurde. Entscheidend ist der Markt auf dem die Fahrzeuge verkauft werden. Schließlich dürfen bei uns die Blinker auch nicht auf Dauerlicht geschaltet werden, obwohl man hier ja die gleiche Begründung anführen könnte. Per Einzelbetriebserlaubnis (Import) geht das vielleicht, aber nicht mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (EG Typgenehmigung). Ebenso wären alle indischen, chinesischen, russischen, japanischen und koreanischen Hersteller von den Vorschriften ausgenommen. Und du weißt, dass dies nicht so ist.

Dann hast du zwar wunderbar Wikipedia verlinkt, aber scheinbar selbst nicht reingeschaut. Denn dort wäre zu lesen, dass Ziffer Nr. 11 das/die Herstellerwerk/Produktionsstätte angibt. Das ist hier im Forum eigentlich kein Geheimnis, von daher wundert es mich, das du das jetzt auf Nr. 4 verortest. Das "G" auf Nr. 4 steht für das zulässige Fahrzeug-Gesamtgewicht (GVWR) und bedeutet im speziellen Fall G=2268-2721 kg (5001-6000 lbs). Nachzulesen in deinem Werkstatthandbuch unter "Einführung" auf Seite 2. Beim TJ steht da z.b. ein F für 1815-2286 kg (4001-5000 lbs)

Die haben in Graz ja sicher nicht die Karosseriebleche gestanzt und den Motorblock gegossen...
Doch haben sie. Ist zwar vom WG, aber auch die wurden dort als Exportfahrzeuge gebaut. Der Mutterkonzern, der über den Export seiner Waren entscheidet, sitzt nun mal in den Staaten. Alles was von da nach außen geht, egal wo es hergestellt wurde, ist Export.

letzter Absatz
https://www.ots.at/presseaussendung...rienanlauf-des-neuen-jeep-grand-cherokee-bild
 
slowjeep

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Ich habe noch mal ein Frage zu der Anhängelast von 2273kg, die der Prüfer eingetragen hat. Ist das Standard? Wie kommt der Wert zustande? Gibt es eine Möglichkeit, die Anhängelast zu erhöhen? Im Allgemeinen reicht mir das zwar, aber 2750kg hätte ich schon gerne eingetragen, falls ich mal einen Trailer mit einem zwei Tonnen Fahrzeug drauf ziehen will.
 
joda

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Hallo Slowjeep,

die Anhängelast hängt von einigen Faktoren ab. Was steht denn dran, was die Kupplung überhaupt darf?
Wenn die Kugel mehr kann, und Deine Karre die Anforderungen erfüllt, hilft uU die Umschlüsselung nach M1G (Geländewagen).
(Ist bei Dir aber genauso gerade zu spät wie es bei mir war...)


Das mit den Begrenzungsleuchten - hat bei mir wunderbar geklappt .
Der gute @raik hat ziemlich recht. Allerdings haben die Lampen ja eine Prüfung und Bauartgenehmigung als Begrenzungslampen. Zwar nicht von hier, aber der Bestimmung und Prüfungnach Art&Anbau nach sind es ja Begrenzungsleuchten, da kann man den §22 schon ziehen.
 
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Danke @raik für die Aufklärung. Da habe ich das mit Nr. 11 tatsächlich überlesen. Sorry für die Falschinformation.

Was ich mit dem Beitrag eigentlich sagen wollte:
Es wird gut und gerne Fehlinterpretiert.
Das ich natürlich mit einer Mitarbeiterin vom KBA gesprochen habe, die für den Zoll diese Art von Waren zur Ablehnung oder Freigabe bringt ist selbstverständlich.

Am Ende hat es dazu geführt das ich diese Freigabe des KBA habe. Diese dem TÜV-Prüfer vorgelegt habe, der darauf testierte das das rechtes ist. (Beim Standlicht an der Stelle durch den blossen Sichtvergleich eh eine "etwa Wirkung" bescheingt werden kann.)
Weiterhin führte der Kollege vom Tüv aus, das das KBA dem Tüv Weisungsbefugt ist und er Freigaben vom KBA als dem Tüv übergeordnete Stelle akzeptiere(n muss).

