Bender76
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Hallo Gemeinde!
Ich habe diesen Text bei einem Satz Höherlegungsfedern von 30mm mit TÜV gefunden.
Heißt das wenn ich mir diesen Satz mit 30mm Höherlegung einbauen lasse und es sind in echt keine 30mm sondern mehr ( z.B. 70mm),
verliert das Tüv Teilegutachten seine wirkung.
Das bedeutet das wenn die Höherlegung von Tüv abgenommen würde, trotzdem mein Versicherungschutz bei einem Unfall gefärdet ist?
Lieg ich da richtig ? Oder hab ich es wieder völlig Falsch verstanden!
Danke schon mal für eure Erklärungen
Ich habe diesen Text bei einem Satz Höherlegungsfedern von 30mm mit TÜV gefunden.
Heißt das wenn ich mir diesen Satz mit 30mm Höherlegung einbauen lasse und es sind in echt keine 30mm sondern mehr ( z.B. 70mm),
verliert das Tüv Teilegutachten seine wirkung.
Das bedeutet das wenn die Höherlegung von Tüv abgenommen würde, trotzdem mein Versicherungschutz bei einem Unfall gefärdet ist?
Lieg ich da richtig ? Oder hab ich es wieder völlig Falsch verstanden!
Danke schon mal für eure Erklärungen