
US911
Member
Wir müssen grundsätzlich unterscheiden zwischen Fahrzeugen mit serienmäßiger und/oder geschwindigkeitsabhängiger Niveauregulierung und Aftermarketprodukten zur Nachrüstung, ugs. Airlifts genannt. Beides sind Luftfahrwerke.Ist ein Airlift für dich ein LFW? Also diese aus der Tuning Szene hier mit einem Professionellen gleichzutun ist ja schon grenzwärtig.
Diese von dir Ufgezählten Auflagen sind mir ganz neu oder schon lange überholt, dann hatten all meine Prüfer zwei blinde Augen.
Ich kann bei allen meinen Fahrzeugen, auch ab Werk, die Höhe während der Fahrt verändern und habe keine Anzeige. Warnlampen natürlich schon.
Das Thema LFW ist immer polarisierend, jeder weiss alles darüber, hatte aber nie eines in den Händen. Keine Unterstellungen hier, nur meine Erfahrung.
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Patrick
Die die Großen der Fahzeug-Lobby bekommen sicher einiges mehr durch.
Für die Nachrüstung solcher Fahrwerke gelten die von mir aufgeführten Punkte. Nachzulesen in der aktuellen Fassung des Merkplatt VdTüv 751.