Somit sind wir wieder bei der Stelle und der Frage wer wohin schaut.
Die Argumentation der Dame vom KBA war:
Ihr Auto ist wegen der 1 an Stelle 1 der VIN ein amerikanisches Auto, damit ist die Verwendung dieser Standlichter erlaubt und ich darf diese einführen.

Mir für meinen Fall hat das ausgereicht.
 
slowjeep

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Hallo Slowjeep,

die Anhängelast hängt von einigen Faktoren ab. Was steht denn dran, was die Kupplung überhaupt darf?
Wenn die Kugel mehr kann, und Deine Karre die Anforderungen erfüllt, hilft uU die Umschlüsselung nach M1G (Geländewagen).
(Ist bei Dir aber genauso gerade zu spät wie es bei mir war...)
Die AHK, die ich gekauft, aber noch nicht montiert habe, darf 3,5t ziehen. Na ja, im allgemeinen reichen mir die 2273kg völlig. Ich freue mich darauf, den Jeep endlich anzumelden und werde jetzt nicht versuchen, noch eine Umschlüsselung zu erreichen. Aber vielleicht frage ich bei Gelegenheit mal bei Jeep nach, ob es eine Möglichkeit zur Erhöhung gibt.
 
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Meiner Meinung nach ist das ein Fehler des Prüfers. Komischerweise entspricht diese Zahl exakt der unteren Gewichtsangabe des zulässigen Gesamtgewichts. Da ist er wohl in der Zeile verrutscht. Das würde ich so nicht hinnehmen. Jetzt kannst du es noch korrigieren lassen. Dein Jeep hat doch eine EG Typgenehmigung. Wenn er diese Nummer eingibt, kommen 3,5 Tonnen Anhängelast raus. Was der Anhängebock tatsächlich ab kann, ist für diese Eintragung unrelevant. Selbst ohne AHK hast du die für das Fahrzeug max. zulässige Anhängelast eingetragen.

https://www.jeep-forum.de/search/159580/?q=2273&o=relevance
 
slowjeep

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Danke für den Hinweis! Ich versuche das zu klären....
 
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Ich habe gerade mal den Jeep-Händler in Neumünster angerufen und die Situation erläutert. Der Mitarbeiter meinte, er könne die Anhängelast nicht herausfinden. Mit der VIN konnte er nur sehen, dass es ein 95er ZG für den spanischen Markt sei. Er meinte, die Anhängelast müsste in den Papieren stehen... und das ich wohl das akzeptieren müsse, was der Prüfer eingetragen hat. Habt ihr noch einen Tipp?

Für den Radiocode wollen sie übrigens ca. 30-50 Euro... ich soll mit Papieren, Ausweis und Radio vorbeikommen... ist das normal??
 
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Der Prüfer hat aber ganz andere Möglichkeiten. Er hat den Fehler ja gemacht. Also muss er ihn auch korrigieren. Du hast eine EG Typgenehmigung (Plakette Motorraum rechte Seite), dort sind diese Daten hinterlegt. Der Prüfer kann sie abrufen. Was hat das Autohaus denn damit jetzt zu tun?

Ja, mit dem Radiocode war mir klar. Die Zeiten sind längst vorbei, als es sowas mal umsonst gab, zumindest seit die Italiener den Ton angeben. Ich hab vor 5 Jahren auch schon 35 Euro dafür bezahlt (nachdem ich leichtgläubig davon ausgegangen bin, dass dies nichts kostet). Vielleicht probierst es mal ohne dem B. Wenns nicht klappt, kriegst ja dein Geld wieder zurück.
 
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Mein ZG 5.2 Prefacelift aus Spanien

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